Bundesamt für Justiz

Zwei Millionen Euro Bußgeld gegen Facebook wegen NetzDG

Veröffentlicht: 03.07.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 03.07.2019
Facebook-Logo und erstaunter Smiley an Holzstab vor blauem Himmel.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, auch Facebook-Gesetz genannt, soll soziale Netzwerke zu mehr Verantwortung gegenüber rechtswidriger Inhalte, wie etwa Beleidigungen und volksverhetzender Aussagen zwingen. Dabei geht es vor allem darum, wie soziale Netzwerke mit Nutzerbeschwerden umgehen. Um eine staatliche Kontrolle zu ermöglichen, erlegt das Gesetz sozialen Netzwerken die im Kalenderjahr mehr als 100 Beschwerden über rechtswidrige Inhalte erhalten, eine Berichtspflicht auf. In einem halbjährigen, deutschsprachigen Bericht müssen diese Plattformen „über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen” aufklären.

Dieser Pflicht ist Facebook nach Ansicht des Bundesamtes für Justiz nicht nachgekommen und verhängte nun laut Tagesschau ein Bußgeld in Höhe von zwei Millionen Euro gegen das Unternehmen. Dabei handelt es sich um das erste Bußgeld, welches auf Grundlage des NetzDG verhängt wurde.

Auffällig wenig Beschwerden

Teil des Berichts ist unter anderem die Anzahl der eingegangenen Beschwerden. Während Youtube von 215.000 und Twitter von 260.000 Beschwerden berichtet, zählt Facebook gerade einmal 1704 Beschwerden. Dies kann laut Ansicht des Bundesamtes für Justiz nicht stimmen. In dem Bericht würde Facebook nur „einen Bruchteil der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte" aufführen, heißt es dazu vom Bundesamt gegenüber Heise

Intransparente Meldewege

Grund für diese geringen Zahlen sind wohl die unterschiedlichen Meldewege für Inhalte bei Facebook. Der von den Nutzern am meisten genutzte Weg geht über einen Button, der sich direkt neben dem Kommentar befindet. Mit wenigen Klicks können Nutzer Feedback zu dem Kommentar abgeben und es beanstanden. Das sind aber genau die Meldungen, die Facebook nicht in den Bericht mit einberechnet. Ganz unten rechts beim Impressum weißt Facebook auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hin. Über Umwege kann der Nutzer dort Inhalte über ein Meldeformular beanstanden. Diese werden dann auch Teil des Berichts. Laut dem Bundesamt für Justiz soll Facebook aber nicht nur diese wenigen Beschwerden, sondern auch jene, die über den bequemeren Weg eingehen, mit im Bericht berücksichtigen.

„Die veröffentlichten Angaben ergeben kein schlüssiges, transparentes Bild der Organisation, und der Prozessabläufe beim Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte”, wird das Bundesamt weiter von Heise zitiert.

Facebook sieht das natürlicherweise anders und hat bereits angekündigt, gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von zwei Millionen Euro vorzugehen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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