Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Marktplätze: Gesetz gegen Lebensmittelbetrug geplant

Veröffentlicht: 05.07.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 05.07.2019
Arzt zeigt Food Safety

Greift ein Allergiker versehentlich zum Erdnussbutterglas, kann das für ihn lebensbedrohende Folgen haben. Dank der vorgeschriebenen Allergenkennzeichnung kann er jedoch einen Bogen um Produkte machen, die er nicht verträgt – wenn es denn zu einer entsprechenden Kennzeichnung kommt. 

Wie die Wirtschaftswoche berichtet, werden die Märkte von erstaunlichen Mengen solcher gefährlicher Lebensmittel überflutet – so sollen laut Europol und Interpol im letzten Jahr im Rahmen der sogenannten Opson VIII Mission weltweit etwa 16.000 Tonnen (!) Lebensmittel und 33 Millionen Liter Flüssigkeiten beschlagnahmt worden sein. Dabei finden Kontrollen zumeist stichprobenartig statt, die Menge an unentdeckten Waren dürfte also noch weitaus größer sein.

Lebensbedrohliche Gefahr und Betrug bei Lebensmitteln

Doch nicht nur die fehlende oder fehlerhafte Deklaration von Allergenen ist dabei ein Problem. So geht es zum Beispiel generell um falsche Produktangaben. Wie in der Wirtschaftswoche vom 05. Juli 2019 zu lesen ist, gehört etwa Kaffee zu den Produkten, bei denen der „Food Fraud“, verbreitet ist. Minderwertige Robusta-Bohnen würden etwa als Markenkaffee aus Arabica-Bohnen verkauft. Das ist zwar jedenfalls Betrug und ärgerlich für den Konsumenten, erst einmal aber nicht gefährlich. Anders kann es in weiteren Fällen aussehen, die in der Wirtschaftswoche genannt werden. So würden etwa Lebensmittel wieder vermarktet werden, deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist oder bei denen die Kühlkette unterbrochen wurde. 

Berichtet wird auch von einem älteren Fall, in dem als Tierfutter vorgesehene Oktopusse mit Chemikalien behandelt und dann als fangfrisch verkauft wurden, oder von einem Olivenöl-Extrakt, das tatsächlich eingefärbtes Sojaöl gewesen sein soll – und das, so heißt es im Beitrag, noch bis vor kurzem „hektoliterweise“ auch in deutsche Läden und Restaurants geliefert wurde. Nicht sei dabei die Profit-Gier das Motiv.

Online-Händler sollen verpflichtet werden

Ob es nun Salmonellen oder Pflanzenschutzmittel sind, es lauern offensichtlich diverse Gefahren, manchmal ist es auch schlicht „nur“ Betrug. Wie schon erwähnt finden Stichproben statt, oftmals durch den Zoll. Doch hier werde insbesondere eine Tatsache zum Problem, über die sich gerade Käufer freuen, die außerhalb der EU günstige Produkte einkaufen. Zollprüfungen finden schließlich oft erst ab einem Warenwert von 22 Euro statt. Hier entstehen also Kontroll-Lücken, wo ohnehin schon nur Stichproben möglich sind. Weil sich solche Überwachungs-Schwierigkeiten im Online-Handel ergäben, plane Julia Klöckner (CDU), Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, nun ein abhelfendes Gesetz. Dabei sollen, so die Wirtschaftswoche Online, die Betreiber von Marktplätzen wie Amazon verpflichtet werden, gegen Lebensmittelbetrug vorzugehen.

Gerade Verkaufs-Plattformen könnten bisher kaum wegen Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften belangt werden, weil sie die Waren oft nicht selbst in den Verkehr bringen würden. In der Zukunft sollen die Betreiber aber „aktiv dazu beitragen, dass gesundheitsgefährdende Produkte nicht bei Käuferinnen und Käufern landen“, zitiert die Wirtschaftswoche die Ministerin. So sollen Behörden verpflichtet werden, auch Marktplatzbetreibern eine Warnung vor einem bestimmten Produkt mitzuteilen. So hätten auch diese die Pflicht, das entsprechende Angebot zu entfernen. Die Landesbehörden sollen durch das Gesetz außerdem zu verdeckten Probennahmen berechtigt werden. „Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Kontrolle, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung in der Überwachung des Onlinehandels weiter verbessern“, wird Klöckner weiter zitiert.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.