Gegen Steuervermeidung

Frankreich besiegelt eigene Digitalsteuer für Amazon, Google und Co.

Veröffentlicht: 12.07.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 12.07.2019
Digitales Prozentzeichen

In den vergangenen Monaten und Jahren gab es innerhalb der Europäischen Union zahlreiche Debatten um die Steuervermeidungstaktiken großer Konzerne. Firmen wie Amazon, Google, Apple und Facebook sollten durch neue Regularien gezwungen werden, Steuern da abzuführen, wo auch die Gewinne gemacht werden – eben auch hierzulande. „Wer als mittelständisches Unternehmen Steuern zahlt, kann nicht ertragen, dass einige, die viel mehr Geld verdienen, gar keine zahlen. Das ändern wir jetzt“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz kürzlich im Rahmen des G20-Gipfels.

Doch eine gemeinsame EU-weite oder gar globale Digitalsteuer ist bis dato nicht zustande gekommen. Aus diesem Grund hatte Frankreich eine eigene, nationale Lösung vorangetrieben, die nun schlussendlich auch besiegelt wurde: Der französische Senat stimmte dem entsprechenden Gesetzesvorhaben der Regierung am gestrigen Donnerstag zu.

Wie sieht die Digitalsteuer in Frankreich aus?

Das Gesetz sieht vor, dass international tätige Internetkonzerne künftig drei Prozent Steuern zahlen sollen – unter anderem auf Werbeerlöse aus dem Online-Bereich. Konkret geht es dabei um jene Konzerne, „die mit ihren digitalen Aktivitäten einen weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro und in Frankreich von mehr als 25 Millionen Euro erzielen“, schreibt Spiegel Online.

Die Steuer soll sich dabei allerdings nicht nur auf künftige Einnahmen beziehen, sondern auch rückwirkend geltend gemacht werden: nämlich seit Januar 2019. Laut Schätzungen will Frankreich durch die steuerliche Neuregelung im kommenden Jahr etwa 650 Millionen Euro einnehmen.

Gegenwind aus den USA

Kritik gegen die Digitalsteuer in Frankreich kommt vor allem aus den USA. US-Präsident Donald Trump zeigte sich wenig erfreut und hatte anklingen lassen, dass sich eine solche Steuer womöglich negativ auf den US-Handel auswirken könne: „Der Präsident hat angeordnet, dass wir die Auswirkungen dieses Gesetzes untersuchen und feststellen, ob es diskriminierend oder unzumutbar ist und den US-Handel behindert oder einschränkt“, zitiert die Tagesschau den US-Handelsbeauftragten Robert Lighthizer.

Sollte die Untersuchung die Befürchtungen Trumps bestätigen, könnten die USA Gegenmaßnahmen ergreifen. Im Raum stehen etwa Zölle oder andere Handelsrestriktionen. Frankreich selbst hatte sich zuletzt eine Einmischung der Vereinigten Staaten verbeten. „Länder sind bei Steuerangelegenheiten souverän. Es ist also nicht angebracht, Handelsmaßnahmen zu nutzen, um einen souveränen Staat anzugreifen“, kommentierte demnach Frankreichs Wirtschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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