Nachlässigkeit und Überregulierung

EU-Kommission warnt vor falscher nationaler Anwendung der DSGVO

Veröffentlicht: 26.07.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 26.07.2019
Geöffnete und geschlossene Schlösser vor Daten

Vor über einem Jahr – im Mai 2018 – ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit in Kraft getreten. Das Schreckgespenst hat entgegengesetzt der allgemeinen Erwartungen zwar nicht zum Weltuntergang geführt, dennoch ist es nicht von der Hand zuweisen, dass vielen Unternehmen die Umsetzung kleine bis schwere Probleme bereitet. Laut einer Studie des Hamburger Sicherheitskonzerns TeamDrive setzten im April 2019 80 Prozent der deutschen Unternehmen die DSGVO nur mangelhaft um (wir berichteten). Ein am Mittwoch veröffentlichter Bericht der EU-Kommission zeigt nun aber, dass nicht nur die Unternehmen, sondern auch die EU-Staaten Probleme mit der DSGVO haben.

Vorbild für die Welt

Zunächst das Positive: Heise berichtet mit Bezug auf den Bericht der EU-Kommission, dass die europäische Regulierung des Datenschutzes weltweit Schule machen könnte: Japan, Südkorea und Chile würden bereits an einem ähnlichen Gesetz arbeiten. Ziel sei es, dass die dort herrschenden Datenschutzbestimmungen früher oder später als angemessen zu den europäischen Regelungen angesehen werden. So soll ein „Raum des Vertrauens” geschaffen werden, in dem grenzüberschreitend ein Datenaustausch zwischen den Staaten möglich ist.

Dieses Ziel ist durchaus zukunftsträchtig, denn laut der Datenschutzgrundverordnung dürfen personenbezogene Daten nur auf Servern in Drittstaaten gespeichert werden, wenn diese Staaten Regeln haben, die mit den europäischen Datenschutzstandards vergleichbar sind. 

Griechenland, Portugal und Slowenien setzen DSGVO kaum um

Während die EU für manche Drittstaaten als Vorbild herhält, haben andere Länder innerhalb der EU Probleme mit der DSGVO: „Beeilen Sie sich.”, lautet die Botschaft, die die Justizkommissarin der Kommission Vera Jourová laut Heise an die Länder Griechenland, Portugal und Slowenien sendet. Diese Länder haben ihre nationalen Gesetze bis jetzt nicht in Einklang mit der DSGVO gebracht. Man werde nicht davor zurückschrecken, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, wenn diese erforderlich sind, heißt es weiter.

Warnung vor Nachlässigkeit und Überregulierung

Die EU-Kommission warnt in ihrem Bericht ganz klar vor einer nachlässigen Umsetzung der DSGVO: Als größter Problemschwerpunkt wird die für die Datenverarbeitung notwendige informierte Einwilligung durch den Betroffenen vom Bericht ausgemacht. Allerdings warnt die Kommission auch vor einer Überregulierung.

Außerdem habe die Verordnung Unternehmen geholfen, die Sicherheit von Daten zu erhöhen; das Prinzip „Privacy by Design” habe für Wettbewerbsvorteile gesorgt. Zwar herrsche bei kleinen und mittleren Unternehmen noch immer Verunsicherung; zur befürchteten Welle an Abmahnungen und einem Bürokratiemonster habe die DSGVO aber nicht geführt.

Zweiter Gesetzesentwurf der Bundesregierung

In Deutschland hat die Bundesregierung indes einen zweiten Gesetzesentwurf beschlossen, um das nationale Recht weiter an die DSGVO anzupassen. Der Entwurf sieht vor, dass Kontroll- und Betroffenenrechte bei einzelnen Behörden weiter eingschränkt werden. Konkret heißt es, „dass sensible Informationen durch zivilgesellschaftliche Träger im Rahmen von Deradikalisierungsprogrammen verarbeitet und im Einzelfall an die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden können“.

Bereits die erste Anpassung im Jahr 2017 wurde von der Kommission kritisch beäugt. Allerdings nennt der aktuelle Bericht keine einzelnen Länder, die wegen Verstößen gegen die Kernelemente der DSGVO vor dem EuGH landen könnten.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#4 Sebastian 2019-08-02 11:39
Mag sein, dass einige Verordnungen keinen Sinn machen und unverständlich sind.

Und auch wir mussten Verpackungsgese tz, DSVGO, Elektrogesetz und aktuell USTG-Registrier ung in unserem kleinen Unternehmen (3-Personen-Onl inehandel) umsetzen.
Jedoch waren uns diese vier Neuerungen verständlich. Wir finden sie auch richtig und wichtig, da in der heutigen Zeit durch die Globalisierung sonst die gesellschaftlic he und wirtschaftliche Ordnung, sowie auch die Gesundheit gefährdet wird.

Die gesetzlichen Vorgaben darin waren entweder früher nicht notwendig oder schon in anderer Form in deutschen Gesetzen festgeschrieben . Jeder ordentliche Kaufmann kennt diese Themen aus seiner Ausbildung.

Früher hat sich kein Kaufmann darüber beschwert, da es eine Selbstverständl ichkeit war. Heute wird nur noch über alles geschimpft. Ich finde, wem das nicht passt, der sollte sich einen anderen schönen Job suchen, wo er mit diesen Anforderungen nicht mehr konfrontiert wird.
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#3 Heidemann 2019-08-01 11:09
ist Ihnen schon mal aufgefallen - das diese Formel - keines Weltuntergangs - kein Abmahnfestival Gebetsmühlenart ig widerholt wird ?
dabei hat das doch ganz andere Ursachen - um etwas relativ "vernunftbegabt " abmahnen zu können - muss man es wenigstens halbwegs verstehen ,was uns der Gesetzgeber da so schönes in die Hand gab ?
da es aber wohl in ganz Deutschland kaum jemanden gibt - der das wirklich versteht - konzentriert man sich lieber auf die einfachen Dinge des "Abmahnerlebens " - die erfolgreichen ""Produkte"" und dann gibt´s ja auch noch Elektro G - Verpack G usw. usw.....
für die DSGVO kann man ja ab und zu mal einen Versuchsballon starten.
das andere Länder dieses Monster auch gerne hätten - ist doch verständlich - man verbietet kein Gewerbe - aber für jeden unter 1 Million Umsatz - wird die Durchführung praktisch unmöglich - also immer mit 75 % der Beine im Gesetzeskonflik t (nett ausgedrückt)
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#2 Susanne 2019-07-31 16:35
Ich sehe es etwas anders als Sanny.

Seit Inkrafttreten der DSVGO bekomme ich nur noch einen Bruchteil von Werbe-Emails. Weiterhin sehe ich, dass mit den persönlichen Daten von Bürgern nun sensibler umgegangen wird. Und das ist gut.
Ich finde es richtig, dass meine Daten nicht weitergegeben oder gar verkauft werden dürfen.

Der Handel ist ja nur ein kleiner Teil des Daten-Marktes. Ich denke da auch an medizinische oder behördliche Daten.
In der Vergangenheit habe ich schon erlebt, dass Krankenakten offen rumlagen oder Bildschirme im Amt für jeden Besucher sichtbar waren.

Ich war privat in einer Behörde und wurde Zeuge eines Telefonates zwischen einer Mitarbeiterin und eines Bürgers. Zum Schluss kannte ich Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und die gleichen Daten seiner Kinder. Und ich wusste um sein Problem, weswegen er anrief. Das kann ja wohl nicht sein!

Die Menschen sind eben auch diesbezüglich oberflächlicher geworden und eine Änderung ist scheinbar nur durch Gesetz möglich. Danke DSVGO!
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#1 Sanny 2019-07-26 14:33
Die EU steht für Bürokratie und Überregulierung . Die DSGVO ist ein Musterbeispiel dafür. Man solltest dieses Monster nicht schön reden.
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