Big School is watching you

DSGVO-Strafe wegen Gesichtserkennung im Klassenzimmer

Veröffentlicht: 05.09.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.09.2019
Blick von hinten durch ein Klassenzimmer

Normalerweise kontrollieren Lehrer die Anwesenheit ihrer Schüler händisch mit der Unterstützung des Klassenbuches; eine Gemeinde in Nordschweden wollte dieses System nun in einem Pilotprojekt revolutionieren: Wie das Portal Netzpolitik.org vor wenigen Tagen berichtete, wurde in einer Klasse von 22 Schülerinnen und Schülern die Anwesenheitskontrolle via einer Software zur Gesichtserkennung über einen Zeitraum von drei Wochen durchgeführt.

Eltern stimmten zu, Behörde dennoch dagegen

Die Eltern der Schüler und Schülerinnen haben ihre Einwilligung zur Erhebung der biometrischen Daten gegeben. Dennoch muss die Gemeinde ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zahlen. Dabei handelt es sich um das erste DSGVO-Bußgeld, welches in Schweden verhangen wurde.

Die zuständige Datenschutzbehörde begründet den Bußgeldbescheid damit, dass die Einwilligung der Eltern nicht ausreichend gewesen sei. Es bestehen offenbar Zweifel daran, wie freiwillig die Einwilligungen erfolgt sind. Schließlich bestehe eine Abhängigkeit von der Schule, was zu einem deutlichen Ungleichgewicht zwischen der betroffenen Person und den Verantwortlichen für die Datenerhebung führe.

Derweil in Belgien: Schüler bezahlen ihr Mittagessen per Fingerabdruck

Nicht nur in Schweden wird versucht, eine Digitalisierung im Schulleben mit umstrittenen Methoden voranzutreiben: Im August berichtete das belgische Portal rtbf, dass die Schüler und Schülerinnen der Sint-Bavo-Oberschule in Gent ihr Essen mittels biometrischem Fingerabdruck bezahlen können. Mit den so ermittelten Daten wird dann eine Rechnung an die Eltern erstellt. „Wir haben lange nach einem Bezahlsystem für Schüler gesucht, wir haben verschiedene Systeme getestet und uns schließlich für Fingerabdrücke entschieden, die Technologie gibt es schon lange und hier wird sie für einfaches Bezahlen verwendet", wird die Direktorin dazu zitiert.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#1 Mensch Artur 2019-09-05 16:17
Ja das nenne ich mal einen Testlauf, um feststellen zu können, wie die Bevölkerung reagiert. Die KI wird den Rest machen! Wer so dumm ist und sich selbst einer solchen Maßnahme unterstellt, der gehört kräftig aufgeklärt. Fingerabdrücke und Gesichterkennun g: siehe China und BRD A. Merkel (in Echt: Angela Dorothea Kasner u.a.) stimmt diesem Verfahren für die hiesige Bevölkerung zu.

Lasst Euch auf das Spiel nicht ein liebe Leute! Wacht auf und erhebt Eure Stimmen!

Beste Grüße
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