Wettbewerbsrecht 4.0

Bundesregierung fordert neue Spielregeln für digitale Großkonzerne

Veröffentlicht: 10.09.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.10.2019
Facebook-Logo mit Schatten einer Frau im Vordergrund

Selbstbegünstigung lautet der konkrete Vorwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium gegen Internetgiganten wie Facebook, Amazon und Co. „Wir brauchen Regeln für marktmächtige Plattformen. Selbstbegünstigung sollte für solche Plattformen verboten werden“, wird dazu Achim Wambach, Vorsitzender der „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ von Reuters zitiert

Ganz konkret geht es darum, die Vorschläge der EU umzusetzen und für mehr Chancengleichheit in der digitalen Welt zu sorgen. 

22 Handlungsempfehlungen

Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Kommission 22 konkrete Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts mit Blick auf die digitale Wirtschaft vorgelegt. Online-Plattformen mit bestimmten Mindestumsätzen oder -nutzerzahlen sollen Verhaltensregeln auferlegt werden.

Beispielsweise soll es ihnen verboten sein, eigene Dienste im Verhältnis zu Dritten zu begünstigen, soweit es keinen sachlichen Grund dafür gibt. Weiterhin sollen sie dazu verpflichtet werden, ihren Nutzern die über sie gespeicherten Daten in Echtzeit zur Verfügung zu stellen.

Die Reformvorschläge sollen nun zügig geprüft werden und der neuen EU-Kommission präsentiert werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zeigt sich zuversichtlich: „Ich bin überzeugt, dass vieles davon seinen Weg in deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht finden wird.“

Jetzige Regelungen kommen an ihre Grenzen

Für bestimmte Plattformen sollen eigene Regeln eingeführt werden, weil das jetzige „Missbrauchsrecht” an seine Grenzen komme. Als Beispiel wird das gerade gewonnene Facebook-Verfahren genannt, bei dem es um die Datensammelwut der Social-Media-Plattform ging (wir berichteten). 

„Für die digitale Ökonomie braucht es neue Spielregeln“, lautet dementsprechend die Schlussfolgerung des digitalpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, der die Vorschläge begrüßt.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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