Drei Kommanditgesellschaften, bitte!

Bäcker drohte 25.000 Euro Bußgeld, weil er KG statt kg für Kilogramm schrieb

Veröffentlicht: 11.09.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 11.09.2019
Bäckerei

Kilogramm wird gemeinhin mit kg abgekürzt. Das große K hingegen kann für Kelvin, das große G für Gauß stehen. Die Abkürzung KG hingegen für die Gesellschaftsform Kommanditgesellschaft. Findet man diese Abkürzung im Bereich der Gastronomie, so wird man sich hier einig sein, dass KG wohl eher für Kilogramm steht, auch wenn dies nicht die physikalisch richtige Abkürzung ist. Das Landesamts für Eich- und Messwesen Berlin-Brandenburg sieht das laut der Berliner Morgenpost allerdings anders und drohte dem Bäcker Karsten Greve ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro an.

Unübliches Vorgehen

Bei einer Kontrolle durch das Landesamt fiel die schwarze Tafel in dem Laden „100 Brote“ im Bötzowviertel in Berlin auf. Dort hatte der Bäcker „KG“ statt kg geschrieben. Als ihm die Kontrolleure mitteilten, dass dies zu einer Irreführung führen könne, da KG ja auch für Kommanditgesellschaft oder Kelvin stehen könne, hielt er dies (berechtigterweise) zunächst für einen Scherz. Nachdem aber klar war, dass dies kein Witz sein soll, zeigte der Bäcker laut der Morgenpost Einsicht: „Die Kontrolleure haben ja recht. Eine richtige Angabe ist gesetzlich vorgeschrieben.“ In der Folge hat er die KGs gegen kgs getauscht. Dies habe er getan, um der angedrohten Strafe zu entgehen und sein Geschäft zu schützen.

Die Senatsverwaltung indes ist über diesen Vorgang verwundert und bezeichnet das Vorgehen, insbesondere das Androhen einer so hohen Geldstrafe, für unüblich. Das ganze werde nun geprüft. 

Die ungeeichte Waage

Bei der Kontrolle fiel außerdem eine alte Waage auf, die eigentlich der Dekoration dient. Diese sei nicht richtig geeicht und so könne es zu Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung kommen. Zum Zwecke der Prüfung haben die Kontrolleure die Seriennummer aufgeschrieben. Im Gegensatz zur Kilogrammangabe möchte er aber an dieser Stelle die Behebung des „Mangel” verweigern. Stattdessen hat er noch eine zweite, historische Waage aufgestellt. 

„Aber jedes Amt hat auch einen Ermessensspielraum. Und welcher Kunde denkt denn ernsthaft, dass ich hier Kommanditgesellschaften verkaufe? Ich bin doch bloß ein kleiner Brotladen“, wird der Bäcker dazu zitiert.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#16 Astar 2021-03-19 10:53
Es gibt noch eine andere Schreibweise, die im Artikel nicht erwähnt wurde: kG, klein k und groß G. Gewicht ist nicht gleich Masse! Ob auf der Erde, Mond, Venus oder Mars 1kg Masse ist ein 1kg Masse, aber das Gewicht ist überall unterschiedlich (auch hier auf der Erde). Gewicht ist eine Kraft G mit der die Masse m von der Erde angezogen wird, G=m x g (g=9,81m/Sek hoch2 auf unserem Breitengrad). Die geltende Einheit des Kraft/Gewichts ist N (Newton, kg x m/Sek hoch2), nicht kg (kg ist die Einheit der Masse!). 9,81N = 1kG. Es sieht danach aus, dass die Kontrolleure des Landesamtes keine Ahnung haben aber dank Kraft des Amtes schnell Strafen verhängen können (Null Ahnung aber große Klappe). Auf einer Verpackung Butter müsste also stehen: Gewicht 250G, oder Gewicht 0.250kG oder 2,4525N oder Masse 250g, oder Masse 0,250kg. Gewicht kann man einfach auf einer Federwaage überprüfen und Masse auf einer Balkenwaage wozu man Massekörper mit Einheitsmasse benutzt (in Volksmund als Gewichte genannt). Es ist verwirrend. Seit der Einführung des SI Systems (seit 50 Jahren?) gilt N (Newton) als gültige Einheit des Gewichts. Nur diese Angabe habe ich bis jetzt nirgendwo auf einer Verpackung gesehen.
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#15 KaaBee 2019-12-31 17:30
Dass die Politik sich hierzulande mit so einem "Müll" aufhält, anstatt sich wirklich um die echten Gefahren und den echten Missbrauch (...z.Zt.als Beispiel Chinamarkt) zu kümmern, war ja wieder einmal klar. Die Einzigen, die davon profitieren sind doch die Scheinanwälte, die die Bußgelder kassieren!
Mich inspirieren solche Beiträge des Händlerbundes gar nicht, ich bin einfach nur entsetzt über das arme Deutschland.....
Die Jugend wird sicherlich auch nicht motiviert sich selbständig zu machen....je mehr man solche Dinge liest.
Dieser Beitrag und viele andere dieser Art sind daher kontraproduktiv und überflüssig.
Sorry
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#14 Peter 2019-10-01 10:42
Hallo Michael,
in Calfornien gibt es hervorragende Sauerteigbäcker und der Laden ist knacke voll. 6 Verkäufer waren ständig in Bewegung und der Laden wurde nicht leer. Meisterbäckerve rifizierung unbekannt.

Der Deutsche Amtsschimmel wiehert und sorgt für die Weiterentwicklu ng des Einheitsbrotes mit den Körner-Nuss Ersatzstrategie n.Gutes Brot braucht seine Zeit. Anschließend können Körner-Nuss das Geschmacks und Mundgefühl ergänzen. Ein altes Kleid wird auch nicht durch noch so hochwertige Flicken verbessert.
Abmahnergilde in Deutschland, ohne Sachverstand habt ihr keine Legitimation. Macht euch vom Acker der Bauern, aus den Backstuben der Nochbäcker und schaut der Einheitsbrotind ustrie auf Finger und Waage.
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#13 Sebastian Pfister 2019-09-16 10:35
Deutschland schafft sich ab... Das Gewerbeaufsicht samt liebt mich auch besonders. Wenn diese ganze Scheiße noch so weiter geht, schmeiß ich hin. Knapp 30 Arbeitsplätze weg. Braucht ja keiner...
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#12 RHINLE 2019-09-16 08:18
Unglaublich! Der Bäcker verkauft sogar Kiezbrot. Ist mir als Rheinländer untersagt das Brot zu kaufen oder sollte ich meinen Zweitwohnsitz in den Prenzlauer Berg verlegen?
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#11 Heinicke 2019-09-14 12:08
Wir haben in den 90er Jahren mal ein Schreiben des Gewerbeamtes erhalten. Darin wurde uns eine Geldstrafe von 50.000 DM angedroht. Bemängelt wurde das bei dem Schild was auf den Inhaber verweist der Vorname abgekürzt statt ausgeschrieben habe. Ich bin froh, dass es vorbei ist.
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#10 Redaktion 2019-09-13 11:36
Hallo Caroli,

an dieser Stelle ist Ihre Angst unbegründet. Für Liter gilt nämlich als Abkürzung sowohl L als auch l.

Freundliche Grüße,
die Redaktion
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#9 Silvia Schmidt 2019-09-12 13:03
Na, habt einsehen,wenn ihr keine anderen Probleme habt.Sorry ,da sag ich nur ,wer suchet ,der findet. Der arme Bäcker. Armes Deutschland
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#8 Peter 2019-09-11 16:14
Na, die nächste Kontrolle bei diesem Bäcker ist sicher jemand, der durchzählt, ob er tatsächlich 100 Brote im Angebot hat. Dann muss er Strafe zahlen oder seinen Namen ändern.
Wegen Irreführung.
Der Verbraucher könne schließlich erwarten, dass er mindestens 100 Brote zur Auswahl hat. Oder?
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#7 Michael 2019-09-11 11:37
Ich hab noch einen wichtigen Nachtrag, denn man sollte hier die Ermittlungsbehö rden einschalten:
Ist noch nicht aufgefallen, dass der Bäcker Karsten Greve als Initialen KG hat und er 1 KG Brot verkauft?

Wurde schon überprüft, ob in der Inhaltsstofflis te des Brotes auch der genaue Anteil des Karsten Greve an der richtigen Stelle mit angegeben wurde?
Wurde das Brot auch entsprechend mit "enthält Fleisch" angepriesen? Nicht, dass Vegetarier oder Vegenerr aus Versehen dieses Brot kaufen und verzehren?

Ich fühle mich dennoch als Verbraucher sehr gut geschützt und kann ruhig schlafen, dank dem Landesamt für Mess- und Eichwesen.
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