Der frühe Vogel

Heute verhandelt der Bundestag zum Abmahnmissbrauch

Veröffentlicht: 26.09.2019 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 26.09.2019
Tagung im Bundestag

Abmahnungen sind eine Besonderheit des deutschen Rechtssystems. Während in anderen europäischen Ländern Wettbewerbsverstöße durch Behörden geahndet werden, kann das in Deutschland privat geschehen. Verbände oder Mitbewerber können die Verstöße abmahnen und sich dadurch oftmals lange und kostspielige Gerichtsverfahren sparen.

Eigentlich hat sich die Abmahnung im Online-Handel als wirksames Instrument erwiesen, um den Wettbewerb rechtmäßig zu gestalten. Problematisch wird es allerdings, wenn Verbände oder Unternehmen vorrangig aus finanziellem Interesse abmahnen und sich ein ganzes Geschäftsmodell rund um die Abmahnung entwickelt.

Deshalb hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgelegt, um dem Abmahnmissbrauch einen Riegel vorzuschieben. Auch die Fraktionen von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD haben eigene Entwürfe zum Thema vorgelegt. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag werden die Parteien nun im Bundestag debattieren, und zwar zur besten Prime-Time: Um 0:20 Uhr startet der Tagesordnungspunkt zum Abmahnmissbrauch. 

Weltpostverband wendet Austritt der USA ab

Der drohende Austritt der USA aus dem Weltpostverband und das damit einhergehende Chaos im Versand von Warensendungen wurde abgewendet, indem die Organisation den Weg für schnelle Gebührenerhöhungen freigemacht hat. Wie Heise Online berichtet, einigten sich die 192 Mitglieder der Organisation am Mittwoch einstimmig auf einen entsprechenden Kompromiss. Länder, in denen besonders viele grenzüberschreitende Sendungen ankommen, können ihre Gebühren zügiger als bisher geplant anheben.

Zu diesen Ländern gehören auch die USA. Dabei geht es um die Gebühren, die ein Absenderland dem Empfängerland für die Beförderung von Warensendungen zahlt. Die USA hatten die niedrigen Gebühren moniert, die China der US-Post für die Zustellung zahlt. Durch den Online-Handel hat die Zahl der aus China gelieferten Artikel rapide zugenommen. 

US-Handelsbehörde verklagt Tinder-Betreiber Match

Der Tinder-Betreiber Match soll Fake-Profile und betrügerische Kontaktanzeigen genutzt haben, um Kunden der Dating-App abzuzocken. Nun hat die höchste US-Handelsbehörde, die FTC, Match wegen falscher Werbeversprechen angeklagt, berichtet Spiegel Online. Fast 500.000 Nutzer soll der Dating-App-Betreiber durch Fake-Profile in Bezahlabos gelockt haben. Außerdem habe Match in vielen Fällen Geld für angeblich kostenlose Probe-Services abgebucht. 

Match wies die Vorwürfe in einer Stellungnahme zurück. Die Klage sei „komplett unbegründet“ heißt es dort. Der Konzern, der auch andere Dating-Apps wie Hinge oder OkCupid betreibt, bekämpfe nach eigenen Angaben betrügerische Aktionen, da diese dem Geschäft schaden.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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Kommentare  

#2 Roland Baer 2019-09-26 14:53
Das ist eine Uhrzeit, wo vermutlich nur noch die von der Abmahnindustrie beeinflussten Abgeordneten noch anwesend sind, damit deren Abzocke nicht entscheidend beeinträchtigt wird.
In der Vergangenheit gab es immer mal sehr umstrittene Gesetzesdiskuss ionen und Abstimmungen die zu Nachtzeiten im Interesse fragwürdiger Abzocker aufgrund geringer Beteiligung im deren Interesse entschieden wurden.

Das sieht ganz danach aus.
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#1 Roland Baer 2019-09-26 14:44
Was ist konkret geplant?
Höhe der zukünftigen Portokosten nach BRD
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