Debatte im Bundestag

Abmahnmissbrauch: Das wollen die Parteien

Veröffentlicht: 27.09.2019 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 27.09.2019
Plenarsaal im Reichtagsgebäude

In der Nacht vom 26. auf den 27. September wurde im Bundestag der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in der ersten Lesung diskutiert, das dem Abmahnmissbrauch im Online-Handel einen Riegel vorschieben soll. Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU/CSU hatten den Entwurf bereits im Mai vorgelegt. Ihren Angaben zufolge könnte durch das vorgeschlagene Gesetz eine Reduzierung der missbräuchlichen Abmahnungen um 50 Prozent erreicht werden, und würde zu einer Entlastung für Unternehmen von bis zu 8,6 Millionen Euro führen. Auch die Oppositionsparteien hatten nun die Möglichkeit, um ihre Position darzulegen. Voraussichtlich im Oktober wird der Bundestag eine Expertenanhörung einberufen, um sich externe Meinungen einzuholen, bevor das Gesetz planmäßig im November angenommen werden soll. 

Wie möchte die Politik den Abmahnmissbrauch eindämmen? Zu den wichtigsten Streitpunkten haben wir die Positionen der Regierung und der Parteien verglichen, insofern die Parteien sich in ihren Anträgen oder Reden im Bundestag dazu geäußert haben. Die Partei Die Linke hat sich bisher nicht öffentlich zum Gesetzentwurf geäußert. 

Opposition kritisiert ungenaue Formulierungen im Gesetzestext 

Missbräuchlichkeit: Einig sind sich alle Parteien in der Grundproblematik. Abmahnungen sind ein wirksames Instrument, um wettbewerbsrechtliche Verstöße außergerichtlich abzustellen und den Wettbewerb effizient zu schützen. Missbräuchlich werden Abmahnungen allerdings dann, wenn das Hauptinteresse des Abmahners darin besteht, durch übermäßig hohe Abmahnungsgebühren und Vertragsstrafen zu sammeln und somit Gewinn zu generieren. Dem soll ein Ende bereitet werden. FDP, AfD und Grüne sind sich aber darin einig, dass der Gesetzentwurf nicht klar genug definiert, wann die Strafen zu hoch sind. Außerdem gebe es nicht genug Daten zu missbräuchlichen Abmahnungen. So könne die Bundesregierung nicht belegen, ob Mitbewerber oder Verbände am meisten missbräuchlich abmahnen oder welche Verstöße besonders von Missbrauch betroffen sind. 

Fliegender Gerichtsstand: Der nächste Streitpunkt ist, dass Abmahnende sich aktuell noch das Gericht frei aussuchen können, vor dem sie gegebenenfalls einen Prozess eingehen wollen. Manche Gerichte sind dabei dafür bekannt, eher im Sinne eines Abmahners zu entscheiden, und waren dementsprechend die erste Wahl für missbräuchliche Abmahnungen. Die Bundesregierung bleibt in ihrem Entwurf ambivalent: Generell soll der fliegende Gerichtsstand abgeschafft werden, aber in besonderen Fällen sollen auch auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Gerichte gewählt werden können. Die Grünen sind für die komplette Abschaffung dieser Regelung, die AfD befürwortet die Beibehaltung des fliegenden Gerichtsstands wie bisher üblich. 

Abmahnbefugnis von Mitbewerbern: Bisher können alle Mitbewerber und Verbände Wettbewerbsverstöße abmahnen. Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass Mitbewerber künftig nur noch abmahnen dürfen, wenn sie ähnliche Waren oder Dienstleistungen „in nicht unerheblichem Maße nicht nur gelegentlich“ vertreiben. Die Grünen kritisieren diese Formulierung als unverständlich, ungenau und daher nicht praxistauglich. 

Abmahnbefugnis von Verbänden: Für Verbände will die Bundesregierung strikte Vorgaben und die Genehmigung einer Abmahnbefugnis durch das Bundesamt für Justiz. Die vorgesehen Bedingungen: 75 Unternehmer müssen Mitglied im Verband sein, der Verband muss seit einem Jahr im Vereinsregister eingetragen und satzungsgemäß tätig sein. Die Grünen und die AfD sind gegen eine Mindestmitgliederanzahl und eine Überwachung von Einnahmequellen und Ausgabeverhalten, um Abmahnvereine zu bekämpfen. Die Grünen fordern, dass die Verbände vorweisen müssen, dass sie personell und finanziell ausgestattet sind, um Rechtsfragen auch vor Gericht klären zu lassen. 

Sollen Mitbewerber und Verbände unterschiedlich handeln dürfen? 

Unterschiedliche Regelungen zwischen Mitbewerbern und Verbänden: Die Bundesregierung will, dass Mitbewerber bei Abmahnungen gegen sogenannte geringfügige Verstöße keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz haben. Geringfügig wäre dann künftig auch ein komplett fehlendes Impressum, sowie Verletzungen von Informations- und Kennzeichnungspflichten bei Arzneimitteln, Kinderspielzeug und Kosmetika. Mitbewerber dürften ihre Kosten für eine Abmahnung solcher Verstöße nicht vom Abgemahnten ersetzen lassen. Für Verbände hingegen bleibt alles beim alten, sie dürften sich die Kosten zurückerstatten lassen. Die AfD unterstützt dieses Vorhaben. Die FDP sieht darin eine Ungleichbehandlung, die nichts am Abmahnmissbrauch ändern wird. Sie fordert zwar auch, dass die Kosten für eine erste Abmahnung nicht erstattet werden können, allerdings soll das sowohl für Mitbewerber als auch Verbände gelten. 

Geringfügige Verstöße: Die Bundesregierung, AfD und FDP halten bislang die Ausweitung der Definition geringfügiger Verstöße für sinnvoll. Durch die de facto Bagatellisierung von bisher schwerwiegenden Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten soll die Fallzahl der Abmahnungen gesenkt werden. 

Vertragsstrafen bei geringfügigen Verstößen: Überhöhte Vertragsstrafen stellen für die Bundesregierung einen Missbrauch dar. Bei erstmaliger Abmahnung eines geringfügigen Verstoßes dürfen Mitbewerber keine Vertragsstrafe ausmachen. Verbände hingegen dürfen Strafen von bis zu 1.000 Euro vereinbaren. Ab der zweiten Abmahnungen sollen auch die Mitbewerber bis zu 1.000 Euro ausmachen können. Die AfD teilt diese Ansicht, fordert aber eine genauere Erklärung, wann eine Vertragsstrafe überhöht sei. Auch die Grünen fordern, dass die „Überhöhung“ so definiert sein soll, dass die Betroffenen es erkennen können, wenn ihnen eine missbräuchliche Abmahnung vorliegt. Zusätzlich möchte die grüne Partei, dass Abgemahnte nachträglich die Möglichkeit bekommen können, sich missbräuchlich festgesetzte Vertragsstrafen zurückerstatten zu lassen. Die FDP ist generell gegen eine Obergrenze bei Vertragsstrafen, fordert allerdings Kriterien von der Bundesregierung, die es ermöglichen „angemessene“ Strafen festzulegen. 

Verstöße gegen die DSGVO: Die befürchtete Abmahnwelle von DSGVO-Verstößen blieb aus. Die Bundesregierung will nun prüfen lassen, welche Vorschriften aus der europäischen Datenschutzverordnung Marktverhaltensregeln sind. Damit soll klar definiert werden, welche DSGVO-Regeln im Sinne des Wettbewerbsrecht abmahnbar sind und welche nicht. Die Grünen und die FDP stimmen mit der Regierungsposition größtenteils überein, lediglich die AfD fordert einen generelle Abgrenzung der DSGVO von den Wettbewerbsregeln, um Datenschutzverstöße nicht zur Abmahnmöglichkeit zu machen.

Kommentare  

#4 Roland Baer 2019-09-30 19:23
Die Gesetzänderung wird mit minimalen Änderungen zum Status quo erfolgen.
Als de facto Scheinänderung und Schande für den "Deutschen Rechtsstaat"

Die Einnahmen von Anwälten zählen mehr Fairness
Verhältnismäßigkeit etc.

Was beim Onlinehändler als "Wettbewerbsver stoß" abkassiert werden darf haben andere Handels- und Industriezweige vermieden.
Wie die haben die Gesetze selbst geschrieben und die von den Lobbyisten beeinflussten (praktisch bestochenen) Politiker haben abgenickt.
Beispiele:
Werbeversprechen der Kosmetik-
Lebensmittelindustrie.
Autoindustrie etc.
Mit welchen Fotos darf der Verbraucher betrogen werden.

Wenn der Bund mein Vertreter sein will, soll er das vorbringen.
Autoindustrie
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#3 Clio 2019-09-30 17:03
Generell sollte Anwälten verboten werden Händler abzumahnen. Dazu könnte eine Stelle der Bundesregierung eingerichtet werden. Nur wenn dem nicht nach zweimaliger Aufforderung nachgekommen wird, sollten Strafen verhängt werden dürfen - diese Einnahmen könnten dann z.B. für gute Zwecke gespendet werden.
So wie es momentan aussieht, traut sich doch keiner mehr eine Selbstständigke it einzugehen. Das fördert große Unternehmen. Kleine Unternehmen und Start ups können schnell ruiniert werden und ihre existenzielle Grundlage verlieren. Dennoch könntet ihr weiterhin eure Gesetzestexte verkaufen, denn die werden immer gebraucht. Wenn ihr die Abmahnungen für Anwälte unterstützt, ist bald auch keiner mehr selbstständig. Dann könnt ihr auch keine Gesetzestexte mehr verkaufen. Handelt bitte im Interesse für der Händler. Seriöse Händler wollen in erster Linie verkaufen und sich nicht an Abmahnungen bereichern.
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#2 Jens 2019-09-30 11:33
Ach Leute ..dass das nichts wird (zumindest befürchte ich, nichts Gutes für den Handel) ist schon jetzt erkennbar.
"Wer", "Wann" und "wieviel".. ist doch völlig irrelevant!

Ändert das Prinzip der Abmahnung (z.B. erst kostenlos mit Frist, dann kostenpflichtig ), dann erledigen sich die jetzt strittigen Details von ganz alleine.
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#1 Michael 2019-09-28 08:13
"durch übermäßig hohe Abmahnungsgebüh ren" es ist doch schon übermäßig hoch, wenn eine Anwaltskanzlei ein und dasselbe Abmahnschreiben an x Firmen verschickt und hierfür jedesmal 1200 EUR aufruft.
Guter Stundenlohn für das reine Deligieren der RENO die lediglich Namens- und Anschriftsfelde r abändern muss.
Da frage ich mich ernsthaft, welcher Schaden höher wiegt? Den, den der Anwalt verursacht hat, oder der angebliche wirtschaftliche Schaden.

Wenn so was als "Arbeitsleistun g" definiert wird, braucht man sich nicht zu wundern, wenn dieser Sumpf nicht trockengelegt wird.

Das alles sollte wieder wie in anderen Ländern auch nur noch zur Aufgabe des Staates überlassen werden.
Man sieht ja, dass diese Berufsgruppe versagt hat, das zu übernehmen.
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