Gegen den Wegwerfwahn

Reparaturen an Elektrogeräte müssen ab 2021 einfacher werden

Veröffentlicht: 02.10.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 02.10.2019
Handwerker kniet mit Klemmbrett neben Waschmaschine

Ist der moderne Fernseher kaputt, spart sich der Käufer heutzutage den Weg zum Handwerker: Eine Reparatur ist aufgrund der Bauart meist nicht möglich. Gehäuse lassen sich nicht öffnen und ist ein kleiner Schalter defekt, muss gleich das ganze Modul ausgetauscht werden. Hinzu kommt noch, dass die notwendigen Ersatzteile nicht ohne weiteres erworben werden können. Am Ende des Tages landet das Gerät also im Müll und ein neues wird erworben.

Die Konsequenz ist, dass immer mehr Elektroartikel weggeworfen werden. Das ist weder wirtschaftlich, noch umweltfreundlich, hat die EU-Kommission festgestellt. 

Reparaturen sparen Energie

Zur Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit gibt es laut einem Bericht von NTV sogar konkrete Zahlen. Die Stiftung Warentest hat überprüft, wie hilfreich eine Reparatur bei einem Geschirrspüler sein kann. Das Ergebnis lautet, dass die heute praktizierte Wegwerfkultur ein ökologisches Desaster sei: „Ein Gerät, das in 15 Jahren viermal repariert wird, spart gegenüber einem Neukauf etwa ein Viertel Energie und andere Ressourcen ein.” 

Weiter heißt es, dass eine Verlängerung der Lebensdauer von Waschmaschinen um nur fünf Jahre „der EU so viele Emissionen ersparen [würde], wie eine halbe Million Autos von der Straße zu nehmen".

Lösung: Neue Pflichten für Hersteller

Um das Problem zu lösen, hat die EU-Kommission daher eine Reihe neuer Pflichten für Hersteller beschlossen. Ab 2021 müssen Elektrogeräte, wie Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays, Lichtquellen, Netzteile, Elektromotoren und Schweißbrenner leichter zu reparieren sein, heißt es weiter in dem Bericht. Hinzu sollen neue Geräte nach ihrer Lebenszeit recyclebar sein.

Hersteller werden außerdem verpflichtet, Ersatzteile für sieben bis zehn Jahre nach dem Verkauf anzubieten. Die Ersatzteile sollen spätestens 15 Tage nach deren Bestellung ankommen. Diese müssen dann „mit allgemein erhältlichen Werkzeugen ausgetauscht werden können, ohne dass das betreffende Gerät dauerhaft beschädigt wird”, zitiert NTV die Vorgaben der Kommission.

Grundlage ist die Ökodesign-Richtlinie

Als Rechtsgrundlage dient die bereits seit längerem angekündigte Ökodesign-Richtlinie. Diese hat nicht nur die Reparierbarkeit von Geräten im Blick: Es geht beispielsweise auch darum, dass Geräte insgesamt die Ressourcen mehr schonen sollen. Unter anderem sollen Waschmaschinen und Geschirrspüler weniger Wasser verbrauchen. Auch eine neue Kennzeichnung zum Energieverbrauch wird kommen (wir berichteten).

Sofern kein Widerspruch der EU-Staaten oder des EU-Parlaments kommt, wird die Richtlinie 2021 in Kraft treten.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#6 Holger Ganz 2021-05-29 13:31
Der Weg ist richtig, nur fehlt es an konkreter Umsetzbarkeit, wenn dem Verbraucher nicht die Möglichkeit gegeben ist Reparaturen auch tatsächlich durchzuführen.

Dazu gehört unter anderem die Dokumentation des Produktes mit folgenden Punkten:

1. Ordentliche unentgeltliche Bedienungsanlei tung in der jeweiligen Landessprache des Verbrauchers, nicht nur in Englisch

2. Ordentlicher und unentgeltlicher Schaltplan mit Bauteilbezeichn ung, mit Stückliste der verbauten Bauteilen und deren Bezeichnungen und Wertangaben, zur Dokumentation eines Elektronischen Produktes, unabhägig davon, ob es z.B. eine Soundkarte für einen PC, oder ein Steuergerät für ein KFZ ist, denn all Diese Geräte können nur dann repariert werden wenn ein Schaltplan mit den erforderlichen Messwerten vorhanden ist. Und ja, alle Elektronik kann repariert werden, wenn Sie ordentlich dokumentiert ist, da diese Angaben bei der Produktherstell ung ohnehin vorhanden sind, denn ansonsten ist das Produkt nicht herstellbar.

3. Herstellerdownl oadangaben um die (ggf. rechtlich geschütze Software) für das Produkt unentgeltlich downloaden zu können (in der Computertechnik als Firmware bezeichnet) und die reparierte Elektronik damit wieder zur Funktion bringen zu können. Auch diese "Firmware" ist zur Produktherstell ung erforderlich und somit beim Hersteller mit deen neusten Updates vorhanden.

4. Die zuvor genannten Angaben habe ich schließlich alle bereits mit dem Kauf des Gerätes mitbezahlt und haben damit unentgeltlich zur Verfügung zu stehen, denn es hat meiner Entscheidung zu unterliegen, ob ich Waren repariere oder nicht.

5. Das dies nicht nur graue Theorie ist beweist allein das Alter meiner Geräte,
Waschmaschine Miele, 40 Jahre alt, VW-Lupo 21 Jahre alt, Suzuki Intruder 34 Jahre alt, VW-Bus 16 Jahre alt, etc. pp.
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#5 Maria Meyer 2021-04-21 13:54
Vielen Dank für den tollen Beitrag. Super, das die EU-Kommission eine Reihe neuer Pflichten für Hersteller beschlossen hat, sodass Elektrogeräte, wie Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays, Lichtquellen, Netzteile, Elektromotoren und Schweißbrenner ab 2021 leichter zu reparieren sein müssen. Mein Kühlschrank ist leider auch vor kurzem kaputt gegangen. Ich möchte ihn nicht ersetzen, sondern reparieren lassen. Deswegen suche ich gerade einen Fachhandel aus Fredersdorf bei Schöneiche, um Kühlgeräte reparieren zu lassen. Online habe ich z.B. folgenden entdeckt: www.metallkunststoff.de/.../
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#4 Thomas 2019-10-04 12:36
Sinnvoll ???

Na,ja...

Da wird mal wieder nicht richtig nachgedacht!

Zitat:
„Ein Gerät, das in 15 Jahren viermal repariert wird, spart gegenüber einem Neukauf etwa ein Viertel Energie und andere Ressourcen ein.”

Würde mal gern sehen wer von denen eine 15 Jahre alte Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler, Backofen, Kühlschrank usw. hat!LOL

Ein Gerät das älter als 3-5 Jahre ist ist veraltet und man bekommt für den Preis einer Reparatur schon fast ein Neugerät.

Alleine das abholen und bringen eines groß Gerätes kostet ja schon fast 100 Euro!
Selten wird Vorort Repariert.

Da kauft man bei einem Fachhändler ein neues Gerät und bekommt dies geliefert und das alte für ein paar Euro entsorgt!

Man sollte da vielleicht mehr ein Augenmerk darauf legen dass die Bauteile nicht so ausgelegt sind dass diese gerade mal die Garantie überstehen!

Wenn man bei vielen Geräten ein paar Cent mehr in die Bauteile steckt hält das Gerät länger aber das ist doch gar nicht das was die Hersteller wollen!
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#3 Julian 2019-10-04 09:37
Um den Reparaturversuc h vornehmen zu können wirst du es doch ohnehin kostenlos zurückholen müssen. Sofern man nicht über ein Landesweites Netz an Technikern verfügt zumindest.

Das wäre ja soweit auch in Ordnung, aber ich sehe deinen Punkt auf jeden Fall,
dass der Verbraucher heute oft dazu tendiert den Widerruf dazu zu nutzen Nachbesserung zu unterbinden. Er bestellt es dann schnell wo anders erneut.

Aber ich sehe da aktuell keinen Lösungsansatz dafür.

Eine Reklamation kann ja nun kaum das Widerrufsrecht aussetzen dürfen.
Was hilft es auch nachzubessern um es danach doch zurück zu bekommen, auch wenn es dann nicht auf eigene Kosten ist, aber der erneute Hinversand war auf eigene Kosten und hätte sich dann erspart werden können.
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#2 Rene Otten 2019-10-03 14:20
Alles schön und gut. Jedoch sollte man den Endverbraucher auch das Recht einschränken dass dieser bei einem defekt bei Lieferung nicht das Gerät sofrt kostenlos zurück schicken darf bevor nicht ein Reparturversuch unternommen wurde. Händler haben heut zu Tage kaum noch das Recht der Nachbesserungen . Die Plattformen nötigen die Onlinehändler die Ware kostenlos zurück zu nehmen. Hauptsache der Kunde ist glücklich. Die Endverbraucher haben zu viele Rechte heut zu Tage. Das heißt wenn man der Umwelt helfen möchte muss in beide Richtungen gehandelt werden. Industrie und Endverbraucher. Ich weiß nicht wer schlimmer ist.
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#1 Julian 2019-10-02 15:24
Warum dann nicht auch gleich die Automobil-Indus trie angehen?

Technisch bedingt sind die ganzen Spezialwerkzeug e und neue "Antriebe" für Schrauben etc. sicher häufig nicht, sondern nur dafür gemacht, dass nurnoch Fachwerkstätten die Reparaturen vornehmen können.

Kein Mensch braucht Vielzahn, Polydrive, Torx mit Stirnloch oder sonstige Novitäten.
Das rechtfertigt nur die Produktion neuer Werkzeuge die nicht gebraucht würden, dann aber auch nicht verkauft werden könnten und keine Kunden in die Werkstätten treiben würden, da zu Anfang kaum öffentlich erhältlich.

Ebenso müssten diverse Ersatzteile nicht nur als komplette Baugruppe erhältlich sein.
Ein defekter Stecker, Schalter oder Relais darf keinen neuen Kabelkaum zur Folge haben.
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