Ermäßigte Mehrwertsteuer für E-Books

Bundesrat fordert eine Steuerermäßigung für alle digitalen Presseprodukte

Veröffentlicht: 07.10.2019 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 07.10.2019
E-Paper auf Laptop-Bildschirm

E-Books werden bald auch steuerlich ihren analogen Geschwistern gleichgestellt. Denn die Bundesregierung hat bereits ein Gesetz entworfen, das vorsieht, dass E-Books und E-Paper künftig nur noch mit sieben Prozent Mehrwertsteuer versehen werden sollen. Damit reagiert die Regierung auf die EU-Gesetzgebung, die diese steuerliche Gleichberechtigung vorsieht (wir berichteten). Die Branche reagiert positiv auf diese Pläne und auch der Bundesrat hat zugestimmt. Doch ganz ohne Widerspruch geht das Gesetzgebungsverfahren nicht über den Tisch. 

Gesetzentwurf könnte zum „Innovationshindernis" werden

Zuletzt hat sich der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren im Bundesrat befunden, der Ende September seine Stellungnahme zu den Regierungsplänen abgegeben hat. Wie Buchreport berichtet, schließt sich die Länderkammer den Forderungen einer Stellungnahme an, die mehrere Branchenverbände veröffentlicht haben. Beanstandet wird, dass die geplante Steuerermäßigung nicht für „komplexere Angebotsbündel” vorgesehen ist, wie beispielsweise Datenbanken, über die Zeitungsartikel oder Bücher aufgerufen werden können. Verlagsangebote, die Verlinkungen sowie animierte oder interaktive Elemente beinhalten sollen ebenfalls nicht durch eine Steuerermäßigung begünstigt werden. 

Darin sehen die Verbände eine Verletzung des EU-Rechts. Der Bundesrat befürchtet, dass „Verlage unter Preisdruck auf Innovation verzichten, um in den Genuss der Regelung zu kommen.” Nun muss der Bundestag zu einer Einigung kommen. Am 14. Oktober haben die Abgeordneten zu einer Expertenanhörung eingeladen, um sich Meinungen aus der Praxis einzuholen. Danach wird der Gesetzentwurf im Bundestag in die zweite und abschließende dritte Vorlesung gehen.

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