EU-Kommission

Ist die Marktplatzhaftung rechtswidrig?

Veröffentlicht: 15.10.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 15.10.2019
EU-Flaggen vor Kommission in Brüssel

Zu Jahresbeginn hat der deutsche Gesetzgeber die Marktplatzhaftung eingeführt. Die Anpassung, mit der Steuerausfälle in Milliardenhöhe begrenzt werden sollen, führt dazu, dass zahlreiche in- und ausländische Händler sogenannte Erfassungsbescheinigungen beantragen müssen. Andernfalls droht der Ausschluss vom Handel auf Online-Marktplätzen. 

Kurz nachdem am 1. Oktober 2019 der Stichtag für deutsche und europäische Händler zum Einreichen der Erfassungsbescheinigung war, meldet sich sich die Europäische Kommission zu Wort: Das Verfahren verstoße gegen EU-Recht.

Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug

Durch das neue Prinzip der Marktplatzhaftung müssen die Betreiber von Marktplätzen für fremde Steuerschulden einstehen – nämlich für die der Händler, die auf den Marktplätzen Umsätze erzielen. Aus der Affäre ziehen können sie sich allerdings insbesondere dann, wenn sie sich die ordnungsgemäße steuerliche Registrierung von Händlern bestätigen lassen – mithilfe der Erfassungsbescheinigungen. Hier aber sieht die EU-Kommission einer Pressemitteilung zufolge ein Problem: Die Maßnahme sei ineffizient und unverhältnismäßig, und behindere den freien Zugang von EU-Unternehmen zum deutschen Markt. 

Davon abgesehen gibt es außerdem gemeinsame Pläne der EU bzw. ihrer Mitgliedstaaten hinsichtlich der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, was die Kommission in ihrer Mitteilung ebenfalls anbringt. Das Inkrafttreten dieses Vorhabens ist dabei für den 1. Januar 2021 geplant (wir berichteten).

Baldige Änderung eher fraglich

Über diese geplante Änderung ginge die nun geltende deutsche Regelung allerdings hinaus, was in Widerspruch zu den europäischen Vorschriften stehe und damit auch den Zielen der europäischen Strategie für den digitalen Binnenmarkt. 

Dass es hier wieder zu einer spontanen Änderung kommt und die Marktplatzhaftung in nächster Zeit aufgegeben wird, ist wohl aber nicht zu erwarten. Zwar solle Deutschland innerhalb der nächsten zwei Monate tätig werden. Tut es das nicht, droht allerdings erst einmal nur die Übermittlung einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ durch die Kommission. Auch handelt es sich bei dieser Forderung um keinen Einzelfall: Nationale Gesetzgeber werden regelmäßig zu entsprechenden Änderungen aufgefordert – so umfasst die Pressemitteilung selbst ein ganzes Paket von Vertragsverletzungsentscheidungen.

Kommentare  

#3 Margit 2019-10-17 11:51
... und die Händler (leider vorwiegend Chinesen), die keine Bescheinigung nachweisen können, arbeiten mit deutschen USt.-Ids, die anderen gehören. Zuletzt noch exakt auf solch einen Verkäufer gestoßen, der die USt.-ID eines deutschen Anbieters nutzte. Da sollten die Behörden mal tätig werden!
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#2 G. Tony 2019-10-16 14:53
Ineffizient? definitiv Ja.

Die Lösung ist einfach: Die Plattform Betreiber müssen in die Pflicht genommen werden. MwSt. Elektro G, Rechtsverstöße und Wettbewerbsvers töße müssen die Plattformbetrei ber übernehmen oder zumindest als Mittäter verantwortlich gemacht werden. Das alleine wird Wettbewerbs Probleme, Steuerbetrug Probleme, Elektrogesetz Probleme bis zu 80% beheben....


Sogar mit der Steuerbescheini gung wird keiner aus aus Drittländer dir irgendwie und irgendwo Steuern zahlen.

Warum muss der Deutsche / EU Verkäufer all dies bezahlen und verpflichtet sich zu Mwst, Rechtsverstöße, Wettbewerbsvers töße, Verpackungsgese tz und Elektro G und alle Drittländer Verkäufer können sich hinten der Plattform Betreiber einfach verstecken und zahle 0 und mache mehr Gewinn und mehr Chance?.

Das macht Deutschland / EU-Verkäufer Wettbewerbs völlig unfähig.
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#1 öjendorfer 2019-10-16 14:31
Mal locker gesagt: Sitzen jetzt schon auch die Chinesen in der EU-Kommission ?? Denn derren Händler sind es doch, die jene Probleme erzeugt haben. Hätten sie alle ordentlich ihre Umsatzsteuer bezahlt, wäre nie ein solches Gesetzt entstanden. Hoffentlich bleibt Deutschland HART !!
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