Nach dem EuGH-Urteil

Jetzt soll das deutsche „Cookie-Gesetz” geändert werden

Veröffentlicht: 17.10.2019 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 17.10.2019
Cookies und PC-Maus

Auf das Cookie-Urteil des Europäischen Gerichtshofes Anfang Oktober hat die Digitalbranche gespannt gewartet. Nach der Verkündung war klar: Cookies dürfen nur mit Einwilligung der Nutzer verwendet und genutzt werden. Das ergebe sich aus der europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation. Doch in Deutschland steht das so nicht im Gesetz festgeschrieben. Im Telemediengesetz (TMG) steht bislang bloß, dass es ausreicht, die Besucher einer Internetseite darüber zu informieren, dass Cookies gesetzt werden und dass man dagegen widersprechen kann. 

FDP veröffentlicht als erste Bundestagsfraktion einen Antrag

Das Urteil zeigte also, dass die deutsche Cookie-Regelung im Telemediengesetz nicht im Einklang mit geltendem EU-Recht steht. Die Bundesregierung hatte deshalb schon im Vorfeld angekündigt, auf das EuGH-Urteil, wenn nötig, mit einer Gesetzesänderung zu reagieren, um diesen Missstand auszuräumen. Der entsprechende Gesetzentwurf wird nun noch in diesem Herbst erwartet. 

Um schon frühzeitig die Debatte um die Gesetzesänderung möglichst nach den eigenen Präferenzen zu prägen, hat die FDP-Fraktion nun als erste Partei im Bundestag einen Antrag veröffentlicht und in diesem dargelegt, wie das TMG aus ihrer Sicht anzupassen sei. 

Ausnahmen für Online-Shops sollen berücksichtigt werden

Die FDP fordert, dass das TMG „entsprechend dem Urteil des EuGH” angepasst wird, was bedeutet, dass Nutzer grundsätzlich der Cookie-Nutzung einwilligen müssen. Es müsse außerdem DSGVO-konform gestaltet werden. Allerdings soll die Bundesregierung klarstellen, wann es Ausnahmeregelungen geben kann. Das seien „z.B. Session-Cookies für das Funktionieren eines Online-Shops”, so die FDP in ihrem Antrag. Insgesamt ist der Antrag knapp und eher als Denkanstoß für die Regierung zu beurteilen, doch er zeigt, dass gerade die Frage um mögliche Ausnahmen von der Cookie-Einwilligung zu einem wichtigen Diskussionspunkt werden könnten. Denn auch wenn das EuGH-Urteil in der Frage der Einwilligung eindeutig ist, ergeben sich Spielräume in der nationalen Umsetzung, wenn ein Nutzer sich eine Cookie-Setzung „ausdrücklich wünscht”, so die FDP. 

Das Telemediengesetz durchlebt derweil viel Veränderung. Erst im Juli wurden Änderungen für Influencer-Werbung ins Rollen gebracht, die auch im TMG verordnet sind. Nun also muss sich der Gesetzgeber damit auseinandersetzen, wie eine moderne Lösung zum Schutz der Privatsphäre von Internetnutzern aussehen soll. 

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