Gegen Ausbeutung

Bundesrat bestätigt Paketboten-Schutz-Gesetz [Update]

Veröffentlicht: 25.10.2019 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 18.12.2019
Paketbote vor Haus

Um die Paketzusteller besser vor Ausbeutung zu schützen, wurde vom Bundestag das sogenannte Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen. In den vergangenen Monaten hatte sich Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dafür eingesetzt, die Nachunternehmerhaftung auch auf die Paketbranche auszuweiten und damit dafür zu sorgen, dass Sozialbeiträge korrekt gezahlt werden. Mit dem Beschluss sollen sich die Arbeitsbedindungen von Paketboten, die bei Subunternehmen angestellt sind, nun verbessern.

Auftraggeber haften bei Verstößen

„Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz setzen wir ein klares Zeichen: Lohn- und Sozialdumping hat in Deutschland keinen Platz“, betont der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß in einer Meldung. „Hauptunternehmer, die sich zur Paketbeförderung eines Subunternehmers bedienen, haften jetzt neben dem Subunternehmer für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für dessen Beschäftigte. Wir werden es nicht zulassen, dass sich in bestimmten Branchen Geschäftsmodelle breit machen, die einseitig zu Lasten der Beschäftigten gehen. Das widerspricht unserem Verständnis von sozialer Marktwirtschaft und beschädigt den Wettbewerb.“

In der Vergangenheit gab es immer wieder Berichte über die Missstände in der Branche. Eine Razzia zu Beginn des Jahres bei verschiedenen KEP-Dienstleistern in ganz Deutschland hatte alamierende Zustände zutage gefördert. In mehreren Hundert Fällen wurden Mindestlohnverstöße und Leistungsbetrug aufgedeckt.

Gesetz erntet auch heftige Kritik

Mit der Einführung des Paketboten-Schutz-Gesetzes zeigen sich allerdings nicht alle in der Branche zufrieden. So ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der Meinung, eine Nachunternehmerhaftung würde nicht die Qualität in der Branche verbessern und der Staat wälze seine Verantwortung damit nur auf private Unternehmen ab. „Der Staat trägt die Verantwortung für die Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen und die konsequente Ahndung von Gesetzesverstößen. Dieser Aufgabe darf er sich nicht dadurch entledigen, dass er sie durch immer mehr Regulierung auf private Unternehmen abwälzt“, so die Kritik laut dem Logistik Watchblog.

Der Bundesrat bestätigt das Gesetz

Der Bundesrat hat das Gesetz zum Schutz der Paketboten am Donnerstagabend mit einer Mehrheit beschlossen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung gegeben. Es soll überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten – das bedeutet, das neue Gesetz gilt somit vor dem bevorstehenden Weihnachtsgeschäft.

Dabei kamen Peter Weiß, dem arbeitsmarkt- und sozialpolitischem Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zufolge auch die vorherigen Kritikpunkte zum Tragen. Das Gesetz enthalte beispielsweise eine klare Abgrenzung zur Speditionsbranche. Unternehmen sind von der Nachunternehmerhaftung dann ausgeschlossen, wenn sie entweder nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung oder die Präqualifikation vorweisen können.

Es bleibe „allerdings unabdingbar, dass der Zoll weiterhin verstärkte Kontrollen in der Paketbranche durchführt“, so Weiß. Die Union befürworte deshalb die personelle Aufstockung des Zolls und beizeichnet diese als „zentraler Baustein im Kampf gegen Schwarzarbeit und Sozialdumping“. 

Uwe Schummer, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion, erklärte zudem, dass das Gesetz zunächst bis 2025 befristet sei. Die Erwartung sei, dass sich mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz „geordnete Verhältnisse in der gesamten Branche durchsetzen“, so Schummer. Sollte das nicht eintreten, wolle man das Gesetz fortführen und „die Instrumente zielgenau nachschärfen“. 

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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