Datenschutz-Gesetzgebung

Ist die E-Privacy-Verordnung am Ende?

Veröffentlicht: 04.12.2019 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
EU-Karte mit Vorhängeschloss

Eigentlich hätte die E-Privacy-Verordnung schon im Jahr 2018 und gemeinsam mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft treten sollen, um ein ausgefeiltes und kohärentes Datenschutzregelwerk zu etablieren. Eigentlich wären darin strenge Datenschutzregeln für die Kommunikation über Messenger oder bei der Nutzung von Cookies festgelegt worden. Eigentlich hatte nur noch gefehlt, dass die EU-Mitgliedstaaten sich auf eine gemeinsame Position einigen. Doch daran sind die europäischen Länder seit über zwei Jahren gescheitert. Jetzt steht die gesamte Verordnung auf der Kippe und es könnte jahrelang dauern, bis eine Einigung erreicht wird. 

Finnland hat alles versucht – vergeblich

Um eine Verordnung wie die E-Privacy zu verabschieden müssen sich die drei Institutionen der EU einig werden, was oft ein langwieriger Prozess ist. Ein kurzer Rückblick: Die Europäische Kommission hatte im Januar 2017 einen Entwurf für die E-Privacy-Verordnung veröffentlicht, mit der das europäische Datenschutzrecht modernisiert werden sollte. Das Europäische Parlament hat zu diesem Entwurf im Oktober 2017 eine eigene Verhandlungsposition veröffentlicht. Was jetzt noch fehlt, ist eine Verhandlungsposition des Rats der Europäischen Union, der Institution der Mitgliedstaaten. Erst mit einer solchen Position können die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen den drei Institutionen beginnen, in denen die europäischen Gesetze meist entstehen. 

Doch seit 2017 schaffen es die EU-Staaten nicht, auf eine Linie zu kommen. Finnland hat noch bis Ende 2019 die halbjährlich wechselnde Präsidentschaft im Rat inne und sich zur Aufgabe gemacht, die zerstrittenen Länder zu einem Kompromiss zu bringen. Um das zu erreichen legten die Finnen eine neue Verhandlungsgrundlage vor, die einige Regeln deutlich entschärfte, beispielsweise zum Tracking von Nutzerverhalten. Ohne Erfolg: Das Papier wurde bereits am 22. November im Ausschuss der nationalen Diplomaten (Coreper) abgelehnt. Am 3. Dezember folgten deren Chefs und die Justizminister der Mitgliedstaaten und lehnten die Ratsposition ab. Die Abschwächungen waren den datenschutzkritischen Ländern nicht weitgehend genug und stellten für die Staaten, die besonders strikte Privatsphäreregeln wollen, eine Aushöhlung der ursprünglichen Initiative dar. 

Kommissar Breton übernimmt

In einer seiner ersten Amtshandlungen, seit die neue EU-Kommission am 1. Dezember ihre Arbeit aufnahm, äußerte sich der neue Kommissar für den europäischen Binnenmarkt zu den gescheiterten Verhandlungen im Ministerrat. Thierry Breton aus Frankreich stellte in Aussicht, dass die Kommission nun einen komplett neuen Vorschlag für die E-Privacy-Verordnung vorlegen würde. Zwar wolle er die bisherige Arbeit für einen neuen Entwurf nutzen, wie Ecommerce Europe berichtet. Doch der gesamte Gesetzgebungsprozess würde von vorne beginnen und es würden Jahre verstreichen bis es modernisierte Privatsphäregesetzgebung in Europa geben würde.

Die Wirtschaft sieht darin eine Chance, die aus ihrer Sicht unsichere und strikte Datenschutzverordnung neu gestalten zu können. Bereits in den letzten zwei Jahren haben sich Wirtschaftslobbyisten in hohem Maße für gelockerte Regelungen eingesetzt. Für Datenschützer stellt Bretons Ankündigung eines neuen Entwurfs dagegen eine krachenende Enttäuschung dar. Sie sehen darin einen Sieg der Digitalunternehmen und fürchten, dass es weiterhin keine ausreichende Regulierung des Umgangs mit Daten im Netz gebe.

Für den Online-Handel hatte der Händlerbund e.V. gefordert, dass die Bundesregierung sich für eine verhältnismäßige Regelierung der Cookie-Nutzung auf europäischer und nationaler Ebene einsetzt. So solle Datenschutz nicht einseitig gestaltet werden, sondern auch die berechtigten wirtschaftlichen Interessen kleiner und mittelständischer Online-Händler berücksichtigen. 

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