Vorhaben des Bundestags

Werbeverbot für Tabak und E-Zigaretten kommt

Veröffentlicht: 11.12.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 11.12.2019
Zigarette wird auf schwarzen Fußboden ausgedrückt

Deutschland ist zur Zeit noch das einzige Land in der EU, in dem Werbung für Tabakprodukte an Litfaßsäulen, Bushaltestellen und im Kino erlaubt ist. Das wird sich ab dem 1. Januar 2022 ändern.

Blockade der Union

Nachdem die Werbung bereits im Fernsehen und im Radio verboten wurde, ist ein weitreichendes Verbot schon länger im Gespräch. Bisher hatte sich die Union aber verweigert. Seitdem diese Blockade vor einigen Monaten gefallen ist, wird im Bundestag über die Modalitäten eines Tabakwerbeverbots diskutiert.

„Ich bin froh, dass nach jahrelanger Blockade bei der Union jetzt offenbar klare Bereitschaft besteht, endlich einem umfassenden Verbot der Tabakaußenwerbung zuzustimmen“, wird der SPD-Fraktionsvize dazu von der Tagesschau zitiert.

Der Startschuss für das Werbeverbot fällt im Kino: Bereits ab dem 1. Januar 2021 soll Tabakwerbung nur noch in Vorstellungen mit Filmen ab 18 Jahren laufen. Ab 2022 darf auf Plakaten keine Werbung mehr für klassische Tabakprodukte gemacht werden. Tabakerhitzer sollen ab 2023, E-Zigaretten ab 2024 von dem Werbeverbot erfasst werden. 

Tabakbranche sieht Eingriff in die Grundrechte

Naturgemäß sieht die Tabakbranche das Verbot kritisch. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Jan Mücke äußert seine Enttäuschung über das Verbot. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken, sieht er in dem Verbot auch einen gesundheitspolitischen Rückschritt in Sachen E-Zigaretten und Tabakerhitzer: „Die Verbraucher können zukünftig kaum noch über die geringere Schädlichkeit dieser Produkte informiert werden.

Mücke betrachtet das Verbot außerdem als unverhältnismäßig. Schließlich sei der Anteil rauchender Jugendlicher laut dem Drogen- und Suchtbericht 2019 der Bundesregierung, in den vergangenen 15 Jahren um zwei Drittel zurückgegangen. Hinzu komme noch, dass gerade einmal 0,9 Prozent der Jugendlichen im Jahr 2019 zur E-Zigarette gegriffen hätten. Auch bei Erwachsenen gehe der Anteil seit 1997 kontinuierlich zurück. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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