E-Books, Tampons und Bahntickets

JStG und Co.: Neue niedrigere Steuersätze kommen (Update)

Veröffentlicht: 18.12.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 18.12.2019
Person hält E-Book Reader

Pünktlich zum Jahreswechsel gibt es wieder Bewegung in der Steuerlandschaft. Am 29. November 2019 hat der Bundesrat etwa dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Jahressteuergesetz 2019, kurz JStG) zugestimmt. Für E-Books und E-Paper gilt demnach künftig der ermäßigte Steuersatz, genauso wie für Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene – also etwa Tampons. 

Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht soll dieser auch für den Fernverkehr der Bahn gelten. 

E-Books und E-Paper – Ein Gewinn für Unternehmer

Gedruckte Bücher, Zeitschriften und Co. unterliegen schon lange dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. E-Books und E-Paper hingegen werden zur Zeit noch mit 19 Prozent besteuert, also dem Normalsatz. Dieser Unterschied wurde bisher etwa damit begründet, dass das klassische Buch ein Kulturgut ist, das erhalten und gefördert werden muss. Auch die maßgebliche gesetzliche Vorgabe der EU (Richtlinie 2006/112/EG) besagte, dass es den ermäßigten Steuersatz nur für ganz bestimmte, im Gesetz aufgezählte Waren geben darf. Nicht nur, dass E-Books hier nicht genannt werden – elektronisch erbrachte Dienstleistungen sind sogar explizit ausgenommen. Hierzu gehörte auch der Verkauf von E-Books. Der EuGH entschied dann 2017, dass E-Books nicht mit Büchern gleichzustellen seien, ihnen fehle der „physische Träger“ – man braucht schließlich noch so etwas wie einen Reader (wir berichteten).

Die EU-rechtliche Grundlage wurde schließlich wegen anhaltender Kritik an der Situation aber geändert: Für E-Books und ähnliches gilt quasi eine Ausnahme von der Ausnahme. Mit dem Jahressteuergesetz wird dies nun in Deutschland umgesetzt. Bücher, Zeitungen und ähnliche Erzeugnisse unterliegen dann also dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent, auch wenn sie elektronisch geliefert werden. Ausgenommen sind dabei jugendgefährdende Medien und solche, die überwiegend Werbezwecken dienen. 

Für Verbraucher wird es durch die Änderung höchstens mittelbar günstiger: Der nach dem Buchpreisbindungsgesetz festgelegte Preis umschließt die Mehrwertsteuer. Wird diese gesenkt, bedeutet dies mehr Gewinn für die Unternehmer, falls die Preisfestlegung nicht geändert wird. Die Änderung tritt hier am Tag nach der Verkündung des JStG in Kraft, welche zum Jahresende erwartet wird. 

Ermäßigter Steuersatz für Tampons und Co.

Auch für Hygieneprodukte für Frauen wird künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent fällig werden. Auch in dieser Sache war Druck auf die Politik ausgeübt worden. So gab es etwa eine von über 190.000 Personen unterzeichnete Petition unter dem Titel „Die Periode ist kein Luxus – senken Sie die Tamponsteuer“. 

Das Argument dahinter ist klar: Der ermäßigte Steuersatz soll im Bereich des Grundbedarfs für Entlastung sorgen. Viele Waren fallen unter die Ermäßigung. Manche Warengruppen wie eben Hygieneprodukte für Frauen, zu denen etwa Tampons oder Binden gehören, unterliegen aber dem Normalsatz – obwohl sie für Betroffene ebenfalls unumgänglich sind. 

Der neue ermäßigte Steuersatz soll ab dem 1. Januar 2020 auf Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene gelten und dabei Binden, Tampons, Hygienegegenstände aus Kunststoffen und Weichkautschuk (Menstruationstassen und -schwämmchen), natürliche Schwämme tierischen Ursprungs und Periodenhosen betreffen.

Klimaschutzprogramm – Fernfahren mit der Bahn wird günstiger

Auch im Hinblick auf das Klimaschutzprogramm 2030 kommt es zu Änderungen. So sollen unter anderem ab dem 1. Januar 2020 Bahnfahrten im Fernverkehr ab 50 Kilometern Entfernung ebenfalls mit nur sieben Prozent besteuert werden. Die Deutsche Bahn hat dazu bereits im Oktober angekündigt, die Preise zu Gunsten der Bahnfahrer anzupassen. Der neue Einstiegspreis ohne Kundenkarte für ICE-Fahrten liege dann bei 17,90 Euro. Erwartet würde ein jährliches Plus von fünf Millionen Fahrgästen. 

Die neuen Preise sollen für Fahrkarten gelten, die ab Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung gebucht werden.

Update (18.12.2019) – 7 % MwSt für E-Books ab jetzt

Gestern wurde das Jahressteuergesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Teil I Nr. 48 v. 17.12.2019). Damit unterliegen E-Books, E-Paper und Co. ab heute dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Händler, die solche Produkte vertreiben, sollten umgehend die nötigen Anpassungen in ihrem Shopsystem vornehmen und sich gegebenenfalls für entsprechende Änderungen an das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VlB) wenden.

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