Politik-Frage des Monats

Wo bleibt eigentlich das Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch?

Veröffentlicht: 15.01.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 15.01.2020
Sanduhr auf Laptop

„Vor über einem Jahr haben die Regierungsfraktionen SPD und Union im Deutschen Bundestag einen Antrag beschlossen, der die Regierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich mit dem Thema des Abmahnmissbrauchs beschäftigt. Frist dafür war der 1. September 2018. Heute darf ich feststellen, dass wir an diesem frühen Morgen den 27. September 2019 haben, 391 Tage später.” 

So begann Roman Müller-Böhm (FDP) seine Rede während der ersten Beratung des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs im Bundestag. Ich stelle fest: Heute ist der 15. Januar 2020, also 500 Tage nach Fristverstreichung. Aber das Gesetz, das missbräuchliche Abmahnungen im Online-Handel eindämmen soll, ist immer noch nicht da. Was Herr Müller-Böhm sich vor vier Monaten fragte, frage ich mich also heute. Wo bleibt eigentlich das Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch? 

Klammheimlich ist das Gesetz von der Bildfläche verschwunden

Dabei sah es im September noch so aus als solle alles ganz schnell gehen. Erste Lesung im Bundestag am 27. September. Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss Ende Oktober. Und die zweite und dritte Lesung, in denen das Gesetz nur noch hätte durchgewunken werden müssen, waren schon für Ende November eingeplant. Aber soweit kam es nie. Nach der Sachverständigenanhörung war das Gesetz plötzlich weg. 

War es die Kritik am Gesetzentwurf aus der Opposition, die die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen infrage stellte? Waren es die Sachverständigen, die im Rechtsausschuss des Bundestags nicht besonders glücklich über die geplanten Änderungen waren? Waren sich die Regierungsparteien SPD und CDU am Ende doch uneinig? Fest steht, dass es nicht geplant war, dass es im Jahr 2020 noch immer kein Gesetz gegen Abmahnmissbrauch gibt. Ich hatte im November persönlich bei den verantwortlichen Abgeordneten der Regierungsfraktionen nachgefragt und mir versichern lassen, dass das Gesetz noch vor Ende 2019 verabschiedet werden würde. Mittlerweile ist aus dem Parlament aber nichts mehr davon zu hören. 

Die Tage verstreichen 

Auch ich habe meine Zweifel am Regierungsentwurf. Zum Beispiel bin ich nicht davon überzeugt, dass eine bloße zahlenmäßige Verringerung von Abmahnungen durch Mitbewerber auch bedeutet, dass der Abmahnmissbrauch beendet wird. Denn im Gegensatz zum vorangegangen Referentenentwurf verspricht der aktuelle Regierungsentwurf keine wirksame Einschränkung der Tätigkeit von Abmahnverbänden. 

Der aktuelle Stillstand und die Funkstille über den Fortschritt des Gesetzes vor allem, dass derzeit die Sicherheit fehlt, dass der Gesetzgeber endlich tätig wird. Und so bleiben die Online-Händler weiter im Dunkeln und ohne ein Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen durch Mitbewerber und vor allem Verbände. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzentwurf derzeit hinter den Kulissen verbessert wird und dass die Abgeordneten die Ruhe nutzen, um die Interessen der betroffenen Online-Händler in das Gesetz einarbeiten. Zu viel Zeit sollten sich die Parlamentarier dabei nicht nehmen. Denn die Verlierer sind die Online-Händler, die weiter auf eine gute Lösung aus dem Bundestag warten.

Kommentare  

#8 martin 2020-07-25 13:23
Wo bleibt eigentlich das Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch?
Veröffentlicht: 15.01.2020 | Autor: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 15.01.2020
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#7 Roland Baer 2020-01-29 19:41
Betreff Wilhelm:

Ich möchte Ihnen als Abmahnprofiteur auf folgende Gegebenheiten hinweisen:
Es sollte der Grundsatz gelten ohne Schaden - keine Klage.
Ansonsten ist es ABZOCKE.
Wir haben nichts gegen eine Strafe, wenn ein Fehler gemacht wurde. Aber angemessene Verhältnismäßig keit sollte gewährleistet.
Wenn Netzteile als „Konkurrenzprod ukt“ von Taschen gelten ist es Abzocke
Aber, wenn bei 4 € Produktwert, 30TSD € Streitwert aufgerufen werden – nur um Gebühren zu erzielen, fehlt jede Verhältnismäßig keit. Das ist doch immer ein Grundsatz.
Wie viel sollten sie denn zahlen, wenn Sie wieder mal etwas zu schnell gefahren sind oder über eine rote Ampel als Fußgänger – nachts ignorieren.
Ist für Sie natürlich was rechtsphilosoph isch anderes.
Außerdem wurde im Text erläutert, dass es Kunstleder ist. Der Begriff Echtleder wurde nicht verwendet worden. In der Beschreibung folgte die Erläuterung.
Nicht mal ein Vollidiot erwartet bei 4€ - Echtleder. Aber Abzocker sehen ihre Chance und klagen bei deren Lieblingsgerich t und immer „zufällig“ wird von Kanzleien aus Trier und Pirmasens bei LG Bochum und dort kommt die dann zur gleichen Richterin, die mit Wahrscheinlichk eit ungelesen durchwinkt.
Bei gleichem Maßstab sollten Sie mal auf eine Inhaltsbeschrei bung von:
Lebensmitteln zzgl. Überdimensionie rter Verpackung, Kalbsleberwurst ohne Kalbsleber
Kosmetikartikeln: Beschreibung und tatsächlichen Inhalt und überdimensionie rter Verpackung schauen.
Aber da hat die Lobby die Verbrauchertäus chung und Irreführung selbst in die Gesetze geschrieben.

In Verträgen mit irreführenden Zusagen ist es legal im seitenlangen Kleingedruckten es zu erläutern und im Wissen, dass es fast keiner liest kann der Kunde ausgetrickst werden.
Wenn die Merkmale in der Überschrift erst in 10 Worten Text darunter erläutert werden ist eine Abzocke möglich.
Diese Kanzlei hat für so fast jede Produktgruppe einen Abmahnpartner – besser Alibimandanten.
Allein über 60 Klagen hat der Abmahnpartner beim LG in weniger als 2 Jahren eingereicht.
Dazu kommen sicherlich Hunderte Abmahnungen bei den ohne Verfahren gezahlt wurde.

Wenn Sie von Ihrem Rechtsempfinden so überzeugt sind, können wir gerne öffentlich diskutieren und dem normalen Bürger erklären warum 30 Tsd € Streitwert ohne Schaden angemessen sind.
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#6 WilhelmM 2020-01-28 13:57
Kommentare wie die von Roland Baer haben keinen Aussagewert.

Ich habe zwischenzeitlic h recherchiert und telefoniert und bin auf folgenden Sachverhalt gestoßen:

Sie haben Plastikhüllen für Mobiltelefone damit beworben, sie seien aus echtem Leder. Ein Mitbewerber hat Sie daraufhin wegen irreführender Werbung in Anspruch genommen.

Gegen die von Ihnen abgegebene Unterlassungser klärung haben Sie verstoßen, indem Sie weiterhin Plastikartikel unzutreffend mit „Leder“ beworben haben. Deshalb wurde die von Ihnen versprochene Vertragsstrafe fällig. Wenn Sie derartig irreführende Werbung als Lappalie bezeichnen, regt sich bei mir Unverständnis. Hier werden Verbraucher schlicht hinter´s Licht geführt und zudem verschaffen Sie sich erhebliche Vorteile gegenüber Mitbewerbern. Wie kommen Sie eigentlich zu dem Schluss, dass durch solche unzutreffenden Produktbeschrei bungen kein Schaden eintritt?

Sie haben sich ungerecht behandelt gefühlt und deshalb den Mitbewerber öffentlich als Abzocker bezeichnet. Das hat dann die nächste (kostenpflichti ge) Unterlassungsfo rderung des Mitbewerbers nach sich gezogen.

Der gesunde Menschenverstan d sagt eigentlich jedem, dass Waren nicht als Lederprodukte deklariert werden dürfen, wenn sie nicht aus echtem Leder sind und wenn ich einen Mitbewerber, der sich dagegen zur Wehr setzt, als Abzocker darstelle, darf ich mich nicht darüber wundern, wenn er sich das nicht gefallen lässt.

Da Sie – offensichtlich völlig zu Recht – wegen irreführender Werbung und wegen Denunzierung von Mitbewerbern in Anspruch genommen wurden, verwundert Ihre Abneigung gegen das bewährte Mittel der außergerichtlic hen Abmahnung nicht.

Offenbar läuft bei Ihnen die legitime Forderung, wonach sich Händler im Sinne eines fairen Wettbewerbs an die Lauterkeitsrege ln zu halten haben, pauschal unter der Überschrift „Abzocke“. Sie möchten augenscheinlich Verbraucher übervorteilen und sich durch irreführende Werbung einen unredlichen Vorsprung im Wettbewerb verschaffen und dabei möglichst sanktionslos bleiben.


Vor diesem Hintergrund verwundert Ihr Kommentar nicht.
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#5 Roland Baer 2020-01-17 09:41
Kommentar zu Wilhem
Wie viel Abmahnungen haben Sie ausgesprochen?

Die bestehende Regelung hat sich fast nur für Abzocker bewährt und eine Flut von Prozessen an LG wegen 3 € Produktwert, wegen Lappalien geführt, die niemanden schaden.
Schauen Sie mal auf die gesetzlich zugelassene Irreführung bei Lebensmitteln oder Kosmetikprodukten.
Im normalen Leben müsste bei gleichen Maßstab jeder über eine rote Ampel laufende Fußgänger nicht 10€ sondern 10 Tausend € bezahlen. Aber da verdient ja nicht ein Abzocker.

Im Strafprozess wird jede Verhältnismäßig keit zu Gunsten der Verbrecher "abgewogen".
Dann laufen die Täter weiter frei rum und Anwälte haben ein paar Wochen später wieder Arbeit.

Sollten Ihre Berufskollegen - ich vermute Sie sind Jurist oder schreiben in Auftrag eines Abzockers - Gesetze so eindeutig schreiben, wie Sie die Einhaltung widersprüchlich er Regelungen - bei denen ein Abzocker immer eine Auslegung zur Abzocke finden kann - wäre die Abzocke eingeschränkt.

"Experten" am "Fliegenden Gerichtsstand" ist eher ein Märchen als Wahrheit.

Die Abzocke betrifft zu > 90% Händler über einschlägige Plattformen.
"Fake Shops" sind unbedeutend bei Abmahnungen und werden durch die bestehenden Gesetz nicht abgeschreckt.
Wo Sie Recht haben ist, dass Abzocker wie IDO lt. Entwurf weiter abzocken dürfen.

Nennen Sie bei über 100 TSD Abmahnungen in den letzten 3 Jahren wie oft wurde "Missbrauch"mon iert?
< 1 Promille.
Finden Sie 30TSD € Streitwert ohne Schaden anständig? Kein missbrauch?
Ist es Ihr Rechtsempfinden?
Was wäre dann nach Ihrer Meinung bei 10kmh Geschwindigkeit sübertretung auf der Autobahn angemessen im Vergleich zu den Strafen im "Wettbewerbsrec ht" bei denen nicht mal ein Schaden möglich ist?
Aber das ist angeblich nicht vergleichbar. So argumentieren dann weltfremde Juristen und Rechtfertiger der Abzocke.

Sie leben in einer Paragraphenwelt oder sind Profiteur der Abzocke.
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#4 WilhelmM 2020-01-16 14:13
Der Gesetzentwurf geht am Ziel vorbei und zerstört das bewährte System, Sachen möglichst außergerichtlic h zu erledigen.
Abgemahnte werfen bei etwa 50% der korrekten und berechtigten Abmahnungen zuerst einmal das Wort „Rechtsmißbrauc h“ in den Ring. Meist wird dies begleitet von Hinweisen, wonach im Internet über weitere Abmahnungen des Abmahners berichtet wird. Derjenige, der Rechte mißachtet, versucht so in vielen Fällen, sich zu exkulpieren und dem rechtmäßig handelnden Mitbewerber vorzuwerfen, er handele rechtsmißbräuch lich.
Tatsächlich rechtsmißbräuch liche Geltendmachung von Ansprüchen wird von den Gerichten durchaus erkannt und entsprechend den bestehenden Regeln des UWG behandelt.
Widersinnig ist es aber, Händlern Informationspfl ichten gesetzlich aufzuerlegen, dann aber die Verfolgung von einschlägigen Verletzungshand lungen faktisch unterbinden zu wollen. Ebenso widersinnig ist es, dem rechtskonform handelnden Mitbewerber aufzuerlegen, rechtswidrig handelnde Konkurrenten kostenfrei auf Gesetzesverstöß e hinzuweisen. Wer kommt eigentlich auf solche Ideen? Eine solche Regelung führte dazu, daß Händler rechtswidrige Shops online stellen und diese von Mitbewerbern quasi kostenfrei den gesetzlichen Bestimmungen anpassen lassen. Verkehrte Welt.
Der Gesetzentwurf würde rechtsmißbräuch lich agierende Vereine wie IDO kaum tangieren. Solche Vereine basteln sich eine scheinbar informativen Internetauftrit t, betreiben aber in der Praxis lediglich ein Abmahnmodell.
Der Gesetzentwurf ist auch daneben, was den fliegenden Gerichtsstand betrifft. Erstens würde über Jahrzehnte von diversen Gerichten erarbeitete Sachkunde faktisch vernichtet, ohne daß das in der Sache für den Rechtsverletzte r irgendwelche Vorteile brächte. Letztlich müßten sich viele Gerichte in Sachgebiete einarbeiten, mit denen sie bislang alle Jubeljahre mal befaßt waren. Der immer wieder erhobene Einwand, der Abgemahnte müsse kostenträchtig an einem weit entfernten Gericht seine Rechte verteidigen, ist absurd. Denn i.d.R. sind die mit der Abmahnung geltend Ansprüche berechtigt und kostenmäßig ist es letztlich gleich, ob der Abgemahnte keine Fahrtkosten zum Heimatgericht hat, dafür aber die Kosten des anreisenden Anspruchsteller s tragen muß.
Schließlich gilt für Vereine und Verbände seit jeher der fliegende Gerichtsstand nicht.
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#3 die Redaktion 2020-01-16 07:42
Hallo,

unser Redakteur bleibt natürlich an der Sache dran, bohrt regelmäßig nach und wird weiter berichten!

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#2 Christian Schwabe 2020-01-15 17:14
Hallo,
es wäre SUPER wenn Ihr da dran bleibt und immer wieder nachbohrt. Danke!
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#1 Hößl, Michael 2020-01-15 16:40
bitte dranbleiben und auf keinen Fall nachgeben.

Es darf nicht sein, dass Abmahnungen dem Selbstzweck dienen beziehungsweise nur wirtschaftliche , existenzielle Interessen der Abmahnverbände verfolgen.
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