Mehrwertsteuerbetrug

Die Europäische Staatsanwaltschaft steht vor der Tür

Veröffentlicht: 23.01.2020 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 23.01.2020
Wort Taxes in Kleingeld vor Büchern

Am 22. Januar hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums beschlossen: Ende 2020 soll die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufnehmen, die nationalen Grundlagen dafür wurden damit nun geschaffen. Die europäische Staatsanwaltschaft soll die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten verbessern und beispielsweise in Sachen Subventionsbetrug oder Korruption tätig werden. 

Ein erklärtes Ziel ist aber auch die Verfolgung von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug. 

Grenzüberschreitenden MwSt-Betrug konsequenter verfolgen

Unzulässige Steuervermeidung schadet nicht nur dem Finanzhaushalt und der Gesellschaft, sondern auch dem Wettbewerb. Immer wieder berichten uns Händler, dass sie sich durch die Umgehung steuerlicher Pflichten durch Konkurrenten beeinträchtigt sehen. Gerade Händler aus dem asiatischen Raum stehen dabei oftmals unter dem Verdacht, sich vor dem Abführen ihrer Steuern zu drücken. Davon ab sind aber auch die Steuergestaltungen großer internationaler Unternehmen Gegenstand von Diskussionen. 

Dass Steuerbetrug ein Problem ist, steht jedenfalls fest – auch für Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Allein durch Mehrwertsteuerbetrug entgehen den EU-Staaten jedes Jahr Milliardenbeträge. Auch durch Betrug mit EU-Finanzmitteln und Korruptionsdelikte entsteht der EU großer finanzieller Schaden. Diese Delikte können in Zukunft sehr viel konsequenter verfolgt werden“ äußert sich die Ministerin in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die konsequentere Verfolgung bezieht sich dabei auf die Europäische Staatsanwaltschaft, welche Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen und ihren Fokus auf Straftaten gegen den EU-Haushalt legen soll. 

Eurojust: 22 Mitgliedstaaten nehmen teil

Erste Europäische Staatsanwältin wird die frühere Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde Laura Codruta Kövesi, darauf einigten sich das Europäische Parlament und der Rat im September letzten Jahres. Damit die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit machen kann, waren noch gesetzliche Änderung auf Ebene der Mitgliedstaaten notwendig. Deutschland hat diese nun als eines der 22 teilnehmenden Länder auf den Weg gebracht.

„Die Europäische Staatsanwaltschaft ist ein großer Schritt zur effektiveren Bekämpfung von grenzüberschreitender Wirtschaftskriminalität und ein klares Signal gegen den Missbrauch von EU-Geldern. Wir schaffen eine gemeinsame Strafverfolgungsbehörde der EU, die schnell und effektiv über Ländergrenzen hinweg ermitteln kann. Das Know-How der Ermittler aus 22 Mitgliedstaaten führen wir zusammen“, kommentiert Bundesjustizministerin Lambrecht weiter. 

Außerdem regelt der Gesetzentwurf, dass der Datenaustausch zwischen nationalen Strafregisterbehörden weiter verbessert werden soll, wie die Bundesregierung mitteilt. Es soll erweiterte Auskunftsrechte für Betroffene hinsichtlich der über die gespeicherten Einträge geben, auch soll das Europäische Führungszeugnis auf Personen ausgeweitet werden, die ihren Sitz außerhalb der EU haben. Deutsche Gerichtsentscheidungen sollen der Bundesregierung zufolge aber nicht in das Europäische Führungszeugnis aufgenommen werden. Einsehbar ist das Gesetz über Eurojust und das Europäische Justizielle Netz in Strafsachen auf der Seite des BMJV oder im Bundesgesetzblatt.

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