Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums

Bundeskartellamt soll mehr Schlagkraft gegen Plattformen erhalten

Veröffentlicht: 29.01.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 18.07.2022
Schild Bundeskartellamt

Am 24. Januar veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), mit dem das deutsche Kartellrecht an die Digitalisierung und Datenwirtschaft angepasst werden soll. Bei Missbrauch der Marktmacht durch große Plattformunternehmen wie Amazon soll das Bundeskartellamt mehr Handlungsbefugnisse bekommen. Die Durchsetzung des geplanten Gesetzes könnte allerdings Jahre dauern.

Altmaier geht die Marktmacht der Internetriesen an

Wirtschaftsminister Altmaier (CDU) plant schon seit längerem Maßnahmen, um mittelständische Unternehmen im Wettbewerb mit großen Digitalunternehmen wie Amazon oder Facebook zu stärken. Das Gesetz folgt den Empfehlungen der „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0”, die im Auftrag Altmaiers über Monate hinweg untersuchte, wie das Kartell- und Wettbewerbsrecht an die digitale Wirtschaft angepasst werden könnte. Auch auf EU-Ebene hat Altmaier bereits 2019 entsprechende Reformen vorgeschlagen. Diese sollen während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte 2020 weiter verfolgt werden. 

Dem Bundeskartellamt soll die Arbeit erleichtert werden

Das Bundeskartellamt ist in Deutschland dafür zuständig, strukturellen Wettbewerb zu ermöglichen. Die nun vorgeschlagenen Regeln beziehen sich auf die Aufgabe der Behörde, den Missbrauch von Marktmacht zu verhindern. Das Gesetz sieht vor, dass das Amt nun früher tätig werden kann, wenn im Bereich Daten und Plattformökonomie Missbrauch vorliegt. Dabei geht es nicht um Unternehmen einer bestimmten absoluten Größe, sondern um solche die in einem bestimmten Nischenmarkt relative Marktmacht besitzen. 

So spricht das Wirtschaftsministerium davon, dass Daten eine „immer stärkere Bedeutung als Wertschöpfungsfaktor” haben, weswegen es einen Datenzugangsanspruch geben soll. Beispiel Amazon: Die Plattform sammelt unzählige Daten über das Nutzerverhalten, stellt diese aber nicht für Händler bereit, die diese Daten durch ihre Verkäufe auf der Plattform selbst mitgenerieren. Künftig könnte dies unter „bestimmten Umständen wettbewerbsrechtlich missbräuchlich” sein. Das gilt aber nicht bloß für Amazon. Auch in Nischenmärkten müssten marktbeherrschende Unternehmen anderen Unternehmen Zugang zu Daten geben. Der Zugang kann gegen Bezahlung gewährt werden.

„Self-Preferencing” wird zum Eingriffstatbestand

Auf große Plattformen kommen zudem neue Verhaltenspflichten zu. Bestimmtes Verhalten soll das Bundeskartellamt künftig verbieten können. Dazu gehört auch das „self-preferencing”, also etwa wenn auf Plattformen eigene Produkte und Angebote bei Suchanfragen besser positioniert werden als die Produkte anderer Unternehmen.

Auch die strukturelle Behinderung von Unternehmen durch eine marktbeherrschende Plattform, beispielsweise durch eine Kontosperrung, soll durch das neue Gesetz Anlass zur Überprüfung eines missbräuchlichen Verhaltens sein. 

Bei Verstößen gegen das Gesetz könnte das Bundeskartellamt bestimmtes Verhalten untersagen und sogar Bußgelder in Höhe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen. 

Der Prozess hat gerade erst begonnen – Ergebnisse werden auf sich warten lassen

Für kleine und mittelständische Online-Händler ist der vorgelegte Gesetzentwurf ein gutes Zeichen und eine wichtige Entwicklung. Für viele Händler wird es auch weiterhin zeitlich und finanziell zu kostspielig sein, ein kartellrechtliches Verfahren gegen marktmächtige Unternehmen zu führen. Aber wenn der rechtliche Rahmen des GWB und der Wettbewerb auch im digitalen Zeitalter vom Bundeskartellamt durchgesetzt werden kann, dann profitieren auch die einzelnen Händler davon. 

Aber noch ist es bis zum neuen Gesetz und dessen Durchsetzung ein längerer Weg. Der Referentenentwurf muss nun in die Ressortabstimmung und dann in den Bundestag, was sich über zahlreiche Monate ziehen kann. Selbst wenn das Gesetz dann in Kraft tritt, werden die ersten Konflikte um die neuen Vorschriften wohl vor Gericht ausgetragen. Es könnte mehrere Jahre dauern, bis hier Klarheit über die neuen Regeln vorliegt.

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