Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür?

Bundeskabinett beschließt Gesetz gegen Hetze im Netz

Veröffentlicht: 20.02.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 20.02.2020
Nutzer bekommt Hass-Kommentare.

„Ich zünd’ dein Auto an!“ – Solche und ähnliche Kommentare auf Facebook, Twitter und Co. könnten künftig strafbar sein und müssten dann von den großen Telemedien (zu denen auch Online-Shops gehören können), an die Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden. Den entsprechenden Entwurf hat gestern das Bundeskabinett gebilligt: 

Konkret spricht der Entwurf von strafwürdigen Inhalten, denn: Ob ein Inhalt wirklich strafbar ist, muss die zuständige Behörde entscheiden. Die Meldepflicht soll künftig für Inhalte, die „den demokratischen Rechtsstaat gefährden, wie etwa das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung oder Bildung krimineller Vereinigungen“ gelten, schreibt die LTO.

Gleichzeitig wird der Tatbestand der Bedrohung, also der § 241 des Strafgesetzbuches (StGB) durch den Entwurf weiter gefasst. Bisher ist lediglich das Drohen mit dem Begehen eines Verbrechens (gegen einen selbst oder gegen eine nahestehende Person strafbar. Künftig sollen auch Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert strafbar sein. Antisemitische Motive und menschenverachtende Beweggründe sollten außerdem in der Strafzumessung berücksichtigt werden.

Das ist aber noch nicht alles, was sich ändern soll.

Herausgabe von Passwörtern

Nachdem Bundesjustizministerin Lambrecht für das Passwortgate sorgte, wurde der Gesetzesentwurf noch einmal etwas überarbeitet. Nun können die Zugangsdaten für Nutzerkonten zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten, vom Dienstanbieter heraus verlangt werden. Zu den besonders schweren Straftaten zählt beispielsweise Hochverrat, Raub mit Todesfolge oder gewerbsmäßige Hehlerei.

Die Krux an der Sache bleibt jedoch bestehen: Diensteanbieter sind laut der Datenschutzgrundverordnung dazu verpflichtet, Zugangsdaten, wie etwa Passwörter, verschlüsselt zu speichern. Eine Entschlüsselung ist technisch kaum bis gar nicht möglich. Dennoch bleibt Lambrecht bei ihrer Aussage, dass sich der Aufwand bei besonders schweren Taten lohnt. 

„Blaupause für die Einschränkung der Meinungsfreiheit“

Der Gesetzesentwurf sorgt weiterhin für viel Kritik. Geschäftsführer des IT-Branchenverbands Bitkom, Bernhard Rohleder, spricht laut Heise von einem Bruch mit den Grundsätzen des Rechtsstaats. Der Entwurf berge das Risiko, zur „Blaupause für die Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet zu werden“. 

Von einer Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür spricht hingegen, spricht hingegen Niema Movassat, Verfassungsexperte der Linksfraktion und warnt dabei vor einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. Die geplante Verdachtsdatei beim BKA sorgt auch nicht gerade für Freudensprünge bei Movassat: „Die neue Zentralstelle beim Bundeskriminalamt wird zu einer regelrechten Datenkrake.“

250.000 Meldefälle pro Jahr

Die BUndesregierung meldet mit 250.000 Meldefällen pro Jahr. Laut LTO stammen diese Zahlen von den nach Netzwerkdurchsetzungsgesetz gemeldeten Kommentaren von Facebook, Twitter und Co. Das wirft ein weiteres Problem auf: Es muss neues Personal eingestellt werden, um diese Fälle zu bearbeiten. Die Länder müssten 180 neue Stellen bei den Staatsanwaltschaften schaffen. Die Regierung rechnet außerdem damit, dass rund ein Drittel der gemeldeten Fälle bei Gericht landen wird. Daher müssten die Länder auch hier aufstocken. Etwa 75 neue Stellen müssten in der Strafjustiz geschaffen werden.

Bei dem Gesetz handelt es sich noch um einen Entwurf, der nun noch durch den Bundestag muss.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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