Maßnahmen für Klimaschutz

Verpackungen und Elektrogeräte: Marktplätze sollen Online-Händler überwachen

Veröffentlicht: 04.03.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 05.03.2020
Klimaschutz Handy

„Digitale Technologien und Infrastrukturen hinterlassen einen erheblichen und wachsenden ökologischen Fußabdruck. Damit die Digitalisierung nicht zum Brandbeschleuniger ökologischer Zerstörung wird, braucht es Leitplanken.” So heißt es zu Beginn der Umweltpolitischen Digitalagenda, die das Bundesumweltministerium (BMU) am 2. März vorgestellt hat. 

Diese Leitplanken, die dafür sorgen sollen, dass die Digitalisierung den Klimawandel eindämmt statt zu befeuern, bestehen aus über 70 Maßnahmen in verschiedensten Bereichen. Teilweise sind diese schon in Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, teilweise sollen sie neu initiiert werden oder stecken noch in der Entwicklung. 

Der Online-Handel und nachhaltiger Konsum nehmen viel Platz in dem Strategiepapier des BMU ein – und einige Vorschläge dürften für die Branche durchaus große Änderungen mit sich bringen. 

Marktplätze sollen für Händler haften, die Verpackungen und Elektrogeräte nicht registrieren

Im Themenbereich „Nachhaltiger Konsum” findet sich so zum Beispiel die geplante Maßnahme einer Prüfpflicht für Online-Marktplätze. Ähnlich wie bei den Erfassungsbescheinigungen und der Umsatzsteuer sollen Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister zur Überprüfung verpflichtet werden, ob Elektro- und Elektronikprodukte nach dem Elektrogesetz und Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz ordnungsgemäß registriert sind. Den Marktplätzen soll demnach eine Mithaftung auferlegt werden. Händler sollen überwacht werden, ob sie Registrierungen korrekt vornehmen.

Bereits auf dem Weg: Retourenvernichtung und KI für nachhaltigen Konsum

Bereits in der Umsetzung befindet sich die Maßnahme, mit der die Vernichtung von Retouren verhindert werden soll. Retouren, die noch gebrauchsfähig oder wiederaufbereitbar sind, sollen demnach nicht entsorgt werden. Den Händlern droht hier eine umfassende Berichtspflicht. 

Auch die Förderung von Forschung und Entwicklung von künstlicher Intelligenz(KI) für nachhaltige Konsumentscheidungen ist bereits auf den Weg gebracht. Durch KI-Technologien sollen beispielsweise neue Möglichkeiten für Online-Shops bei der Produktpräsentation oder virtuelle Umkleiden geschaffen werden, durch die Retouren reduziert werden könnten. 

Und auch die Liefer- und Versanddienstleister sind bereits im Fokus der Regierung: Aktuell werden Vergabekriterien erarbeitet, um besonders nachhaltige Dienstleistungen mit dem Blauen Engel zu kennzeichnen, dem deutschen Umweltzeichen für besonders umweltschonende Produkte und Dienstleistungen. Dadurch sollen Verbraucher nachhaltigere Entscheidungen treffen können. 

Zukunftsmusik: Wie soll der nachhaltige Online-Handel aussehen?

Neben den schon konkret bearbeiteten Maßnahmen stellt das BMU in seiner Digitalagenda auch Maßnahmen vor, die ab jetzt entwickelt werden sollen. Dadurch ergibt sich ein guter Überblick darüber, wie sich das Umweltministerium die Zukunft des Online-Handels vorstellt. 

Weil aktuell Daten und Transparenz über Trends und Entwicklungen im nachhaltigen Konsum knapp sind, wird die Marktbeobachtung eine Priorität. So sollen in den nächsten Jahren kontinuierlich Daten zum Konsumverhalten erhoben werden. Doch dabei soll es nicht bleiben. Der Online-Handel der Zukunft soll nach Vorstellung des BMU viel mehr kennzeichnen und regulierter sein.

Kommen neue Kennzeichnungspflichten für Online-Händler? 

So soll der ökologische Fußabdruck sichtbar gemacht werden. Informationen zur Lieferkette und ökologische Auswirkungen der Produktion sollen durch Virtual Reality visualisiert werden. Kriterien zur Kennzeichnung nachhaltiger Online-Shops sollen entwickelt werden. Damit ist denkbar, dass es künftig Nachhaltigkeits-Siegel geben könnte. Die Kriterien für eine solche Kennzeichnung könnten sein, ob alle ökologisch relevanten Informationen angegeben werden oder wie ressourceneffizient der Betrieb einer Plattform ist. 

Nachhaltigkeitskriterien in den Suchalgorithmen

Die Digitalagenda skizziert aber auch mögliche Regulierungsansätze für einen nachhaltigen Online-Handel. Das BMU erwägt, dass die Bereitstellung von ökologisch relevanten Produktinformationen und Nachhaltigkeitslabel für Online-Händler verpflichtend sein soll. Und damit nicht genug: Auch die Such- und Auswahlalgorithmen könnten von Änderungen betroffen sein, denn das BMU wünscht sich eine Erhöhung der Sichtbarkeit von umweltfreundlichen Produkten. Nachhaltige Alternativen sollen explizit und aktiv hervorgehoben werden. 

Die Umweltpolitische Digitalagenda des BMU ist ein Strategiepapier, das auf 82 Seiten zahlreiche Maßnahmen vorstellt, die das Umweltministerium vorantreibt oder vorantreiben will. Neben den hier aufgezählten Maßnahmen gibt es noch zahlreiche andere Vorstöße, wie eine Ausweitung der EU-Ökodesign-Richtlinie auf neue Produkte, eine Erhöhung der Reparaturfähigkeit von Elektrogeräten sowie künstliche Intelligenz im Verkehr.

Kommentare  

#4 Anja 2020-03-05 10:22
Ist ja klar, der böse Onlinehändler ist die Dreckschleuder und keiner hält sich an die Gesetzte, Nachhaltigkeit interessiert ihn auch nicht.
Ganz ehrlich mir reicht es, der Onlinehändler muss wieder schwachsinnige Maßnahmen treffen aber der Kohleabbau wird weiter betrieben und erst sehr spät eingestellt. Hinzu kommt, dass entgegen der Empfehlung einer Kommission Entscheidungen getroffen wurden.
Außerdem könnte man die Hälfte am Fleischverbrauc h und Milchkonsum sparen (was sehr ökologisch ist), wenn man nur noch die wirklich benötigte Menge produziert. Desweiteren eine Kennzeichnungsp flicht auf alle tierischen Produkte, sowie Fertiggerichte, aus welcher Haltung diese stammen, wie bei den Eiern. Momentan sieht man nur selten und nur auf reinem Fleisch wie die Tiere gehalten wurden.
Es liegt einiges beim Naturschutz und Nachhaltigkeit im argen aber der Onlinehändler hat darunter zu leiden, wie bei den Datenmissbrauch von FB, Google und Co., wird nur der Onlinehändler in die Pflicht genommen.
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#3 Redaktion 2020-03-05 08:37
Hallo Hannes,

besten Dank für den Hinweis. Da hat sich im Eifer des Gefechts tatsächlich ein Fehler eingeschlichen. Wir haben das Wort nun korrigiert.

Viele Grüße!
Die Redaktion
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#2 Hannes Streicher 2020-03-04 17:32
"Erfassungsbesc heinigungen bei der Einkommenssteue r" gibt es nicht , nur für die Umsatzsteuer!
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#1 Klaus 2020-03-04 14:07
Das wird auch Zeit das die Marktplätze zur Kontrolle und zur Sperrung von nicht Registrierten Verkäufer gezwungen werden. Die Überwiegende Mehrheit der Verkäufer z.b. auf eBay sind nicht im Verpackungsregi ster und im Register des Altgeräte Register aufgeführt. Den Marktplätzen ist das bewusst aber die Unternehmen gar nichts. Diese Verkäufer haben einen Finanziellen Vorteil gegenüber den Händlern die alles Gesetzes Konform machen.
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