Einzelfallbetrachtung – die juristische Kolumne

Was ist eigentlich Spielzeug?

Veröffentlicht: 23.06.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 23.06.2020
Spielzeug

Wer Spielzeug verkauft, weiß, was es mit der CE-Kennzeichnung auf sich hat. Für den Rest nochmal in aller Kürze: Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass sein Produkt, „den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“ Folglich muss jedes Produkt, an welches besondere Anforderungen per Gesetz gestellt werden, ein CE-Zeichen tragen. Zu diesen Produkten gehört auch Spielzeug. Allerdings ist die Frage, was Spielzeug ist, gar nicht so einfach zu beantworten.

Was zum Spielen animiert

Per Definition gelten als Spielzeuge „alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren verwendet zu werden“. Hin und wieder liest man mal, dass auch solche Produkte Spielzeug sein sollen, die zum Spielen animieren. Wer allerdings schon einmal mit so einem Knirps zu Tisch war, weiß, dass angefangen von der Erbse bis hin zum Tranchiermesser so ziemlich alles zum Spielen animieren kann. 

Allerdings können Produkte mit einer doppelten Funktion auch als Spielzeug angesehen werden. Das sind dann Produkte, die neben ihrer eigentlichen Funktion aufgrund ihrer Gestaltungsweise auch Spielzeug sein können. Ich denke hier beispielsweise an den Rucksack, der gleichzeitig aussieht wie ein Kuscheltier oder den Schlüsselanhänger mit Teddybär. Es kommt darauf an, ob der Hersteller einen Spielwert beabsichtigt hat – was natürlich beim Tranchiermesser nicht der Fall ist. Daher sind zum Beispiel Pfeile mit einem Saugnapf als Spitze Spielzeug; Pfeile mit einer Metallspitze jedoch ausdrücklich nicht. Eigentlich ganz logisch…

… wäre da nicht

Spielen wir ein kleines Quiz: A will Christbaumschmuck in Form von plüschigen Schneemännern verkaufen. Benötigt er ein CE-Zeichen? 

Eure Antwort: Na klar!

Meine Auflösung: Falsch!

Christbaumschmuck ist nämlich ausdrücklich ausgenommen und benötigt keinerlei CE-Kennzeichnung. 

Modeschmuck für Kinder übrigens auch nicht. Bei Verkleidungen sieht es da aber schon wieder anders aus. Und wie sieht es eigentlich aus, wenn der Modeschmuck als Teil einer Verkleidung mit angeboten wird? Auch verrückt: Schnuller werden nicht als Spielzeug gewertet; Bügeleisen mit einer Nennspannung bis 24 Volt aber schon.

Die frustrierende Antwort

Was ist Spielzeug? Das war die Ausgangsfrage und die Antwort ist: Nicht mal das kann ich euch als Juristin eindeutig beantworten. Es kommt wie immer auf den Einzelfall an. Wer also Spielzeug herstellen möchte, sich aber nicht sicher ist, ob das wirklich Spielzeug ist, braucht sich wegen dieser Unsicherheit keine Sorgen machen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Kommentare  

#1 Nadja Lüders 2020-06-24 15:06
Hallo Frau May,
bei dem Quiz rufe ich "Ja doch". Denn ich nutze zur Klassifizierung neben den Ausnahmen auch die EU-Leitlinien und die aktuelle Rechtssprechung . Tierspielzeuge fallen zum Beispiel auch nicht unter die Spielzeugrichtl inie, es sei denn...Gruß Nadja Lüders
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