Logistiker, Marktplätze, Discounter

So gehen Unternehmen mit der MwSt.-Senkung um

Veröffentlicht: 30.06.2020 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 02.07.2020
Kassenbons

Die Senkung der Mehrwertsteuersätze auf 16 bzw 5 Prozent ist das Herzstück des milliardenschweren Konjunkturpakets, das die Bundesregierung vorgestellt hat, um die Wirtschaft nach den Einschränkungen durch die Coronakrise wieder anzukurbeln. Die Mehrwertsteuersenkung wurde am 29. Juni 2020 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Sie gilt ab dem 1. Juli 2020 für ein halbes Jahr – aber wie gehen Unternehmen damit um?

Logistiker kündigen niedrigere Preise an

Geschäftskunden der Deutschen Post DHL Group dürfen sich über niedrigere Preise freuen: Der Konzern hat die Preise für mehrwertsteuerpflichtige Geschäftskunden-Produkte in den Bereichen Briefkommunikation, Paket, Dialogmarketing und Express gesenkt. Auch für einige Privatkunden-Produkte wurden die Preise angepasst. Nähere Informationen zu den Änderungen haben wir auf dem Logistik Watchblog zusammengestellt.

Der Versanddienstleister Hermes gibt die Mehrwertsteuersenkung ebenfalls an die Kunden weiter: Das Unternehmen senkt die Preise ab dem 1. Juli 2020 für den privaten Versand von Paketen. Die Preise für Geschäftskunden sollen allerdings nicht angepasst werden.

Die Situation auf den Online-Marktplätzen

Amazon hat Business Insider zufolge angekündigt, die Preise für seine Eigenprodukte zu senken und damit die Steuerersparnis an die Kunden weiterzugeben. Wie die Marketplace-Händler, die mittlerweile für mehr als die Hälfte der Verkäufe über die Amazon-Plattformen verantwortlich sind, mit der neuen Regelung umgehen, ist aber ihnen selbst überlassen.

Das gilt auch auf anderen Marktplätzen: Ob die Händler die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weitergeben, also ihre Preise entsprechend senken, ist ihnen frei überlassen. Die Änderung der Mehrwertsteuersätze musste aber zum Stichtag durchgeführt werden. Wie das auf den einzelnen Marktplätzen funktioniert, hat der Händlerbund im Vorfeld zusammengestellt.

Preisnachlass als Wertcoupon?

Für großes Aufsehen sorgte Douglas-Chefin Tina Müller: Sie verkündete auf Twitter, die Senkung der Mehrwertsteuer zu begrüßen. Dem Wunsch von Finanzminister Olaf Scholz, dass die Unternehmen die Steuerersparnis an die Verbraucher weiterreichen werde, will Douglas kreativ lösen: Zu jedem Einkauf gibt es einen Wertcoupon in Höhe von drei Prozent. Dieser Schritt sorgte allerdings für reichlich Kritik auf der Plattform: Viele Nutzer monierten, dass die Regierung sich das so wohl nicht vorgestellt habe – schließlich erhalten die Verbraucher die Ersparnis so erst bei einem weiteren Einkauf.

Update: Douglas passt Umgang mit Mehrwertsteuer an

Nach der harschen Kritik in den sozialen Medien hat Douglas-Chefin Tina Müller angekündigt, bei der Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an die Kunden nachzubessern. Ab dem 2. Juli werde das Unternehmen die 3-Prozent-Differenz direkt beim Einkauf an der Kasse abziehen und nicht mehr als Wertcoupon für den nächsten Einkauf ausgeben. 

 

Discounter und Supermärkte senken Preise teilweise früher

Günstiger wird es auch beim Einkauf im Discounter bzw. im Supermarkt: Wie Chip berichtet, reichen sowohl Aldi Süd und Nord, also auch Lidl, Globus und Netto die Ersparnis an ihre Kunden weiter. Die Aldi-Märkte haben bereits ab 27. Juni alle Produkte um drei Prozent reduziert. Da der Rabatt auf den gesamten Einkaufswert berechnet wird, sparen die Kunden sogar noch ein wenig mehr. 

Lidl hatte die Mehwertsteuer Chip zufolge bereits am 22. Juni für das gesamte Sortiment reduziert. Auch der SB-Warenhauskonzern Globus habe die Senkung bereits vor dem Stichtag durchgeführt. Netto Marken-Discount habe seine Preise ebenfalls früher – nmlich am 29. Juni 2020 – angepasst und will sich von der 9er-Endung verabschieden. „Wir runden unsere Preise grundsätzlich auf ganze Cent-Beträge ab. Damit geben wir mehr als die Mehwertsteuersenkung an unsere Kunden weiter“, so Christina Stylianou, Leiterin der Unternehmenskommunikation von Netto. Auch Edeka, Kaufland und Rewe wollen die Preise anpassen.

Elektronik-Anbieter wollen Preise ebenfalls senken

MediaMarkt und Saturn haben die Preisanpassung ebenfalls etwas früher vorgenommen: Am 30. Juni gewährten die Elektronik-Anbieter einen Rabatt von 2,52 Prozent auf den Einkaufswert, womit die Steuerersparnis schon einen Tag vorher weitergereicht wurde, berichtet MobiFlip. Ab dem 1. Juli greift dann der niedrigere Mehrwertsteuersatz, der ebenfalls an die Kunden weitergereicht werden soll.

Auf niedrigere Preise dürfen sich wohl auch die Kunden von Gravis und Cyberport freuen, wie Giga berichtet. Beide Unternehmen zählen zu den Händlern, die die Mehrwertsteuersenkung an die Kunden weiterreichen wollen.

Händler müssen aktiv werden

Auch wenn Olaf Scholz sich ein Weiterreichen der Ersparnis an die Verbraucher gewünscht hat – verpflichtet sind Händler dazu nicht. Aktiv werden müssen aber alle Unternehmer im B2C-Bereich. Denn ob die Ersparnis weitergereicht wird oder nicht: Die Mehrwertsteuersätze im Shop sollten idealerweise bis zum 1. Juli 2020 umgesetzt werden. Der Händlerbund hatte im Vorfeld eine Checkliste für die Mehrwertsteuer-Änderung im Shop zusammengestellt.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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Kommentare  

#14 Biene 2020-08-31 12:39
Hallo, leider mussten auch wir erneut feststellen, dass die Mwst bei Amberger Händler nicht an die Kunden weitergegeben wurde.
Enttäuschend auch gerade in höheren Preissekment.
Man muß Preisvergleiche vor jedem Kauf machen,
somit kaufen wir Online oder nur sehr selten ev. aus der Not heraus in Amberg.
So auch bei E-Bike Händlern ! - Achtung macht lieber einen Preisvergleich vorher !!!!
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#13 Kalle 2020-07-12 09:23
Bei Mey gibt es den Rabatt ähnlich wie zunächst bei Douglas erst später. Im Februar. Das ist bestimmt nicht so gewollt.
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#12 susanne 2020-07-08 17:06
zu Chris

Ja in der Theorie ist das völlig richtig, das habe ich auch mal so gelernt.
Aber in der Praxis sieht das leider alles ganz anders aus. Und das nicht erst seit online, aber erst recht durch online.

Jeder gute Professor hat aber schon in den frühen 90ern erwähnt, dass Theorie und Praxis zwei verschiedene Dinge sind.
Und meine Erfahrung hat das auch bestätigt.


Über den Sinn der Coronahilfen werde ich mich nicht äußern. Ich kenne einige Laden- und Kneipenbesitzer , die dank der Unterstützung weiter existieren können.

Ich hätte mir 2009 auch Hilfen für kleine Unternehmen gewünscht. Damals gab es nichts. So mussten viel Unternehmer ihre privaten Rentenvorsorge kündigen, um die Firmen fortzuführen.
Bei Bitte um Hilfe war damals die Antwort: "Das ist Marktwirtschaft , jeder ist für sich selbst verantwortlich, wir sind hier nicht im Kommunismus".
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#11 Chris 2020-07-08 09:06
Susanne, wenn Sie bereits ab dem 01.01.2020 neue Preise hätten veranschlagen müssen und das nicht getan haben, ist das betriebswirtsch aftlich erst mal leider Ihr Pech. (Und da war Corona auch noch nicht) Das ab dem 01.01. neue Preise gelten ist in vielen Branchen nicht unüblich und wird durch viele Lieferanten weit im Vorfeld bekannt gegeben. Eine Preiserhöhung ist etwas anderes als eine Veränderung der Steuer. Sie können die Steuersenkung sehr wohl an Ihre Kunden weitergeben, weil es Ihnen egal sein kann, wie hoch der Steuersatz ist. Nochmal: es ist ein durchlaufender Posten! Sie hätten es ja für 124,71 verkaufen können und dann ab dem 01.07. für 121,57€. So blieb es konstant auf 119,- auch ab 01.07., der Kunde denkt dadurch aber Sie geben nichts weiter und bei dem Preis haben Sie sogar Bauschmerzen, weil Sie (wie alle anderen auch) Kostensteigerun gen hatten. Ich kenne Ihr Unternehmen und Branche nicht, will Ihnen auch nicht zu nahe treten.

Es geht mir hier in erster Linie auch um den ganzen Aufwand den eine temporäre Veränderung der Steuersätze mit sich bringt. Wir führen Dienstleistunge n aus, deren Leistungszeitra um sich teilweise über mehrere Monate, teilweise auch Jahre streckt. Entscheidend ist nun aber, wann diese Projekte schlussgerechne t werden bzw. wann Abnahmen sind. Alle Abschlagszahlun gen, die im Vorfeld gelaufen sind müssen korrigiert und Steuern bspw. nachgezahlt werden. Es ist ein durchlaufender Posten im Unternehmen und wir haben nur Mehraufwand mit der Umstellung. Uns bringt die Senkung ja nichts, außer dem Mehraufwand, den uns niemand bezahlt. Man hätte um Personen und Unternehmen zu entlasten weitaus bessere Alternativen wählen können. z.B. Senkung der Lohnsteuer für Arbeitnehmer, Senkung der Gewerbesteuer für Unternehmen, dass wäre deutlich einfacher gewesen, als dieses ganzen Firlefanz jetzt zu fabrizieren, der am langen Ende für keinen zu einer Ersparnis, eher noch zu mehr Kosten führt.
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#10 Susanne 2020-07-07 12:55
Genau Chris, rechnerisch hast Du völlig Recht.

Jedoch hätten wir das Teil nach den Preiserhöhungen ab 01.01.2020 für 104,80 € netto verkaufen müssen. Das wäre ein Bruttopreis bis zum 01.07. von 124,71 € und nach dem 01.07. 121,57 €.
Wir verkaufen es jedoch weiterhin zu 119,-€.

Das ist Betriebswirtsch aft und da darf man nicht nur EINE Seite sehen. Es gibt mehr als vier Kriterien, welche bei der Preisfindung sehr entscheidend sind.

Aber das haben Sie wohl nicht verstanden. Schade, ich dachte, ich hätte es in meinem Beitrag für Jeden verständlich erklärt.
Oder Sie sehen nur sich selbst und wollen nur nörgeln und alles kritisieren.

Wie auch immer, es tut mir leid, dass Sie so denken.
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#9 Chris 2020-07-07 10:18
Also der ganze Steuersenkung ist für den … Bisher habe ich außer dem Supermarkt keinen gesehen, bei dem ich von den 3% profitiere. Warum auch, das Unternehmen behält seinen Bruttopreis inkl. Steuer einfach bei. Dadurch erhöht sich nur der Netto Verkaufspreis, die Steuer ist nur ein durchlaufender Posten für Unternehmen. Als Verbraucher werden wir also wieder schön reingelegt. Wenn ich hier lese "konnten es leider nicht an unsere Kunden weitergeben" Warum?? Euer VK-Preis ist und bleibt X. Ob ihr jetzt auf X 19% oder 16% draufrechnet, kann euch völlig egal sein, es ist ein durchlaufender Posten. X bleibt X. Nein, ihr nutzt das noch als Vorwand euren VK-Preis sogar zu erhöhen, damit der Preis mit Steuer der gleiche bleibt. Das ist die totale Abzocke, die beim Verbraucher nicht ankommt. Was vorher mit Steuer 119,- € gekostet hätte müsste jetzt 116,- € kosten, denn der Nettopreis bleibt 100,-!!! Nein was macht ihr, 119,- bleibt euer Endpreis, enthält aber nur 16% also netto 102,59€. Heißt ihr erhöht effektiv eure Nettopreise um 2,59%. Abgezockter geht es nicht!!!
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#8 Susanne 2020-07-05 13:49
Leider konnten wir die 3% Steuerersparnis nicht an die Kunden weitergeben.

Wir hatten Kostenerhöhunge n von durchschnittlic h 4,8% nach dem 31.12.2019, welche wir noch nicht auf die VK-Preise aufgeschlagen hatten.
Wir mussten uns an den Mittwettbewerbe rn orientieren, die uns sonst die Käufe (trotz unserer sehr guten Bewertungen) weggenommen hätten.
So haben wir unsere Bruttopreise beibehalten.

Umstellung war für uns auch easy. Umstellungszeit ebenfalls max 30 Minuten.
Bruttopreise durch Exportdatei gesichert - Umsatzsteuersat z geändert - Bruttopreise durch Importdatei wieder eingespielt.
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#7 Susanne 2020-07-05 13:37
@ Mike Friedrich

Ja, das war auch meine Reaktion.
Eigentlich ist es schon frech, dass DHL damit im Geschäftskunden portal so prahlt, nachdem sie die Preise sehr stark zum 01.01. diesen Jahres erhöht haben.

Es gibt zwar auch ein paar wenige Unternehmer, für die der Bruttopreis interessant ist. Das sind die Kleinunternehme r, die nach §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Für die paar wenigen ist nun der Gesamtbetrag geringer und führt zu weniger Betriebsausgabe n. Im Endeffekt führt das aber wieder zu höherem Gewinn und folglich auch höherer Einkommensteuer . (Jedoch handelt es sich hierbei um minimale Beträge.)
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#6 Susanne 2020-07-05 13:27
@Peter

Der Steuersatz der Umsatzsteuer hängt NICHT vom Geldeingang, sondern vom "Leistungsdatum " ab.
Leistungsdatum ist im Gesetz klar definiert.

Es ist bei Verkauf eines Artikels der Zeitpunkt der Warenübergabe. Bei Versendung durch einen Dritten
(Paketversand oder Spediteur) der Zeitpunkt der Übergabe an Paketversand.


A) im Ladengeschäft, wenn der Käufer seine Ware erhält.
B) im Onlinehandel, wenn das Paket an DHL, DPD, Hermes,... übergeben wird.

Deshalb MUSS auf der Rechnung seit Jahren immer das Versendungsdatu m(Leistungsdatu m) erkenntlich sein.
Z.B. "Lieferdatum entspricht dem Rechnungsdatum" .

Wenn Du selbst die Ware versendest und selbst die Rechnungen an Deine Kunden schreibst, dürfte es kein Problem sein. Alles was Du ab 01.07. versendet hast, unterliegt der 16% USt.
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#5 Hansjörg Mathes 2020-07-04 11:49
haLLO;
gehe jeden moregen in IHle Kaffee Neusäß meinen Kaffee und Brötchen zu mir nehmen.
Was mich ärgert, die geben zwar den niedrigen Mehrwertsteuers atz an, die Preise sind
aber dieselben wie vor der Mehrwertsteuers enkung. Sind zwar nur Pfennigbeträge, die Menge machts.
Die Mherwersteuerse nkung streicht der Betrieb ein. Müsste publik gemacht werden??
Mfg
Hj. Mathes
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