Kurzarbeit, Insolvenzrecht und Überbrückungshilfen

Coronahilfspaket soll verlängert werden

Veröffentlicht: 26.08.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 26.08.2020
Handschlag

Dass die Coronakrise noch nicht vorbei ist, dürfte mit Blick auf die gestiegene Anzahl an Neuinfektionen klar sein. Damit ist die Krise auch für die Wirtschaft noch lange nicht überstanden. Aus diesem Grund wurde gestern in der Koalition über die Verlängerung der Corona-Hilfen diskutiert.

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Eines der Themen, über die gestern laut Reuters gesprochen wurde, ist die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate. Damit soll es Unternehmen möglich sein, ihre Beschäftigten bis Ende März 2022 in Kurzarbeit zu belassen. Direkt zu Beginn der Krise hatte die Regierung in Sachen Kurzarbeitergeld die Voraussetzungen heruntergeschraubt, um ein flächendeckendes Auffangnetz sicher zu stellen. 

Wie die Tagesschau heute berichtet, bekommen Arbeitgeber bis Mite nächsten Jahres außerdem die Sozialbeiträge in voller Höhe erstattet. „Das, was wir heute beschlossen haben mit dem Kurzarbeitergeld, auch den Sozialversicherungsbeiträgen, also das Eine für die Arbeitnehmer, das Andere für den Mittelstand um die Liquidität zu erhalten, sind die wirksamsten und effektivsten Instrumente, um weiter diese Corona-Krise zu überstehen und die schlimmsten Folgen wirtschaftlicher Art abzumildern“, begründet Markus Söder (CSU) die Entscheidung.

Insolvenzantragspflicht und Überbrückungshilfe

In der achtstündigen Verhandlung ging es auch um weitere Maßnahmen für Unternehmen: Eine der diskutierten Punkte im Coronahilfspaket war das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen lediglich wegen der Pandemie in die Insolvenz rutschen. Voraussetzung dür die Befreiung dieser Pflicht ist allerdings, dass die Gefahr der Insolvenz mit den Pandemiefolgen zusammenhängt und sich nicht etwa schon vorher angedeutet hat. Außerdem muss eine Aussicht auf eine Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit bestehen. Dies betonte auch noch einmal Christine Lambrecht: „Wir wollen keine Zombie-Unternehmen schaffen.“

Diese Pflicht soll bis Jahresende 2020 ausgesetzt werden. Darüber hatte sich die Koalition bereits vor dem gestrigen Treffen geeinigt, heißt es weiter. 

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wünschte sich außerdem eine Verlängerung der Betriebskostenzuschüsse aus der Überbrückungshilfe für mittelständische Unternehmen bis Ende 2020. Eine Vergrößerung des Geldtopfes sei allerdings nicht vorgesehen. Von den zur Verfügung gestellten 25 Milliarden Euro sei noch genug übrig.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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