GWB-Digitalisierungsgesetz

Bundesregierung beschließt neues Kartellrecht

Veröffentlicht: 11.09.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 18.07.2022
Peter Altmaier

Mit einem doppelten Paukenschlag geht diese Woche für das Wettbewerbsrecht zu Ende. Neben dem Beschluss des neuen Wettbewerbsrechts im Bundestag wurde auch die lange diskutierte Kartellrechtsnovelle vom Bundeskabinett bestätigt.

Wanted: Digitales Wettbewerbsrecht 4.0

Freier Wettbewerb bedeutet, dass Händler relativ unbeschränkt um ihre Kunden buhlen können und grundsätzlich geschützt vor jeglicher Beschränkung von außen sind. Es gibt jedoch auch Grenzen, denn Unternehmen dürfen ihre Marktmacht beispielsweise nicht ausnutzen oder Preisabsprachen treffen. Das Kartellrecht schränkt den freien Wettbewerb also verständlicherweise und notwendigerweise wieder ein. 

Grundpfeiler des Kartellrechts ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (kurz: GWB). Herzstück ist insbesondere das Kartellverbot, wonach alle Vereinbarungen und Beschlüsse sowie aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen verboten sind, wenn sie beispielsweise den Wettbewerb gefährden oder einschränken. Der globalen Tragweite der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung und internationaler Internetgiganten war das Kartellrecht aber nicht mehr gewachsen. 

Neue Regeln für Wettbewerbspolitik im digitalen Zeitalter

Die GWB-Gesetzesnovelle, die in dieser Woche beschlossen wurde, bringt unter anderem Änderungen im Bereich der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen mit sich. Das betrifft vor allem Facebook, Google oder Amazon. „Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz schaffen wir neue Wettbewerbsregeln für große Internetunternehmen und entlasten den Mittelstand”, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Gesetzesnovelle.

Schnelles und wirkungsvolles Eingreifen nötig und möglich

Außerdem wird das Bundeskartellamt künftig mehr Möglichkeiten haben, um missbräuchliches Verhalten von Unternehmen wie Facebook oder Amazon mit Sitz in den USA zu untersuchen und zu untersagen, die ihre Marktmacht in unzulässiger Weise ausnutzen. Dabei spielt die Gesetzesänderung vor allem auf den zeitlichen Aspekt an: „Wenn ein Markt erst einmal verteilt ist, nützt es einem herausgedrängten Unternehmen nach Jahren nichts mehr, wenn ein Verstoß eines jetzt dominierenden Wettbewerbers festgestellt wird”, so Wirtschaftsminister Altmaier nach dem Beschluss. 

Das dürfte insbesondere Plattform-Händler freuen: Mit dem neuen Kartellrecht wird es besondere Verhaltenspflichten für große Plattformen geben, deren überragende marktübergreifende Bedeutung das Bundeskartellamt festgestellt hat. Das Bundeskartellamt kann ihnen künftig untersagen, die Angebote von Wettbewerbern und eigene Angebote ungleich zu behandeln (sog. self-preferencing).

Händlerbund unterstützt GWB-Digitalisierungsgesetz

Der Händlerbund begrüßt die Maßnahmen für ein neues Kartellrecht, die KMUs vor einem Missbrauch marktbeherrschender Digitalunternehmen schützen sowie mehr Rechtssicherheit gewährleisten, damit Unternehmen unabhängig von ihrer Größe die Chancen der Digitalisierung ergreifen können.

Wie geht es nun weiter? Mit dem Beschluss der Bundesregierung ist es aber noch nicht getan. Das GWB-Digitalisierungsgesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat für die weitere Abstimmung zugeleitet.

Den Entwurf gibt hier. Eine Zusammenfassung gibt hier.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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