Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Verschreibungspflichtige Medikamente: Bund verbietet Online-Apotheken Preisnachlässe

Veröffentlicht: 30.10.2020 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 03.12.2020
Apotheke mit Medikamenten

Bislang können Versandapotheken ihren Kunden Rabatte auch auf verschreibungspflichtige Medikamente anbieten. Von stationären Apotheken wird dies scharf kritisiert, seit Jahren werden gesetzliche Regelungen gefordert, um den Wettbewerb aus Sicht der Vor-Ort-Apotheken fairer zu gestalten. In Deutschland ist es offenbar bald soweit: Am 29. Oktober hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ angenommen. Gesundheitsminister Jens Spahn betonte, dass die Apotheken vor Ort „unverzichtbare Leistungen für die Versorgung der Bevölkerung“ erbringen.

Zukünftig soll für gesetzlich Versicherte bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln überall der gleiche Preis gelten, unabhängig davon, ob es sich um eine Versandapotheke oder um eine örtliche Apotheke handelt. Der Marktanteil von Versandapotheken – vor allem bei verschreibungspflichtigen Medikamenten – ist noch vergleichsweise gering, die Coronakrise sorgt aber für steigende Popularität: Einer aktuellen Bitkom-Umfrage zufolge bestellen 58 Prozent der Verbraucher Arzneien derzeit vor allem bei Online-Apotheken, wie die Tagesschau berichtet.

Kein Verbot von Versandapotheken

Durch die zusätzliche „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ sollen Apotheker außerdem zukünftig mehr Geld für Notdienste und für neue Dienstleistungen erhalten. Zudem sollen Apotheken mehr Kompetenzen erhalten. So ist etwa vorgesehen, den Botendienst von Präsenzapotheken zu stärken. Dieser soll grundsätzlich auf Kundenwunsch möglich sein.

Mehrere Anträge der Opposition wurden vom Bundestag abgelehnt. Die AfD hatte etwa gefordert, den Versandhandel mit Medikamenten gänzlich zu verbieten. Auch die Linke hatte sich für ein derartiges Verbot ausgesprochen und begründete dies mit fehlenden Beratungsmöglichkeiten bei Online-Apotheken.

Das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, das auch schon im vergangenen September im Gespräch war, ist mit dem neuen Gesetzesentwurf zunächst vom Tisch. Deutsche Apotheker hatten das Verbot schon 2018 gefordert. Pikant: Der EuGH hatte 2016 festgestellt, dass die in Deutschland geltende Preisbindung gegen Unionsrecht verstößt.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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Kommentare  

#8 Walter Seliger 2021-07-02 14:17
Wie hält es das neue Rabattgesetz mit der Gleichstellung von GKV und PKV Versicherten?
Meine Online Apotheke hat einen Vermerk, das Rabatte nur an PKV Versicherte geleistet werden.
Mit freundlichen Grüßen
walter
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#7 Pe-Ma Bo 2021-05-12 13:15
Bleibt bei den Online-Apotheke n. Sie werden bald auch wieder einen Bonus geben. Wir lassen uns nicht die Apotheken Preise von "um die Ecke" aufzwingen!
In einigen Apotheken vor Ort wurde ich schon oft schlecht bzw. unzureichend beraten.
Durchhalten! Online ist weit besser .... und siegt!
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#6 Petra 2021-03-15 12:06
An mir ist die Gesetzesänderun g vorbeigegangen. Heute erhielt ich meine Medikamente aus der Versandapotheke und mein Bonus fehlte. Was ist jetzt? Ich habe in meiner unmittelbaren Umgebung 4 Apotheken und in keiner davon wurde ich so gut beraten wie in der Onlineapotheke. Im Gegenteil! Mir wurde zweimal eine Salbe verkauft, welche für das Alter meiner Enkelin gar nicht anzuwenden war ( habe explizit danach gefragt! ) Nicht zu vergessen die Kosteneinsparun gen , welche bei regelmäßiger Medikamentenein nahme beträchtlich sind. Aber mich wundert bei unserer Regierung nichts mehr!!!
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#5 Rodriguez gomez 2021-02-15 12:17
klar ist eins die apotheken regional machen die preise wie sie es für richtig halten also für medikamente ohne rezep einfach 1/3 teuerer als online,ich find die entscheidung von unseren gesetzgeber einfach falsch und monopolist ich hoffe das Internetapothek en den Europäischen Gerichtshoft anrufen und klage einreichen,ich würde euch unterstutzen.
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#4 Falmminger 2021-02-09 10:41
Die niedergelassene n Apotheken sind vergleichbar mit den Kaminkehrern. Sie haben beste Möglichkeiten, auf die Gesetzgebung einzuwirken, um ihre überhöhte Preisgestaltung durchzusetzen. Es ist nur zu hoffen, dass
die Internetapothek en den Europäischen Gerichtshoft anrufen und mit einer entsprechenden Klage Erfolg haben werden.
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#3 Pit 2020-12-31 14:41
Während ich bei Apotheken vor Ort manche Medikamente erst am nächsten Tag abholen konnte, ist dieses bei meiner Online-Apotheke bis dato nicht geschehen. Die Beratungen sowie Hinweise der Online-Apotheke sind sehr übersichtlich und g u t verständlich schriftlich dargestellt. Auch wenn meine Online-Apotheke nun den Benus nicht mehr gewähren kann werde ich dennoch meine Rezepte sowie Medi-bestellung en einreichen.
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#2 Lena 2020-12-27 15:06
Vielleicht sollten sich die niedergelassene n Apotheken mal an die eigene Nase packen? Wie die Vorrednerin schon schrieb, bekomme ich jedes Mal eine Übersicht der Wechselwirkunge n mit den Medikamenten, die ich in den letzten 3 Monaten gekauft habe.
Und vor allem: bei einem bestimmten Medikament, dass ich nehme, muss man beim Essen einige Sachen weglassen, gut, dass ich das vorher wusste. In der niedergelassene n Apotheke KEIN WORT dazu, die Online-Apotheke hat einen ROTEN Zettel beigelegt, auf dem alles aufgeführt war, was man zu beachten hat. SO sieht es aus, wenn Pharmazeutiker ihre Arbeit tun. Niedergelassene wollen inzwischen nur noch Geld bei nicht verschreibungsp flichtigen Mitteln machen. Am Telefon kriegt man übrigens aus eine sehr gute Beratung!
Und wenn eine Online-Apotheke mir noch Boni anbietet... um so besser. Bei einem chronisch kranken Menschen geht viel Geld auf die Medikamente drauf...
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#1 Gina 2020-12-17 17:54
Ich kann den Rechten, sowie den Linken nur absolut widersprechen. Unsere Online Apotheke schickt uns zu jeder Rezepteinlösung eine Übersicht mit, in der evtl. Nebenwirkungen oder Unvertäglichkei ten mit anderen Medikamenten übersichlich mitgeteilt werden.
Deshalb bestelle ich lieber dort.
In einigen Apotheken vor Ort wurde ich schon oft schlecht bzw. unzureichend beraten.
Wenn die Apothekerin den Beipackzettel auspackt, um meine Fragen zu beantworten, kann ich nur sagen:"Lesen kann ich selber."
Oder wenn ich Tabletten für meinen Mann abhole und frage, ob es was zu beachten gibt, dann als Antwort bekomme: Die Tabletten hat er ja schon gehabt."
Das stimmt schon, alledings war dies schon ein paar Jahre her.
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