Zentrale Stelle Verpackungsregister zieht Bilanz

Online-Marktplätze sollen Einhaltung des Verpackungsgesetzes prüfen müssen

Veröffentlicht: 19.11.2020 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Recycling-Aufdruck auf Papiertüte

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA) nach rund zwei Jahren Geltung des Verpackungsgesetzes Bilanz gezogen. Deutlich mehr Verpackungen würden recycelt, und es gebe auch deutlich mehr Hersteller von Verpackungen, die ihrer Produktverantwortung nun nachkommen, teilt die ZSVR am 18. November 2020 mit. Das Verpackungsgesetz und das Register LUCID hätten eine positive Dynamik erzeugt, letzteres werde gemeinsam mit den Mindesstandards für recyclinggerechtes Verpackungsdesign auf europäischer Ebene als Vorbild diskutiert.

Neben der Produktverantwortung sind vor allem das Recycling, Transparenz und die Digitalisierung Themen, die die Zentrale Stelle zur Zeit umtreibt. Auch der Online- und Versandhandel ist ein Thema auf der Pressekonferenz. Betreiber von Online-Marktplätzen sollten verpflichtet werden, die Einhaltung des Verpackungsgesetzes auf ihren Plattformen zu kontrollieren, heißt es vom Präsidenten des Umweltbundesamtes Dirk Messner. 

200.000 Hersteller, 6.000 Ordnungswidrigkeiten und ein Expertenkreis für den Online-Handel 

Insgesamt hat das Verpackungsgesetz eine positive Entwicklung in Gang gebracht erzeugt. Während vor vier Jahren noch etwa 60.000 Hersteller von Verpackungen ihren Pflichten nachkamen, damals nach der nun nicht mehr gültigen Verpackungsverordnung, sind es nun nahezu 200.000 Hersteller. Etwa 75 Prozent aller Verpackungen werden lizenziert, finanzieren damit das Entsorgungssystem aus gelber Tonne und gelbem Sack und würden so zu höheren Recyclingmengen beitragen. Wie die ZSVR mitteilt, trage dazu auch der Vollzug bei: Fast 6.000 Ordnungswidrigkeiten wurden an die zuständigen Behörden übergeben oder würden zur Abgabe bereit liegen, im Jahr 2020 waren es bislang knapp 400 Ordnungswidrigkeiten und Verstöße, die übergeben worden sind.

Hinsichtlich des Versand- und Online-Handels sowie den Serviceverpackungen, zu denen etwa Einweg-Kaffeebecher zählen, habe man Ende Oktober 2020 Expertenkreise gebildet. Gerade im Bereich des Online- und Versandhandels gebe es noch Defizite hinsichtlich der Erfüllung von Pflichten des Verpackungsgesetzes. Warum das so ist, und wie dieser Zustand der Unterbeteiligung reduziert bzw. beseitigt werden kann, das soll der Expertenkreis herausfinden. Dieser besteht neben Fachleuten auch aus Vertretern von Marktplätzen und Plattformen sowie Online-Händlern selbst. Geplant ist eine Laufzeit des Expertenkreises bis Ende Oktober 2021. 

Der Präsident des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, findet indessen, dass auch die Betreiber von Online-Marktplätzen mehr für den Umweltschutz unternehmen könnten. Er schlägt daher vor, dass diese Betreiber künftig gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, die Anbieter von Waren auf Marktplätzen hinsichtlich ihrer Registrierung im Verpackungsregister zu überprüfen. Technisch, so ergänzt Gunda Rachut, sei das überhaupt kein Problem und ließe sich ohne großen Aufwand umsetzen. Inwiefern es zu einer gesetzlichen Umsetzung kommt, ist jedoch bislang nicht klar. 

Ausgerechnet Plastikdiskussion erschwert das Recycling?

Natürlich spielt auch das Recycling eine wichtige Rolle im Verpackungsgesetz, welches schließlich die Kreislaufwirtschaft anstrebt und damit den schonenden Umgang mit Ressourcen. 

Stofflich verwertet worden seien ca. 5,3 Millionen Tonnen Verpackungen privater Endverbraucher, was eine Steigerung von 13 Prozent bei den recycelten Verpackungsmengen bedeute. Bei Kunststoffen seien es sogar 50 Prozent mehr. „Die Recyclingmengen haben zwei Treiber: Die höheren Quoten des Verpackungsgesetzes und die höheren Mengen, die an Systemen beteiligt werden“, erklärt Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR, die Entwicklung. Nicht enthalten seien dabei ca. 8.500 Tonnen an Verpackungen, die zur Verwertung exportiert wurden, bei denen aber der Nachweis einer ausreichenden Verwertung nicht erfüllt werden konnte. Man prüfe gründlich anhand der Prüfleitlinien, erklärt Gunda Rachut. Dubiosen Verwertungswegen schiebe die Zentrale Stelle rigoros einen Riegel vor. 

Im Sinne der weiteren Förderung des Recyclings sei ein neuer Mindeststandard eingeführt worden, mit dem sich die Recyclingfähigkeit von Verpackungen leichter beurteilen lässt. Das kann je nach Materialart der Verpackung immerhin sehr unterschiedlich ausfallen, wie die Zentrale Stelle auch mit Blick auf die aktuelle Plastikdiskussion feststellt. Hersteller würden in vielen Medien damit werben, Kunststoffverpackungen durch „faserbasierte Verbunde mit Kunststoffanteil“ ersetzt zu haben, was zu einer Plastikeinsparung führe. Solche Verpackungen, die beispielsweise aus einer Mischung von Papier und Kunststoff bestehen, seien jedoch schlecht recycelbare und ließen sich im besten Falle lediglich teilweise wiederverwerten. Recyclingfähige Verpackungen, die nur aus einem Material bestehen, seien aus ökologischer Sicht deutlich zu bevorzugen. 

Umweltschutz sei mit großen Herausforderungen verbunden

Das Verpackungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2019. Damit neu entstanden ist für die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, zu denen auch viele Online-Händler gehören, vor allem die Pflicht zur Registrierung beim Verpackungsregister LUCID. Dieses ist öffentlich einsehbar und erleichtert damit die Überprüfung, wer seiner Produktverantwortung für die in Verkehr gebrachten Verpackungen ordnungsgemäß nachkommt. „Verpackungen sind damit der am besten dokumentierte Stoffstrom in Deutschland. Die Transparenz bietet die Grundlage für die Politik, um kluge und nachhaltige Weiterentwicklungen im Sinne der Abfallhierarchie zu kreieren“, resümiert Gunda Rachut, die Wirkung des Verpackungsgesetztes in den ersten zwei Jahren.

Der Ausbau einer agilen digitalen Arbeitsweise bei der Zentralen Stelle selbst stehe auch im Jahr 2021 auf dem Plan. Sie hat in diesem Jahr einen der Spitzenplätze beim Digital Leader Award eingenommen. „Doch es geht uns nicht um Auszeichnungen. Umweltschutz ist mit größten Herausforderungen verbunden. Wenn wir diesen nachhaltig begegnen und weiterentwickeln wollen, geht das nur mit konsequenter Nutzung digitaler Technologie und Arbeitsweise“, so Rachut.

Kommentare  

#2 gunnar 2020-11-25 15:31
man sollte auch die ganzen schwarzhändler auf ebay und co mal belangen.!
hunderte oder tausende verkäufe im jahr und privatverkäufer ???.
da kann man eigentlich doch einfach für jeden angebotenen artikel einfach 10cent berechnen.
egal ob verkauft oder nicht.
denn vieles geht dann ja auch nebenbei weg, bzw auf ebay kleinanzeigen erwischt man die dann auch alle.
und wenn ein privater auf gesamt über 25.- gebühren p.a kommt, gleich finanzamt hinterher.
da kommen millionen für den umweltschutz zusammen.
da bleibt dann auch was über, um den dreck wieder aus dem meer zu fischen.
die ersten geräte gibt es ja dafür und es würde bestimmt auch viele arbeitslose freuen, einen neuen langfristigen job zu bekommen.
selbst die fischer hätten wieder was zu tun.
also ran an den fetten speck. :-))
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#1 Helmut Hagena 2020-11-25 14:04
Hallo das Problem sind doch die großen Versandhändler. Wenn man dort mehrere Artikel bestellt kommen diese nicht wie bei kleinen Händlern in einem Paket sondern jedes Produkt einzeln in einem separatem Paket. Ermöglicht wird dies durch die Sonderkondition en von DHL, UPS usw. Hier könnte man das Volumen deutlich reduzieren.
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