Arztbesuch nicht mehr zwingend notwendig

Krankenschein per Video-Chat in Planung

Veröffentlicht: 09.12.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 09.12.2020
Ärztin hält Videosprechstunde ab

Normalerweise müssen Arbeitnehmer, die sich nicht arbeitsfähig fühlen, beim Arzt vorstellig werden, um eine Krankschreibung zu erhalten. Aufgrund der Coronakrise kam es hier bereits zu Lockerungen. Auch bestimmte Dienste bieten mittlerweile die AU per WhatsApp an; bewegen sich damit allerdings in einem noch nicht abschließend geklärten Graubereich.

Nun plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn generell die Möglichkeit der Krankschreibung ohne Arztbesuch. 

Möglichkeit seit Juli 2020 in Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie festgelegt

Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie erlaubt es Ärzten bereits seit Juli 2020 ihre Patienten unter bestimmten Voraussetzungen per Videosprechstunde krank zu schreiben. Voraussetzung dafür ist ein bestehendes Arzt-Patienten-Verhältnis sowie die Geeignetheit der Krankheit für eine Ferndiagnose. Eine erstmalige Krankschreibung kann für den Zeitraum von sieben Tagen erfolgen. Eine Folge-Krankschreibung ist nur dann möglich, wenn die erste Diagnose durch einen persönlichen Besuch vom oder beim selben Arzt erfolgt ist. 

Diese Regelung sollte verhindern, dass in Zeiten von Corona viele ohnehin angeschlagene Personen auch noch in den Wartezimmern aufeinandertreffen.

Behandelnder Arzt hat Ermessensspielraum

Aus dieser Coronalösung soll laut LTO nun eine dauerhafte Möglichkeit werden. Der Entwurf von Jens Spahn verankert zwar keinen Anspruch auf die Sprechstunde per Video-Chat, eröffnet prinzipiell aber die Möglichkeit. Ob eine Videosprechstunde für die Krankschreibung reicht, liegt dabei im Ermessensspielraum des Arztes. 

Wichtig ist, dass der Krankschreibung via Ferndiagnose das gleiche Beweisgewicht beigemessen wird, wie der traditionellen Krankschreibung. Dass bedeutet, dass der Arbeitgeber die Krankschreibung nicht nur deswegen infrage stellen darf, weil der Arbeitnehmer den Arzt nicht persönlich getroffen hat.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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