Für mehr Nachhaltigkeit

Justizministerin Lambrecht fordert längere Gewährleistung

Veröffentlicht: 13.01.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 21.11.2022
Monteur repariert Waschmaschine

Früher hielt eine gute Waschmaschine zehn Jahre und länger; heute muss sie bereits wenige Jahre nach dem Kauf ausgetauscht werden. Die einen schieben die kürzere Lebensdauer auf die fehlende Reparaturfähigkeit, die anderen unterstellen Herstellern gar Planmäßigkeit, um die Nachfrage hoch zu halten. 

Um den Verbrauchern mehr Sicherheit beim Kauf eher langlebiger Produkte zu geben, fordert Justizministerin Lambrecht nun längere Gewährleistungsfristen.

Längere Gewährleistung als Hebel gegen die Wegwerfgesellschaft

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist sei bei teuren Anschaffungen – etwa Autos und hochpreisige Elektrogeräte, wie Mobiltelefone, Kühlschränke und Waschmaschinen – einfach nicht sachgerecht. Viel mehr sollte sich die Länge der Gewährleistungsfrist an der Lebensdauer der Geräte orientieren. „Damit würden wir einer Wegwerf-Mentalität entgegentreten und eine moderne, nachhaltige Kreislaufwirtschaft stärken“ wird Lambrecht dazu von NTV zitiert

Mit dieser Forderung steht die Bundesjustizministerin nicht alleine da. Auch Verbraucherschützer fordern eine längere Gewährleistungsdauer. Eine längere Gewährleistungsdauer würde den Druck auf die Wirtschaft erhöhen, um wirkliche Qualität zu produzieren.

Deutschland setzt Mindestanforderungen um

Bisher setzt Deutschland mit der gewöhnlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für Neuware die Mindestanforderungen der EU um. In anderen Ländern ist eine Gewährleistungsfrist, die sich an der Lebensdauer von Produkten orientiert, schon länger Standard.

Dabei müssen langlebige Produkte nicht gleichzeitig teurer sein, betont der Verbraucherzentrale Bundesverband und bezieht sich auf ein Gutachten. Eine Studie des Öko-Instituts habe sogar ergeben, dass eine längere Gewährleistung sogar ein „Wahnsinns-Konjunkturprogramm“ sei.

Änderungen des Gewährleistungsrechts ab 2022

Gerade eben erst wurden Änderungen des Gewährleistungsrechts bekannt, die ab 2022 gelten: Zu den Änderungen zählt beispielsweise einer Verlängerung der Beweislastumkehr auf ein ganzes Jahr.  

Schon länger sind weitere Änderungen im Gespräch, die vor allem in puncto Nachhaltigkeit die Hersteller und Händler mehr in die Pflicht nehmen sollen. Dazu gehört beispielsweise auch ein Recht auf Reparatur. Die Verbraucher werden allerdings kaum in die Pflicht genommen. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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