Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Bundestag beschließt Kartellrecht für digitale Märkte

Veröffentlicht: 14.01.2021 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 18.07.2022
Bundestag Plenarsaal

Der Bundestag hat heute die Modernisierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen, das die Grundlage des deutschen Kartellrechts darstellt. Hintergrund ist, dass man das Kartellrecht mit Blick auf Digitalriesen wie Facebook, Amazon, Google und Apple anpassen wollte. 

Bereits im Oktober hatte der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten. Seitdem wurde im Rechtsausschuss über Feinheiten und Änderungen diskutiert. Heute durchlief das Gesetz dann die zweite und dritte Lesung.

Bundeskartellamt kann schneller tätig werden

Haben Unternehmen wie Marktplätze oder Plattformen eine überragende marktübergreifende Bedeutung, dann kann das Bundeskartellamt ihnen bestimmte Praktiken untersagen, wie etwa das sogenannte self-preferencing, das Online-Händler von Amazon kennen. So gibt es immer wieder Berichte darüber, dass Amazon seine eigenen Produkte auf dem eigenen Marktplatz gegenüber Dritthändlern bevorzugt darstelle. 

Das Bundeskartellamt kann jetzt auch früher eingreifen, nämlich noch bevor digitale Märkte „kippen” würden. Denn ist ein Konzern erst einmal mächtig genug, ist es in digitalen Märkten für Wettbewerber oft gar nicht mehr möglich die Digitalriesen einzuholen. Die deutsche Wettbewerbsbehörde soll daher effektiv intervenieren können, noch bevor es zum Kippen des Marktes kommt. 

Mehr Daten für Wettbewerber

So soll der Wettbewerb etwa damit gestärkt werden, dass Daten, die auf einer Plattform generiert werden, auch für alle Beteiligten zugänglich werden. Auch Dritthändler auf einem Marktplatz sollen Zugang zu Kunden- und Transaktionsdaten erhalten – nicht bloß der Marktplatzbetreiber. Der Datenzugang wird wahrscheinlich nicht immer kostenlos erfolgen, soll aber Innovationen fördern und Märkte offenhalten. 

Bundesgerichtshof wird direkt zuständig

Bisher dauern Rechtsstreitigkeiten zwischen Bundeskartellamt und Digitalkonzernen, wie aktuell etwa Facebook, jahrelang, und durchwandern mehrere Instanzen. Damit soll nun Schluss sein: Der Bundestag hat heute eine Rechtswegverkürzung beschlossen. Künftig werden Streitigkeiten und Beschwerden ohne Umweg über Oberlandesgerichte direkt zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen, der dann in erster und letzter Instanz entscheidet.

Eine solche Verkürzung des Rechtsweges soll vor allem kleineren Wettbewerbern und mittelständischen Unternehmen zugute kommen. Die oftmals langjährige Verzögerung und Fortführung von Verfahren führte in der Vergangenheit dazu, dass Mittelständler vom zeitlichen und finanziellen Aufwand einer Klage abgeschreckt waren. Außerdem wurde missbräuchliches Verhalten erst so spät abgestellt, dass die Marktmacht schon uneinholbar war. Um das erwartete höhere Aufkommen an Fällen am BGH stemmen zu können, soll dort nun mehr Personal eingestellt werden.  

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.