Abmahngefahr!

Neue Energielabel ab 1. März

Veröffentlicht: 16.02.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 16.02.2021
Hausgeräte und Energieeffizienz-Ranking

Das derzeitige Energielabel geht bis A+++. Die unteren Klassen sind kaum noch vertreten. Es wird also höchste Zeit für neue Label. Die Klassen A+, A++ und A+++ verschwinden komplett. Stattdessen geht die neue Skala von A bis G. Ein Produkt, welches heute als A+ gekennzeichnet wird, findet sich so ab dem 1. März in der Energieeffizienzklasse C wieder. Die neuen Etiketten gelten erst einmal für:

  • Spülmaschinen, 
  • Waschmaschinen, 
  • Wäschetrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie 
  • Fernseher und Monitore

Für die Geräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 18. März 2021. Ab September 2021 werden dann Lampen nachgezogen.

Obwohl die neuen Etiketten in den meisten Fällen von den Lieferanten zur Verfügung gestellt werden sollten, sollten Online-Händler die Änderung nicht verschlafen. 

Aktuelle Label auf Geräten beachten

Händler müssen darauf achten, dass die verkauften Geräte spätestens nach Ende der Übergangsfrist am 18. März nicht mehr das alte Label tragen dürfen. Lieferanten werden die neuen Label in den meisten Fällen zum Überkleben mit liefern. Allerdings dürfen Händler auch nicht zu übereifrig sein: Die neuen Label dürfen keinesfalls vor dem 1. März verwendet werden. Dies wäre eine Irreführung und kann abgemahnt werden. Ob die Geräte das richtige Label tragen, ist leicht zu erkennen:

das neue eu energielabel

Änderung im Online-Shop umsetzen

Auch für den Online-Shop spielen die neuen Energielabel eine Rolle. Händler sind nicht nur dazu verpflichtet, anzugeben, in welche Energieeffizienzklasse das angebotene Gerät gehört, sie müssen auch das komplette Label darstellen, damit Verbraucher die Information korrekt einordnen können. 

Die Verwendung von alten Labeln kann zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen. Deswegen sollten Online-Händler die Übergangszeit gut nutzen und ihre Waren, wie auch Produktbeschreibungen auf Aktualität prüfen. 

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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