Einzelheiten zum Entwurf

Harte Strafen bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz (Update)

Veröffentlicht: 02.03.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 04.03.2021
Näher in einer türkischen Textilfabrik

Nach monatelangem Ringen auf politischer Ebene wurde Mitte Februar ein Entwurf zum Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht, welcher Firmen dazu verpflichtet, Menschenrechtsverletzungen und Umweltsünden in ihrer eigenen Lieferkette zu verhindern. Dieser Entwurf wurde allerdings vom Wirtschaftsministerium wegen fehlender Absprachen gestoppt. Nun wurde erneut ein Entwurf veröffentlicht, der nun auch konkrete Strafen bei Verstößen vorsieht.

Zwei Prozent des Jahresumsatzes

Verstößt ein Unternehmen gegen das Lieferkettengesetz, muss es mit satten Strafen rechnen. Je nach Schwere des begangenen Verstoßes können 800.000, 500.000 und 100.000 Euro als Bußgeld verhängt werden, weiß der Spiegel.

Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro gibt es außerdem eine abweichende Regel: Hier können als Bußgeld bis zu zwei Prozent des weltweit jährlichen Konzernumsatzes verhängt werden. Im schlimmsten Fall müssen solche Unternehmen also mit einer Strafe von acht Millionen Euro rechnen. 

Übersteigt ein verhängtes Bußgeld 175.000 Euro können Unternehmen zudem von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Ab 2024 2.900 Firmen betroffen

Auch in diesem Entwurf ist eine schrittweise Verpflichtung von Unternehmen vorgesehen. Ab 2023 sollen zunächst Konzerne mit mehr als 3.000 Mitarbeitern verpflichtet werden. Das betrifft etwa 600 Unternehmen. Ab 2024 soll das Lieferkettengesetz dann auch für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten gelten. Das wären dann etwa 2.900 Firmen. 

Der Entwurf soll noch in der kommenden Woche durchs Kabinett. 

Update vom 4. März: Gesetz im Kabinett beschlossen

Am 3. März wurde der Entwurf zum Lieferkettengesetz wie geplant durch das Kabinett gewunken. Als nächstes muss das Gesetz durch den Bundestag. Entwicklungsminister Müller von der CSU zeigt sich laut dem Bayrischen Rundfunk optimistisch. Das Gesetz sei mit Augenmaß entstanden und werde Wirkung zeigen. Kritik kommt hingegen sowohl von NGOs als auch der Wirtschaft. So bezeichnet Greenpeace den Entwurf als eine „Phrase“. So werde die Zerstörung von Artenvielfalt und Klima „nicht sanktioniert“. Die Wirtschaft hingegen ist ebenfalls nicht gerade begeistert. Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) prophezeit Schäden für den Mittelstand. Außerdem würden die Sorgfaltspflichten zu weit gehen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände beklagt hingegen die mit dem Gesetz einhergehende Rechtsunsicherheit. Wer auf Nummer sicher gehen wolle, müsse sich mit seiner Produktion aus kritischen Entwicklungsländern zurückziehen. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#1 Klaus Delacroix 2021-03-02 08:20
Ob den Initiatoren klar ist, dass sie damit der E-Mobilität (und anderen Akku-Nutzern) den Todesstoß versetzen?

Denn schlimmere Menschenrechtsv erstöße (einschl. Kinderarbeit ab 4 Jahren!) als bei der Förderung von Kobalt, und schlimmere Umweltschäden als bei der Gewinnung von Lithium sind kaum vorstellbar!

"Kobaltförderung im Kongo Hier sterben Menschen für unsere Akkus"

spiegel.de/.../...

"Lithiumabbau für E-Autos raubt Dörfern in Chile das Wasser"

www.dw.com/.../a-52039450
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