Geschäftsschließungen drohen

Bundesweit einheitliche Corona-Notbremse beschlossen

Veröffentlicht: 13.04.2021 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 13.04.2021
Angela Merkel

Bisher gab es bei der Umsetzung der Corona-Notbremse unterschiedliche Vorgehensweisen in den Bundesländern. Doch damit soll nun Schluss sein: Die Bundesregierung hat am heutigen Dienstag eine bundesweit einheitliche Notbremse beschlossen. Dazu hat das Kabinett eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes gebilligt, berichtet Rbb24

In einem beschleunigten Verfahren soll diese Änderung nun vom Bundestag beschlossen werden und zügig den Bundesrat passieren – hier ist das neue Infektionsschutzgesetz nicht zustimmungspflichtig. Die Länderkammer kann allerdings Einspruch einlegen.

Diese Maßnahmen gelten bei der Notbremse

Die bundesweit geltende Notbremse sei „überfällig“, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der Kabinettssitzung. „Die Lage ist ernst“, so Merkel weiter. Mit den neuen Vorgaben sei die Notbremse keine Auslegungssache der Länder mehr, sondern sie greife automatisch, sobald an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Sieben-Tage-Inzidenzwert über 100 liegt. Folgende Maßnahmen gelten in diesem Fall in dem betreffenden Landkreis bzw. der betreffenden kreisfreien Stadt:

  • Ausgangssperren von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages
  • Private Zusammenkünfte nur noch zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person. Maximal dürfen fünf Menschen zusammenkommen, Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. 
  • Die meisten Geschäfte und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie müssen geschlossen bleiben.
    • Ausnahmen sind: der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstands- und Hygienekonzepte gelten.
  • Körpernahe Dienstleistungen werden untersagt.
    • Ausnahmen sind: Dienstleistungen zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen und seelsorgerischen Zwecken und Friseurbetriebe. In der Regel ist eine FFP2-Marke oder eine vergleichbare Maske Pflicht. Beim Friseurbesuch wird eine höchsten 24 Stunden altes negatives Testergebnis benötigt.
  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken werden inzidenzabhängig regional untersagt.

Was gilt an Schulen?

Um am Präsenzunterricht in Schulen teilnehmen zu können, sind zwei Corona-Tests pro Woche nötig. Übersteigt die Sieben-Tage-Inzidenz sogar die 200, soll der Präsenzunterricht untersagt werden. Für Abschlussklassen und Förderschulen sollen aber Ausnahmen ermöglicht werden. Kitas sind ebenfalls von der Bremse betroffen, Länder können aber eine Notbetreuung ermöglichen.

Das Kabinett hat zudem beschlossen, die bezahlten Kinderkrankentage pro Elternteil von 20 auf 30 zu erhöhen. Diese Krankentage sollen Eltern auch bei der Betreuung von Kindern im Fall von Schul- und Kitaschließungen in Anspruch nehmen können. 

„Dürfen Ärzte und Pfleger nicht im Stich lassen“

Bundeskanzlerin Merkel betonte, dass die Lage von allen ernst genommen werden sollte. „Wir dürfen Ärzte und Pfleger, die seit über einem Jahr alles geben, nicht im Stich lassen, wir müssen ihnen helfen“, so Merkel der Tagesschau zufolge. Die beschlossenen Maßnahmen dienten einzig dem Ziel, „unser ganzes Land aus der Phase der stetig steigenden Infektionszahlen, der sich füllenden Intensivstationen und der bestürzend hohen täglichen Zahl der Corona-Toten herauszuführen“. Die Impfkampagne und die Einbindung der Hausärzte beim Impfen mache aber Hoffnung, erklärte Merkel.

Die Gesetzesänderung soll nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten. Diese Lage werde durch den Bundestag festgestellt. Bisher ist das Gesetz auf den 30. Juni zeitlich begrenzt.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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Kommentare  

#9 Jürgen Schachspieler 2021-04-17 18:41
Dieses Volk verdient nix anderes. Die Politik hängt an der Nabelschnur des sog. Geldadels. Warum wohl müssen kleine Geschäfte egal welcher Sparte, die die Kundenfrequenz super steuern können und dies auch in
Konsequenz tun, schliessen. Die Großkaufhäuser, Alten-und Pflegeheime, Pharmakonzerne bestimmen im Hintergrund das Geschehen. Warum wird die Wissenschaft nicht gehört. Setzt euch draussen auf den Bürgersteig da passiert euch nix nach der AHA Regel. Und die Kanzlerfrage steht ja auch noch im Raum.
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#8 cooper 2021-04-17 10:37
Ausnahmen sind: ... Buchhandlungen, Blumenfachgesch äfte ...

Blumenfachgesch äfte könnte ich vielleicht noch verstehen, damit denen nicht die komplette Ware verdirbt, aber Buchhandlungen???

Damit ich was zu lesen habe, während man mich zu Hause einsperrt?
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#7 Adrian 2021-04-17 10:26
Die Corona-Pandemie in Deutschland zieht sich immer mehr in der Länge uungeächtet auf wirtschaftliche n und persönlichen Konsequenzen. Die Rede ist imm noch von "Corona besiegen" - einen Virus kann man nicht besiegen! Das hat nun etwa 7 Monate Lockdowns in den letzten 12 Monate mehr als bewiesen. Und für was?

Das noch ein einem Wahljahr, wo das einzige was GESCHLOSSEN hinter Frau Merkel steht ist der Einzelhandel, die Gastromie und die Hotels...
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#6 Mirko Böddecker 2021-04-17 10:11
Es wäre schön, wenn der Onlinehaednler etwas spezifizierter auf die Ladenöffnungen eingehen könnte als andere Medien. Für mich stellen sich die Fragen von Click&Collect was Landeseigene Regelungen waren, Click and Meet, testpflicht etc. Wie wird das alles von der Bundesgesetzgeb ung tangiert oder auch nicht.
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#5 Sven 2021-04-17 08:13
Was der Artikel vergisst : Click&Collect Click&Meet Click&Test wären ab einem Wert von 100
Verboten ...
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#4 Robert 2021-04-17 08:00
Man nennt es auch Ermächtigungsge setz
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#3 Tom 2021-04-14 13:02
Wann kommt endlich die NOTBREMSE für diese "Frau" und der gesamte Bundesregierung.

Wacht endlich auf und informiert euch selbst und glaubt nicht alles.

Selber denken macht Wissen !
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#2 Gabriele Köberl 2021-04-14 10:06
30.6.2021 ist das wirklich wahr?
Das ist dann das endgültige aus des Frühlings mit draussen sitzen. Viele Gastronomen packen das nicht. Wie soll das weitergehen?

Die Freiheit von Menschen in Deutschland wird extrem beschnitten. Das führt zu erhöhter Agression, Unzufriedenheit und mündet zum Schluss in Depression
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#1 Michael 2021-04-14 09:11
Deutschland hat fertig.

Parallel noch studierte Aerosolforscher warnen gestern mit "Drinnen lauert die Gefahr." (ist ja auch nicht erst seit gestern bekannt bei schlau und dumm, dass das so ist)
Kanzerlin:

Was soll hier wirklich laufen?
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