Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken

Bundesrat stimmt Corona-Notbremse zu (Update)

Veröffentlicht: 22.04.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 23.04.2021
Notbremse mit Covid-19-Aufschrift

Am Mittwoch erst hatte der Bundestag Neuerungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen. Die Neuerungen sehen die in der Kritik stehende, bundeseinheitliche Corona-Notbremse vor. Wie die Zeit berichtet, hat am Donnerstag der Bundesrat zugestimmt. Wie angekündigt, stellte sich keines der Bundesländer gegen das Gesetz. Nun muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen.

Update (23.04.2021): Bundesnotbremse greift ab Samstag

Noch am Donnerstag Nachmittag hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz durch seine Unterschrift abgesegnet. Dadurch tritt das neue Infektionsschutzgesetz, welches die Notbremse beinhaltet, heute – am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – in Kraft. Die Notbremse greift am „übernächsten Tag", nachdem die 7-Tage-Inzidenz den Grenzwert von 100 drei Tage lang überschritten hat. Damit greift die Notbremse in den betroffenen Landkreisen ab Samstag. 

Trotz Zustimmung harte Kritik

Obwohl bereits gestern angekündigt wurde, dass sich keines der Länder gegen die bundeseinheitliche Regelung stellen würde, üben die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen scharfe Kritik. Alle sechs Ministerpräsidenten, die die Gelegenheit zur Stellungnahme nutzten, übten erhebliche Bedenken. 

Ramelow (Thüringen) zweifelt bereits an der Umsetzbarkeit der Maßnahmen: „Ich hab vor dem, was entschieden wurde, Fragen. Zum Beispiel, dass der ÖPNV auf 50 Prozent reduziert werden soll. Das steht so in dem Gesetz drin. Aber ich weiß nicht, wie ich das umsetzen soll“, wird er im Liveticker auf Merkur zitiert.

Der Saarländischer Minister Hans sieht die Notbremse bereits vor dem Bundesverfassungsgericht: „Das muss man nochmal betrachten, und meine Vermutung ist, dass das nochmal höchstrichterlich betrachtet wird.“ Er bezweifelt im Übrigen, ob das Festhalten an Inzidenzwerten als Richtwerte für Verschärfungen oder Lockerungen zielführend ist. Mit dieser Ansicht steht er nicht alleine da. Man müsse auch auf die Auslastung der Krankenhäuser schauen.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig gab hingegen an, dass ihr die Notbremse nicht weit genug geht. Laut NDR kritisiert die Politikerin, dass die Notbremse weit hinter den Vereinbarungen zurück stehe. Sie befürchtet, dass die Notbremse nicht zur Eindämmung beiträgt: „Es ist besser, wenn wir streng, konsequent, schnell die Infektionszahlen runterbekommen, als dass wir uns auf hohem Niveau einpendeln.“ Auch der niedersächsische Regierungschef Weil sieht in der Notbremse nicht den großen Wurf für den Infektionsschutz. Er merke spitzfindig an, dass die bundeseinheitliche Notbremse für sein Land Lockerungen bedeuten würde. „Für mein Land unnötig, aber ich füge hinzu: auch unschädlich", zitiert ihn die Zeit.

Außerdem wurde moniert, dass der Bund mit dieser starren Notbremse in keinster Weise die Erfahrungen der einzelnen Bundesländer miteinbeziehe. 

Verfassungsbeschwerden bereits angekündigt

Dass die Notbremse teilweise auf wenig Verständnis stößt, zeigen bereits die angekündigten Verfassungsbeschwerden. So kündigte die FDP bereits im Vorfeld an, Verfassungsbeschwerde gegen die Notbremse einlegen zu wollen. Ein besonderes Auge wird dabei auf die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr morgens geworfen, deren Verhältnismäßigkeit auch von Juristen angezweifelt wird. „Sie schränken nur in unzulässiger Weise die Grundrechte ein und treiben die Menschen in den privaten Bereich“, begründet die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus die Zweifel laut der Rheinpfalz.

Auch Hessens Ministerpräsident Bouffier kommentiert die Ausgangssperren als „verfassungsrechtlich problematisch“, berichtet die Zeit weiter. 

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#2 Klaus 2021-04-27 05:09
[Anmerkung der Redaktion: Wir verbitten uns jegliche Relativierung des Dritten Reiches.]
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#1 Daniela Ständer 2021-04-23 09:15
ganz ehrlich... so langsam geht mir das gegen den Strich... seit Dezember dürfen wir mit dem Bekleidungsverk auf auf Wochenmärkten nicht verkaufen und hier wird diskutiert ob man nach 22 Uhr rausgehen darf.
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