Streit mit der Union

SPD fordert erneutes Aussetzen der Insolvenzantragspflicht

Veröffentlicht: 30.04.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 30.04.2021
Ortszeichen mit dem Wort "Corona" und dem deutschen Wort "Insolvenz"

Seit März 2020 gilt die Insolvenzantragspflicht als ausgesetzt. Seitdem wurden die Regeln immer wieder verschärft und nun soll die Antragspflicht im Mai wieder wie gewohnt gelten. Mit Blick auf die teilweise noch nicht ausgezahlten Corona-Hilfen will sich die SPD in dieser Woche für eine weitere Verlängerung der Aussetzung um zwei Monate einsetzen.

Insolvenzen drohen bei noch zu rettenden Unternehmen

Als Grund führt die SPD dabei die oft noch nicht ausgezahlten Corona-Hilfen an: „Leider hat die Union die Verlängerung bislang blockiert. Das ist nicht nachvollziehbar, weil jetzt viele Unternehmen, die sich bisher tapfer durch die Krise gekämpft haben, Insolvenz anmelden müssen, nur weil staatliche Hilfen noch nicht ausbezahlt sind“, wird der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, vom RND zitiert

Hintergrund des Gedankenganges ist, dass die Antragspflicht ohnehin nur für diejenigen Unternehmen ausgesetzt wurde, bei denen es die Chance auf Rettung gibt. Dass sind letzten Endes laut Ansicht der SPD auch genau die Firmen, die einen Anspruch auf die finanziellen Corona-Hilfen haben. Bei der Auszahlung dieser Hilfen gibt es allerdings seit Monaten Schwierigkeiten. 

Fechner kann daher nur einen Schluss ziehen: Die Insolvenzen werden steigen. „Es stehen Tausende Jobs auf der Kippe, an denen Familienexistenzen hängen. Hier werden Wirtschaftsstrukturen zerstört, die auf Dauer verloren sind“, wird er weiter zitiert. 

Auch der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) fordert eine Verlängerung. „Da der Lockdown verlängert wird und damit auch zusätzliche Hilfen von der Bundesregierung in Aussicht gestellt werden, wäre es nur logisch, die Aussetzung der Insolvenzmeldepflicht ebenfalls zu verlängern“, heißt es vom Geschäftsführer des Verbandes.

Union hält Schonfrist für nicht sinnvoll

Auf der anderen Seite steht die Union, die einer weiteren Schonfrist nicht zustimmt. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei sinnvoll gewesen, solange es Probleme mit der Auszahlung der Corona-Hilfen gab. Hier sei man nun aber „deutlich vorangekommen“, teilt der rechtspolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak dem RND mit. Wichtig sei nun, dass alle – also sowohl Schuldner, als auch Gläubiger – wieder Rechtsklarheit bekämen. 

Gefahr der Insolvenzverschleppung

Schon früh sahen Experten die Gefahr der Insolvenzsverschleppung durch das Aussetzen der Insolvenzsantragspflicht. Die Aussetzung gilt nun einmal noch lange nicht für alle Unternehmen, sondern nur für einen bestimmten Kreis. Die sich immer wieder veränderten Regeln könnten zur Gefahr werden, gesteht auch der VID zu: „Tatsächlich birgt eine weitere Aussetzung der Insolvenzanmeldepflicht eine Gefahr für verantwortliche Geschäftsführer. Sie machen sich bei einer Verschleppung des Insolvenzantrags strafbar. Ich vermute, vielfach ist nicht bekannt, dass im Laufe der Pandemie die Regeln für das Aussetzen der Meldepflicht immer strenger gefasst wurden.“

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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