Werden sich Wish, AliExpress und Co. noch lohnen?

22-Euro-Freigrenze für Import aus Drittländern entfällt ab Juli

Veröffentlicht: 04.06.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 04.06.2021
Zollschranke vor EU-Flagge

Ursprünglich sollte das große Mehrwertsteuer-Digitalpaket, welches neben der Einführung des OSS (One-Stop-Shop) auch den Wegfall der 22-Euro-Freigrenze beinhaltet, am 01.01.2021 starten. Aufgrund der pandemischen Lage wurde der Start allerdings auf den 01.07.2021 verschoben.

Nun soll ab Juli also auch auf sogenannten Kleinsendungen eine Einfuhrsteuer entrichtet werden.

Kampf gegen falsche Angaben

Ein Grund für diese Entscheidung sind die zahlreichen, (scheinbaren) Kleinsendungen aus Drittstaaten, die insbesondere über beliebte Plattformen wie Wish, Alibaba und AliExpress in die EU importiert werden. Um von der 22-Euro-Freigrenze zu profitieren und dem Kunden einen günstigen Einkauf zu ermöglichen, werden die Päckchen nicht selten falsch deklariert. Dies betreffe t3n zufolge zum Beispiel oft Smartphones. 

Allein im Jahr 2016 seien 150 Millionen Pakete mehrwertsteuerfrei in die EU importiert wurde. Wie viele davon tatsächlich einen Wert von unter 22 Euro hatten, ist nicht bekannt.

Berechnung für Kleinsendungen

Durch den Wegfall der Freigrenze muss ab Juli also Mehrwertsteuer ab dem ersten Cent entrichtet werden. Wobei „ab dem ersten Cent“ nicht ganz korrekt ist: Ist der Warenwert so gering, dass die Steuer weniger als einen Euro betragen würde, entfällt diese. Das betrifft Waren mit einem Wert von bis zu 5,23 Euro. 

An der bisherigen 150-Euro-Grenze wird allerdings nichts geändert: Auf solche Sendungen müssen zwar Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuer gezahlt werden; sie können aber weiterhin zollfrei importiert werden. 

Die Versender können entscheiden, ob sie die Einfuhrabgaben bereits im Voraus bezahlen. Tun sie dies nicht, streckt DHL die Kosten vor und kassiert sie bei Zustellung vom Empfänger. Dabei wird eine Servicepauschale von sechs Euro berechnet. Bei einem Warenwert von 10 Euro müsste der Empfänger also zusätzliche Kosten von 7,60 Euro (19 % Einfuhrumsatzsteuer + Servicepauschale) entrichten. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#9 Markus 2021-07-03 12:30
steht eben demnächst auf meinen päckchen 3eur drauf(habe ich letztens schon festgestellt)
die chinesen werden sich doch von der eu nicht veralbern lassen.
oh die armen händler tun mir ja sooo leid... nicht!
in china einkaufen dann hier made in germany draufkleben und den 10fachen preis verlangen, nein danke.
wer sich nicht anpasst geht unter, frei nach darwin!
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#8 Peter Wackel 2021-07-02 00:24
@Torsten: Was soll das Rumgeheule? Man gönnt den Bürgern gar nichts mehr.Selbst Euro 22,- sind noch zuviel.Auspress en bis zum geht nicht mehr.Aber die armen Händler die selber in China Billo einkaufen und hir mit 10-facher Marge weiterverkaufen und die Kunden verarschen soll ich bedauern?Reiner Protektionismus .Die Krönung ist noch das ich nur Produkte in Asien aus dem Direktvertrieb kaufe, die sonst niemand anbieten kann und nur dort erworben werden können.Auch nicht bei Amazon oder Ali.Keinem EU Händler entgeht daurch auch nur ein Cent, trotzdem muss ich jetzt für meine Sendungen die fast nie über Euro 25,- kommen blechen.So viel zu freiem Welthandel.Da ist leider nur nicht der gemeine Bürger mit gemeint.
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#7 Jan 2021-06-18 00:49
Hallo,

wie zahle ich als Händler die Servicepauschal e der Post, damit der Kunde die Gebühr nicht zahlen muss bei der Paket annahme vor der Tür?

Vielen dank.
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#6 Heidemann 2021-06-07 13:15
Hallo Redaktion

Ich meinte eigentlich vom Zollamt abholen - obwohl das für mich auf den selben Preis rauskommen würde. Nahverkehr in Berlin wäre in etwa derselbe Preis - viele Denken immer, in Berlin hast Du ja alles vor der Haustür - aber so ist es leider nicht - im gegenteil - manchmal musst Du für 5 Km Luftlinie 2-3 mal Umsteigen und noch 2 Km laufen !?
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#5 Torsten 2021-06-05 08:18
Nach der Aufregung wieso diese Regelung nicht mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt sondern der wettbewerbsverz errende Großangriff auf den europäischen Versandhandel auch noch über rund 1,5 Jahre toleriert wird - nun diese Hiobsbotschaft. Es geht munter weiter, nun mit einem Wert von rund 5 Euro statt 22 Euro. Werden die EU Minister von China bezahlt oder arbeiten diese für die Gesellschaft die sie zahlt? Auch die Einführung des OSS für Drittstaaten - eine Katastrophe ! Wir hatten wie viele andere diesem Tag entgegengesehen dass JEDER Lieferung ab 0 € mindestens 6 Euro Verwaltungsgebü hren des einführenden Logistikers zzgl. EinfUSt. erhoben wird. Es ist auch nicht tolerabel dass es zollfrei-Grenze n gibt. Wir als Händler zahlen alles bei Importen, der Endkunde importiert direkt zoll- und abgabenfrei. Die Kollegen aus China lachen sich kaputt. 150 Mio Pakete mit teils falsch deklariertem Inhalt heißt - Warenwert möglicherweise statt 3 Mrd - eher 50 Milliarden Euro ...
Schade dass sich der Händlerbund nicht im Vorfeld hier in den Ministerien mit Nachdruck für Beratungen zugunsten der Interessen seiner Mitglieder einsetzt.
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#4 Heidemann 2021-06-04 13:14
für 6,00 Euro Zustellgebühr - werden die Paketboten dann wahrscheinlich den "Befehl" erhalten auch mehrere Zustellversuche zu unternehmen ?
sollte man nicht zuerst eine Wahl zur selbstabholung erhalten ?

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Antwort der Redaktion

Hallo Herr Heidemann,

natürlich steht es ihnen frei, ihre Ware in dem Drittstaat "selbst abzuholen".
Sollten Sie mit "Selbstabholung " die Abholung im Paketshop meinen, so können wir ihnen mitteilen, dass auch dabei die Servicegebühr anfällt. Die Servicegebühr bezieht sich nämlich nicht auf die Lieferung, sondern die Anmeldung der Sendung beim Zoll und Zahlung der Abgaben, die durch den Logistiker vorgenommen wird.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#3 Harald 2021-06-04 10:39
Und wieder verdient sich einer eine ohnehin schon goldene Nase, DHL
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#2 Lohrer Mopper 2021-06-04 09:23
Wie ist das eigentlich bei Souvenirs (Mitpringsel aus dem Urlaub)?

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Antwort der Redaktion

Hallo Herr Mopper,

diesbezüglich informieren Sie sich am besten beim Zoll.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#1 Frank 2021-06-04 08:50
"Um von der 22-Euro-Freigre nze zu profitieren und dem Kunden einen günstigen Einkauf zu ermöglichen, werden die Päckchen nicht selten falsch deklariert. Dies betreffe t3n zufolge zum Beispiel oft Smartphones."

Wenn ich richtig verstanden habe, wird das Problem der Falschdeklarati on dadurch nicht behoben. Statt 22 EUR, steht dann 5,23 EUR auf den Versandpapieren ...
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