Kampf gegen „Patenttrolle”

So ändert sich jetzt das Patentrecht

Veröffentlicht: 14.06.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 14.06.2021
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Wer in Deutschland etwas erfunden hat und nicht will, dass die Idee von einem anderen geklaut wird, sollte dafür ein Patent anmelden. Der Inhaber eines Patents kann anderen die Nutzung der Erfindung untersagen. Genaueres wird in Deutschland im Patentgesetz geregelt. Am 10. Juni hat der Bundestag einige Änderungen des Patentrechts beschlossen.

Die Änderung ging vor allem von den Regierungsparteien SPD und CDU/CSU aus, alle anderen Fraktionen stimmten gegen die geänderte Fassung. 

Geplante Änderungen des Patentrechts

Wer gegen einen Patentverstoß vorgehen will konnte bisher einen speziellen Unterlassungsanspruch nach § 139 Abs. 1 PatG geltend machen, noch bevor es eine Entscheidung im Rechtsstreit gab. Das führte dazu, dass Produktionen bis zum Zeitpunkt der Entscheidung gestoppt werden mussten. So war es möglich durch einen Unterlassungsanspruch gezielt dafür zu sorgen, dass Produkte über mehrere Jahre vom Markt genommen werden mussten, ohne dass ein tatsächlicher Patentverstoß vorlag. Vor allem in der Automobilindustrie kam es immer wieder zu missbräuchlicher Anwendung der Unterlassungsklagen, so die FAZ.

Zukünftig soll der Unterlassungsanspruch von Gerichten beschränkt werden können. So kann vorher entschieden werden, ob den Unternehmen bei einem Produktionsstopp eine unangemessene Härte droht. Bei der Entscheidung, ob es sich um einen Härtefall handelt, soll es unter anderem eine große Rolle spielen, ob die Rechte Dritter beeinflusst werden. Die Einschränkung des Unterlassungsanspruchs, soll weiterhin eine Ausnahme darstellen.

Außerdem sollen Nutzer, die rechtswidrig eine Erfindung eines anderen nutzen, eine erhöhte Lizenzgebühr zahlen. Das soll vor dem illegalen Nutzen abschrecken, so Carsten Müller von der CDU gegenüber der Wirtschaftswoche.

Weiter sollen dem Patentgericht neue Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung eingeräumt werden. Die Verfahren zur Patentverletzung und zu einer Nichtigkeitsprüfung nehmen momentan noch zu viel Zeit in Anspruch. Das wirkt sich nachteilig auf die Forschungs- und Entwicklungsleistung sowie die Produktion aus, begründete der Bundestag die Änderung.

Sowohl Lob als auch Kritik für die geplanten Änderungen

Für die Änderungsabsichten erntete der Bundestag nicht nur Lob, von einigen Stellen gab es auch Kritik. So zum Beispiel vom Verband forschender Arzneimittelhersteller, wie die tz berichtete. Die Aufweichung des Patentschutzes sei eine Schwächung industrieller Innovation, die dem Innovationsstandort Deutschland nicht gut tun werde, so der Verbandspräsident Han Steutel gegenüber der deutschen Presseagentur.

Lob hingegen kam vom Verband der Automobilindustrie (VDA). Der Verband zeigte sich erleichtert, da die Inanspruchnahme von missbräuchlichen Unterlassungsverfahren zu einer unnötigen Belastung der Unternehmen geführt habe, so die FAZ.

Kritik gab es auch von der Fraktion der Grünen. Sie halten die Änderung für eine Aufweichung des Unterlassungsanspruchs. Es handele sich vor allem um einen Ausdruck der Durchsetzung von Lobbyinteressen, insbesondere derer der Automobilkonzerne.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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