Digital Markets Act

Gegen die Macht von Amazon & Co. – EU macht Fortschritt bei neuem Gesetz

Veröffentlicht: 15.11.2021 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 15.11.2021
Flaggen der EU-Mitgliedstaaten vor der EU-Kommission in Brüssel

Vor fast einem Jahr, am 15. Dezember 2020, hat die EU-Kommission zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die mitunter als „Grundgesetz für das Internet“ bezeichnet werden. Die veralteten europäischen Regeln für die digitale Wirtschaft sollen damit endlich modernisiert werden. 

Nun haben sich die EU-Mitgliedstaaten erstmals auf eine gemeinsame Position zu einem der Gesetzentwürfe – dem sogenannten Digital Markets Act (DMA) – geeinigt. Das schafft Hoffnung, dass die EU schnell Lösungen für drängende Fragen der digitalen Wirtschaft liefert. Denn wenn das EU-Parlament jetzt auch bald seine Verhandlungsposition beschließt, können die entscheidenden Verhandlungen über den DMA beginnen. 

Darum geht es beim Digital Markets Act und Digital Services Act

Mit dem Digital Markets Act – oder Gesetz über digitale Märkte – will die EU-Kommission die Marktmacht der Digitalgiganten begrenzen und fairen Wettbewerb schaffen. Mit dem DMA sollen riesige Unternehmen reguliert werden, die in der digitalen Wirtschaft als „Gatekeeper“ zwischen Unternehmern und Verbrauchern fungieren, also etwa Amazon, Google oder Buchungsportale. Werden diese Unternehmen zu mächtig, können diese durch unlautere Geschäftspraktiken den Wettbewerb schädigen und Konkurrenten benachteiligen. Deswegen ist für den DMA eine schwarze Liste mit verbotenen Geschäftspraktiken vorgesehen.

Zusätzlich hat die EU-Kommission einen Vorschlag für den „Digital Services Act“ (DSA) – oder Gesetz über digitale Dienste – vorgelegt. Der DSA soll die digitale Wirtschaft und insbesondere die Branchenriesen in den allgemeinen Rechtsrahmen der EU einbinden und einheitliche Regeln etwa für Datenschutz, Transparenz bei Algorithmen, Produktsicherheit und Löschung illegaler Inhalte schaffen. 

Ausführlich haben wir die Vorschläge der EU-Kommission zu DMA und DSA bereits in unserem Artikel „So hart will die EU gegen Amazon vorgehen“ beleuchtet. 

Diese Stationen muss ein neues Gesetz in der EU durchlaufen

Wenn ein neues Gesetz in der EU erlassen werden soll, führt der Weg immer über die EU-Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament. Die EU-Kommission legt die Entwürfe vor, was bei DMA und DSA am 15. Dezember 2020 geschehen ist. 

Dann erarbeiten die Mitgliedstaaten im EU-Rat sowie die Abgeordneten im EU-Parlament jeweils eigene Positionen zu dem Entwurf der Kommission. Diese Positionen von Mitgliedstaaten und EU-Parlament bilden die Grundlage für lange Verhandlungen zwischen beiden Institutionen, den sogenannten Trilog-Verhandlungen, an deren erfolgreichem Ende ein fertiges Gesetz steht. 

Die EU-Mitgliedstaaten ebnen den Weg für den Verhandlungsstart

Jetzt haben sich die ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten am 10. November einstimmig auf eine Verhandlungsposition zum DMA geeinigt. Diese unterscheidet sich nur in kleinen Details vom ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission. Am 25. November werden die Fachminister der Mitgliedstaaten die Einigung formal bestätigen und damit ist der Weg für die Trilog-Verhandlungen mit dem Parlament geebnet. 

Im EU-Parlament ist die Debatte um eine Verhandlungsposition derzeit noch zugange und wird hart geführt. In vielen Punkten herrscht noch Uneinigkeit. Daher wird mit einer Einigung frühestens im Dezember gerechnet. Sollte es dann klappen, könnten die Trilog-Verhandlungen schon Anfang 2022 beginnen. 

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