Digital Services Act

So wollen die EU-Staaten den Verbraucherschutz im E-Commerce stärken

Veröffentlicht: 24.11.2021 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 24.11.2021
Mann sitzt vor Laptop und will mit Kreditkarte bezahlen

Die Europäische Union arbeitet aktuell an zwei Gesetzentwürfen, von denen viele Sachverständige nicht weniger erwarten, als dass sie das neue „Grundgesetz für das Internet” darstellen. Der Digital Markets Act (DMA) – oder auch Gesetz über digitale Märkte –  soll künftig die wettbewerbsrechtlichen Aspekte in der Digitalwirtschaft regeln, gerade mit Blick auf die Giganten wie Amazon, Google und Co. Der Digital Services Act (DSA) – auch Gesetz über digitale Dienste – soll hingegen auf gesellschaftliche Problemstellungen zielen, wie illegale Inhalte im Netz oder das Design von Empfehlungsalgorithmen. 

Damit die zwei Gesetzesvorhaben voranschreiten können, müssen sich die EU-Mitgliedstaaten auf gemeinsame Verhandlungspositionen einigen. Anfang November wurde eine Einigung beim DMA gefunden. Nun haben sich die ständigen Vertreter der EU-Staaten in Brüssel auch für den DSA auf eine gemeinsame Position verständigt. 

Mehr Verbraucherschutz und Rechtssicherheit

Generell geht es im DSA mit Blick auf den Online-Handel darum, den Verbraucherschutz zu erhöhen und mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen. Im Gesetzentwurf, den die EU-Kommission im Dezember 2020 veröffentlichte, finden sich dementsprechend Kampfansagen an illegale Produkte im E-Commerce. Marktplatzbetreiber sollen etwa stärker gegen Produkte vorgehen wie Fälschungen, illegale Artikel, Markenrechtsverletzungen oder Produkte, die europäische Standards verletzen. Außerdem sollen Marktplätze die Identität ihrer gewerblichen Nutzer prüfen, bevor diese auf der Plattform zugelassen werden.

Weiterhin soll es für Verbraucher und Händler bessere Meldemechanismen geben, damit illegale Produkte schneller entfernt werden können. Das soll auch in den sozialen Medien verbessert werden, damit illegale Inhalte wie Hate Speech, terroristische Propaganda oder Darstellung von Kindesmissbrauch schnell von den Plattformen verschwindet. 

Mitgliedstaaten fordern Verbot von Dark Patterns

In ihrer nun beschlossenen gemeinsamen Verhandlungsposition für die kommenden Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Parlament legen die EU-Mitgliedstaaten ihre Verbesserungsvorschläge für den Vorschlag der Kommission vor. Die Länder wollen etwa, dass ein Verbot von Dark Patterns in den DSA ergänzt wird. Online-Marktplätze sollen ihre Nutzer nicht täuschen oder manipulieren, damit diese zu einem Kauf gedrängt werden. Klassische Beispiele für Dark Patterns im E-Commerce sind etwa Druck durch eine angebliche Knappheit der Produkte oder grafische Irreführung.

Auch Algorithmen sollen nach Ansicht der EU-Regierungen fair und transparent gestaltet werden, denn auch dort sei Manipulation der Nutzer möglich. Zudem wünschen sich die Mitgliedstaaten neue Informationspflichten etwa zur Produktsicherheit für Marktplatzbetreiber. Marktplätze wie Amazon sollen, wenn sie von einem rechtswidrigen Angebot erfahren haben, die Kunden der vergangenen sechs Monate darüber informieren und die Identität der Händler sowie Rechtsbehelfsmöglichkeiten mitliefern. 

Trilog-Verhandlungen könnten Anfang 2022 starten

Die zuständigen Fachminister der Mitgliedstaaten werden am 25. November die gemeinsamen Verhandlungspositionen für DMA und DSA formell bestätigen. Dann ist das EU-Parlament am Zug. Auch die Abgeordneten müssen sich auf gemeinsame Verhandlungspositionen einigen. Dann können die Mitgliedstaaten und das Parlament schon Anfang 2022 die Trilog-Verhandlungen starten. Unter Vorsitz der EU-Kommission wird dann ein Kompromiss verhandelt, der das fertige Gesetz wird.

Kommentare  

#1 Ingo Scharp 2021-11-25 09:06
Das im Bereich E-Commerce noch viele Baustellen sind, mussten wir aktuell selber feststellen.
Wir haben im Mai 2021 der Polizei mittels Anzeige mitgeteilt, das unsere AGB's mit Firmendaten und personenbezogen en Daten widerrechtlich kopiert wurden. Parallel haben wir auch das Unternehmen, welches uns für im Bereich Rechtstexte betreut, darüber informiert.
Nach 6 Monaten, die Webseite mit unseren AGB's war noch Online, nahmen wir erneut Kontakt mit der Polizei auf. Hier wurde nun bestätigt, das der Schädiger in Deutschland gemeldet ist und die Angelegenheit bei der Staatsanwaltsch aft zur weiteren Prüfung vorliegt. Auch das Unternehmen, welches für unsere AGB's beauftragt wurde, informierten wir über den Sachverhalt. Hier wollte man erst mit eine Abmahnung reagieren, teilte uns dann aber mit, das man nicht weiter tätig werden wollte. Lediglich die Aufnahme in das "Schwarze Brett" wurde durchgeführt.
Am 18.11.2021 beauftragten wir einen Anwalt, der den Schädiger umgehend Abmahnte. Seit gestern ist nun der Shop von Schädiger offline. Unsere Kosten 600,- für Anwalt und ca. 425,- an Recherchekosten.
Hier muss unbedingt nachgebessert werden. Zum einen muss seitens des Staates umgehend schneller agiert werden. Unternehmen und Verbände, die Händler in Sachen Rechtssicherhei t im Netz beraten, sollten mehr auf die Sicherheit Ihrer Mitglieder achten.
Wir haben daraus gelernt und bereiten gerade den Wechsel für die Betreuung unserer Rechtstexte vor.
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