Digital Services Act

So will das EU-Parlament digitale Dienste regulieren

Veröffentlicht: 21.01.2022 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 24.01.2022
Vorhängeschloss mit Aufschrift "Digital Services Act" vor Computer

Das EU-Parlament hat am 20. Januar seine Verhandlungsposition für den Digital Services Act (DSA) verabschiedet (wir berichteten). Die Abgeordneten haben darin ihre Änderungswünsche für den DSA-Gesetzentwurf, den die EU-Kommission Ende 2020 veröffentlicht hat, beschlossen. Nun können die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, den Mitgliedstaaten und der Kommission beginnen, in denen es darum geht, welche Änderungen am Gesetzentwurf der Kommission noch vorgenommen werden. 

Mit dem Digital Services Act will die EU die Online-Regeln erneuern, die teilweise schon über zwanzig Jahre alt sind. Anbieter von digitalen Diensten – z.B. Online-Marktplätze, Suchmaschinen, Vergleichsportale, Provider, Social-Media-Plattformen, Streamingplattformen – sollen verpflichtet werden, für Sicherheit und Transparenz im Netz zu sorgen. Relevante Themen sind personalisierte Werbung im Netz, Löschung illegaler Inhalte und auch Dark Patterns im Online-Handel. In unserer ausführlichen Übersicht finden sich alle wichtigen Streitpunkte und Inhalte rund um den DSA.

Sammeln personalisierter Werbung soll reduziert werden

Neben den Regeln für Melde- und Löschsysteme für illegale Inhalte, über die sich alle drei EU-Institutionen einige sind, schlagen die Abgeordneten vor, dass das Sammeln personenbezoger Daten für personalisierte Werbung deutlich erschwert werden soll. Anbieter sollen Nutzer nicht zur Angabe von Daten verplichten dürfen, damit diese einen Dienst nutzen können.

Auch sollen keine Daten über politische oder religiöse Ansichten oder zur sexuellen Orientierung genutzt werden dürfen, um Nutzerprofile für personalisierte Werbung zu erstellen. 

Als besonders schutzwürdig sehen die Abgeordneten die Daten Minderjähriger. Diese sollen nach Ansicht des Parlaments ebenfalls nicht mehr genutzt werden, um personalisierte Werbung auszuspielen. 

Dark Patterns bleiben, illegale Sport-Streams fliegen 

Beim Thema Dark Patterns im Online-Handel ließ sich die Mehrheit der Abgeordneten nicht von ihrem Weg abbringen. Auch wenn eine Minderheit ein Verbot von Dark Patterns noch kurzfristig verhindern wollte, stimmte die Mehrzahl im Parlament für ein Verbot. Das EU-Parlament will in den Trilog-Verhandlungen nun also erreichen, dass manipulatives Design im Online-Handel verboten wird. Mit solchen Dark Patterns werden Nutzer zu Entscheidungen gedrängt. 

Gescheitert ist hingegen ein Vorstoß, der vorsah, dass Hosting-Provider illegale Streams von Live-Sportveranstaltungen umgehend entfernen müssen. Gerade Fußballspiele werden zwar oftmals live illegal im Netz gestreamt, doch ein Verbot davon will das EU-Parlament nun nicht durchsetzen. 

Anonymität im Netz ist im DSA natürlich auch ein Thema. Während die EU-Abgeordneten illegalen Uploads von Pornografie oder ungewollten Nacktaufnahmen den Kampf erklären wollen, indem sich die Uploader auf Pornoplattformen künftig mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer verifizieren sollen, soll Internetnutzern hingegen das Recht auf anonyme Nutzung und Bezahlung im Netz gewährt werden.  

Ausnahmen für Kleinst- und Kleinunternehmen

Der DSA soll Diensteanbieter im Netz unabhängig ihrer Größe regulieren. Das EU-Parlament will hier jedoch etwas differenzieren und schlägt in seiner Position vor, dass manche Verpflichtungen nicht für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten sollen. 

Sollten Verbrauchern Schäden entstehen, weil Online-Plattformen ihren Pflichten aus dem DSA nicht nachgekommen sind, sollen die Verbraucher außerdem die Möglichkeit haben, Schadensersatz zu verlangen.

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