Gegen Deutschland und 23 andere Mitgliedstaaten

EU leitet Vertragsverletzungsverfahren wegen Whistleblower-Richtlinie ein

Veröffentlicht: 14.02.2022 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 14.02.2022
Whistleblower-Mitarbeiterkonzept: Schwarze Silhouette von einem Kopf bläst inmitten von roten Köpfen in eine Trillerpfeiffe

Die EU-Kommission hat aktuell gut zu tun: Insgesamt wurden gegen 24 Mitgliedstaaten der EU, darunter auch Deutschland, Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Es geht um die mangelhafte Umsetzung der sogenannten Whistleblower-Richtlinie. Diese steht bereits seit 2019 auf der Agenda der EU und sollte eigentlich im vergangenen Dezember 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU umsetzt worden sein. 

Blaue Briefe als Vorboten

Bereits am 27. Januar hat die EU-Kommission laut Heise.de Blaue Briefe an die betroffenen Mitgliedstaaten versendet. Neben Deutschland, haben auch Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen und Rumänien, sowie Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern Post erhalten. 

Die „Blauen Briefe“ gelten als erster Schritt von Vertragsverletzungsverfahren. Durch die Schreiben werden die Mitgliedstaaten ultimativ dazu aufgefordert, die geforderten Bedingungen aus der Whistleblower-Richtlinie umzusetzen. Wird dem nicht nachgekommen, drohen Sanktionen.

Auch Portugal und Schweden haben Post erhalten: Hier wurde die Richtlinie zwar bereits in nationales Recht umgesetzt, diese Umsetzung soll aber erst im Juni bzw. Juli in Kraft treten. Zu spät, findet die Komission. Verweigern die beiden Länder ein Vorziehen der Daten, so droht auch hier ein Fortschreiten der Vertragsverletzungsverfahren.

GroKo bereits an Umsetzung gescheitert

Die Richtlinie liegt bereits sein einiger Zeit auf dem Tisch der deutschen Politik. Bereits unter der Großen Koalition wurde ein Entwurf gefasst; diese konnte sich aber nicht einigen. Die derzeitige Ampelregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zwar wieder aufgegriffen, kam aber noch nicht zu einem Ende.

Mit der Richtlinie sollen sogenannte Whistleblower, also hinweisgebende Personen, besser geschützt werden. Personen, die Missstände aufdecken, sollen künftig in ein EU-einheitliches Sicherheitsnetz fallen. Dieses netzt sieht unter anderem vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern dazu verpflichtet sind, funktionierende Meldekanäle einzurichten. Whistleblower wird in diesem Zusammenhang empfohlen, zunächst auf diese Kanäle zurück zu greifen, bevor sie sich an die Öffentlichkeit wenden. Außerdem sollen sie besser vor Kündigungen geschützt werden. Dieser Schutz soll durch eine Beweißlastumkehr erreicht werden: Wird einem hinweisgebenden Mitarbeiter gekündigt, so soll der Arbeitgeber beweisen, dass die Kündigung in keinem Zusammenhang mit der Aufdeckung von Missständen durch diesen Mitarbeiter steht. 

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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