Omnibus-Richtlinie

Ab Mai 2022: Geändertes Widerrufsrecht bei digitalen Produkten im Online-Handel

Veröffentlicht: 23.02.2022 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 09.12.2022
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Ab 28. Mai gelten in Deutschland neue Regelungen beim Widerrufsrecht für digitale Produkte, die Online-Händler erfüllen müssen. Ziel ist es, den Verbraucherschutz weiter zu stärken und zu modernisieren. Die neuen Regeln sind Teil eines großen EU-Gesetzespaket, der sogenannten Omnibus-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2161). Ziel der Reform ist es, dass innerhalb der Europäischen Union ein einheitliches Verbraucherrecht gilt.

Das ändert sich beim Widerrufsrecht 

Die neuen EU-Regelungen beim Widerrufsrecht werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in deutsches Recht übersetzt. Speziell geht es dabei um das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen. Digitale Inhalte, das sind vor allem Daten jeglicher Art, die in digitaler Form bereitgestellt werden. Explizit sind nur solche digitale Inhalte vom neuen Gesetz erfasst, die per Download bereitgestellt werden. Als digitale Dienstleistungen gelten Dienste, die den Umgang mit Daten ermöglichen, also etwa Clouds, Datei-Hosting oder Streamingdienste. 

Bei digitalen Inhalte und Dienstleistungen wird künftig bei den Voraussetzungen zum Erlöschen des Widerrufsrechts zwischen Verträgen unterschieden, bei denen Verbraucher Geld zahlen müssen und solchen, in denen statt mit Geld mit personenbezogenen Daten bezahlt werden kann. Digitale Dienstleistungen werden im neuen § 356 Absatz 4 BGB behandelt, digitale Inhalte im § 356 Absatz 5 BGB. 

Demnach erlischt das Widerrufsrecht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher mit personenbezogenen Daten bezahlt, in folgenden Fällen: 

  • Bei einer Dienstleistung, wenn sie vollständig erbracht wurde.
  • Bei einem digitalen Inhalt, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat. 

So erlischt das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen

Hat der Verbraucher hingegen Geld bezahlt, dann erlischt das Widerrufsrecht bei einer digitalen und nicht digitalen Dienstleistung, 

  • wenn der Verbraucher dazu zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, 
  • wenn bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung zur Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und
  • wenn der Verbraucher seine Kenntnis bestätigt, dass sein Widerrufsrecht mit der vollständigen Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt. 

Auch bei digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht, 

  • wenn der Verbraucher zustimmt, dass der Unternehmer die Vertragserfüllung schon vor dem Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, 
  • wenn der Verbraucher seine Kenntnis bestätigt, dass sein Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung erlischt, und 
  • wenn der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung über das Erlöschen des Widerrufsrechts auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail, Papier oder Computerfestplatten) zur Verfügung gestellt hat. 

Außerdem gibt es ab 28. Mai eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Bisher hatte die Dauer der Widerrufsfrist vom Erhalt der Widerrufsbelehrung abgehangen, aber diese Regelung wird nun gestrichen. Wenn keine oder eine fehlerhafte Belehrung erfolgt, endet die Widerrufsfrist nach 12 Monaten und 14 Tagen. 

Änderungen in der Widerrufsbelehrung

Eine andere Erneuerung ist, dass eine Telefaxnummer in der Muster-Widerrufsbelehrung sowie im Muster-Widerrufsformular ab 28. Mai nicht mehr angegeben werden muss. Dementsprechend braucht es in der Muster-Widerrufsbelehrung künftig nur Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Händlers und im Muster-Widerrufsformular Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse.

Was passiert bei Verstößen? 

Grundsätzlich können Verstöße gegen die neuen Regelungen Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes oder bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Für größere Unternehmen, mit einem Jahresumsatz von mehr als 1,25 Millionen Euro, können auch höhere Beträge fällig werden.

Durch die Omnibus-Richtlinie kommt es noch zu einigen anderen Änderungen. Über diese werden wir separaten Artikeln informieren. 

Sie haben Fragen zum geänderten Widerrufsrecht im Online-Handel? Schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular oder wenden Sie sich bei individuellen Fragen an die Rechtsberatung des Händlerbundes.

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Kommentare  

#9 Menne 2023-08-31 14:13
Hallo ich habe gestern Nacht um 01:00 blöderweise einer Musterkündigung zugestimmt und dachte ich währe auf der original Seite. Dann musste ich bestätigen das ich blöderweise nicht Widerrufe und Dsgvo zustimmen. 1min später bekam ich auf meiner email eine Nachricht das die ein Musterschreiben an die Firma schicke und 30€ Verlagen was null ersichtlich war. Ich habe direkt um 01:03 eine wiederufs email + bitte um Löschung der Dsgvo hin geschickt . Heute Morgen haben die mir geantwortet und zwingen mich diese 30€ zu bezahlen. Angeblich haben die das schon zur Druckerei geschickt (ja klar um 01:03 innerhalb von 2 Minuten ) gibt es da garkein Verbraucherschutz?

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Antwort der Redaktion

Hallo Menne,

am besten wendest du dich mit deinem Fall an eine Verbraucherzent rale. Diese können sich den Fall individuell anschauen und prüfen, ob alles mit rechten Dingen zu ging.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Zitieren
#8 Stefan 2023-08-29 06:08
Hallo,
ich habe ein digitales Abo auf einer Trainingsplattf orm für 12 Monate abgeschlossen. Ich wollte das Abo dann aber widerrufen. Das war aber laut Anbieter nicht möglich da Inhalte der Plattform zum Download zur Verfügung standen. Meine Frage wäre jetzt, ob man das 12 monatige Abo zumindest auf die Mindestlaufzeit von 3 Monaten runter fahren bzw. widerrufen kann.

Gruß Stefan
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Hallo Stefan,

vielen Dank für die Schilderung des Falls. Tatsächlich gibt es keinen Grund, das Widerrufsrecht zu versagen, bloß weil Dateien zum Download zur Verfügung stehen. Hier kann es erlöschen, jedoch nur, wenn du darauf hingewiesen wurdest und dein Einverständnis erklärt hast. Wenn du falsch oder gar nicht belehrt wurdest, kannst du ggf. sogar ein Widerrufsfrist von 12 Monaten und 14 Tagen haben. Wir hoffen, du findest mit dem Anbieter eine schnelle Lösung.

Viele Grüße
Die Redaktion
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#7 M.Grytz 2023-05-23 15:16
sehr geehrtes Team, ich habe am 27.4.23 einen Werbefilm gesehen, indem ein digitales Produkt beworben wurde, Audios mit Frequenzen. Es wurde mir am gleichen Tag zugesandt. Im Werbevideo stand (davon habe ich Screenshots gemacht), 60 Tage Rückgabe, keine Fragen und Bedingungen und nach der Rückgabe kann ich mir sie immer noch anhören…. Das sind die selbstgemachten Versprechen der Firma „manifestmind“. Die Bezahlung läuft über Klarna und die Bezahlung ist am 26.5.2023 fällig. Da die beworbenen Inhalte mir dann doch nicht zusagten, (ich konnte sie mir vorher nicht anhören, im Werbefilm wurde nur gesprochen) habe ich am 11.5.23 alle Audiodateien gekündigt. Die Firma „manifestmind“, weigert sich mittlerweile, über mehrere Mails, diese Bestellung zu stornieren, obwohl diese Zusagen im Werbefilm von ihnen gemacht werden, zig mal.Sie teilten mir mit, dass sie mir klare Anweisungen gegeben haben, dass ich das Produkt nicht zurückgeben kann. Das stimmt nicht.! Das Video ist immer noch mit der Rückgabe im Internet zu sehen ist. Es ging aus technischen Gründen dann auch nicht, dann wurde mir 50% des Kaufpreises als Erlass angeboten. Jetzt betrachten die Firma die Angelegenheit als erledigt an. Ich habe nur auf die Buttons gedrückt und es kam keine Erklärung, dass mit der Zustellung, die Rückgabe nicht mehr möglich ist. Das wäre mir aufgefallen, es stände dann ja im kompletten Widerspruch zum Werbefilm. Wie verhalte ich mich? Danke im Voraus für Ihren Rat.

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Antwort der Redaktion

Lieber M. Grytz,

leider können wir keine individuelle Rechtsberatung anbieten.

Vielleicht kann dir aber eine Beratung bei der Verbraucherzent rale weiterhelfen: www.verbraucherzentrale.de/... /

Andernfalls müsste der konkrete Fall doch durch einen Anwalt beurteilt werden.

Beste Grüße
die Redaktion
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#6 Daniel M 2023-03-25 17:51
Hallo,

ich habe ein Abo bei DAZN, einer streaming Platform, abgeschlossen. Eine halbe Stunde später merkte ich, dass die Vertragslaufzei t mindestens 12 Monate beträgt. Das habe ich übersehen.
Ich habe versucht sofort zu kündigen, würde aber vom Support Team darauf hingewiesen, dass in den AGBs stehe, es gebe keine Widerrufsfrist bei deren Platform und dass sie mir das Geld nicht zurücküberweise n und auch das Abo nicht kündigen werden.

Ist das Rechtgemäß? Meines Wissens nach, gilt eine 14 Tagige Rückgaberecht.

Schöne Grüße

Daniel Metner


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Antwort der Redaktion:

Hallo Daniel,

wie im Artikel bereits geschrieben, kann unter gewissen Bedingungen das Widerrufsrecht unter gewissen Bedingungen eingeschränkt werden. Am besten schaust du mal, ob dein Vertrag unter die im Artikel beschriebenen Anforderungen fällt.

Alles Gute und viele Grüße

Die Redaktion
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#5 Claudia 2023-02-14 11:45
Hallo, ich habe ein Wiso Programm online zum download bestellt. nach 2 H sollte der download spätestens möglich sein. Leider aber erst nach 30h, da die Bestellung auf Grund eines Systemfehlers nicht erfolgte. Ich hatte den Vertrag schon vorher via Mail beim Kundenservice gekündigt, da es mir zu lange dauerte. Jetzt wurde es mir trotzdem in REchnung gestellt.

Macht es Sinn, sich rechtlich zu wehren.

Vielen Dank.

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Antwort der Redaktion

Hallo Claudia,

wird eine Ware später, als vereinbart geliefert, berechtigt das noch nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Zunächst muss eine Frist gesetzt werden.

Entsprechend sehen wir hier wenig Chancen. Du kannst dich aber an die Verbraucherzent rale wenden und dort Möglichkeiten erfragen.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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#4 Derk 2022-09-30 20:27
Wie sieht das aus wenn der Händler nicht EU ist. In meinem Fall ganz konkret Unity Technologies.

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Antwort der Redaktion

Lieber Derk,

die USA sind nicht an die Widerrufsrechte innerhalb der EU gebunden. Da kommt es ganz auf die jeweiligen AGB an.

Eine individuelle Rechtsberatung dürfen wir dir an dieser Stelle leider nicht anbieten. Du kannst dich aber beispielsweise an die Beratung der Verbraucherzent ralen wenden: www.verbraucherzentrale.de/... /

Beste Grüße
die Redaktion
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#3 Tom 2022-06-15 02:32
Habe im online spiel dessen digitale währung gekauft, für € und für digitale güter ausgegeben bin aber nach der "Probefahrt" total unzufrieden und will den kauf rückgängig machen. Hoffe das ich noch 2 Wochen EU-Rückgaberech t habe.
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#2 a.peuss 2022-02-23 14:56
Guten Tag,
einen abgesendeten Online-Kurs möchte ich stornieren- Da ich ein EBay Gewerbe habe ist ein Widerspruch nicht möglich.
Da aber bei der telef. Besprechung-z Teil falsche Angaben zum Preis( 1.Preis ca 6000 2. Preis dann 2900 nur heute-und im Abschluss dann 3600 ) und anderen Sachen gemacht wurden, will ich vom Vertrag incl. der Ratenzahlung zurücktreten.
Vertragsanfechtung - ist das Möglich ? Onlinekurs von copcart !
Bin im Händlerbund seit ca 10 Jahren Mitglied
a.Peuss
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Antwort der Redaktion

Lieber Leser,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Als Händlerbund-Mit glied können Sie sich jederzeit gerne an die Händlerbund-Rec htsberatung wenden.
haendlerbund.de/.../...

Beste Grüße

die Redaktion
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#1 Christian 2022-02-23 14:27
Ich frage mich wo das noch hinführen soll. Ständig werden nur die Rechte der Kunden gestärkt, aber kaum die Rechte der kleinen Händler. Da kommt Heinzwurst bestellt sich Software nutzt diese und gibt diese dann zurück. Aufgabe erledigt wird nicht mehr benötigt. Wenn der Widerruf dann nicht akzeptiert, da Software freigeschaltet, gibt es als Dank eine negative Bewertung in sämtlichen Bewertungsporta len wie google, trustedshops etc. Bei google kümmert man sich nur um falsche Bewertungen, wenn der Händler mit einem Anwalt kommt. Ansonsten ist es google völlig egal. Bei uns wurde außer anwaltlich nicht eine Bewertung gelöscht... Ich würde mir wünschen, wenn auch hier mal nachgebessert wird.
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