Digital Services Act

EU-Pläne: Digitalkonzerne sollen für ihre eigene Überwachung zahlen

Veröffentlicht: 14.04.2022 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 14.04.2022
EU Flagge

Der Digital Services Act (DSA; auch Digitale-Dienste-Gesetz) befindet sich auf der Zielgeraden. Seit Anfang des Jahres verhandeln die Europäische Kommission, das EU-Parlament und Vertreter der Mitgliedstaaten hinter verschlossenen Türen über den Gesetzentwurf. Mit dem DSA will die EU zahlreiche gesellschaftliche Herausforderungen regeln, von illegalen Inhalten im Netz bis hin zu personalisierter Werbung. 

Die zahlreichen Vorschriften, die sich daraus für Unternehmen ergeben, müssen nach Geltungsbeginn natürlich kontrolliert werden und das kostet Geld. Diese Kosten will sich die EU von den großen Digitalkonzernen in die Kassen holen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, sollen die großen Tech-Unternehmen dafür jährlich eine Gebühr von bis zu 0,1 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes an die EU zahlen. 

Nur die allergrößten Unternehmen werden zur Kasse gebeten

Im entsprechenden EU-Dokument, das Reuters vorliegt, ist vorgesehen, dass nur die Betreiber von „sehr großen“ Online-Plattformen und Suchmaschinen die 0,1 Prozent zahlen sollen. Als „sehr groß“ gelten Unternehmen im DSA-Gesetzentwurf, wenn sie mehr als 45 Millionen aktive Nutzer im Monat verzeichnen können. 

Da die wenigen Unternehmen, die dieses Kriterium erfüllen, enorm groß sind, erhofft sich die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager Einnahmen zwischen 20 und 30 Millionen Euro jährlich. 

Non-Profit-Plattformen mit hohen Nutzerzahlen – wie etwa Wikipedia – sollen keine Gebühren bezahlen müssen. Google ließ verlauten, dass sie hinter der Gebühr stehen. Die Höhe der Überwachungsgebühr sei angemessen. 

DSA könnte schon Ende April beschlossen werden

Der DSA ist gemeinsam mit dem Digital Markets Act (DMA) das wichtigste digitalpolitische Projekt der aktuellen Kommission. Mit den beiden Gesetzen soll im digitalen Raum ein fairer Wettbewerb und Sicherheit geschaffen werden. Zum DMA, der sich mit Fragen des Wettbewerbs beschäftigt, gibt es bereits eine Einigung zwischen den EU-Institutionen. Beim DSA wird aktuell eine Einigung bei der nächsten Verhandlungsrunde am 22. April erwartet.

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