Produktsicherheit

EU-Staaten: Neue Verbraucherschutz-Regeln im Online-Handel in Planung

Veröffentlicht: 21.07.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 21.07.2022
Funkenschlagende Mehrfachsteckdose

Immer mehr Verbraucher kaufen ihre Waren und Produkte online, das stellt der Rat der Europäischen Union in einer Pressemitteilung fest. Mit den Herausforderungen, die durch diesen Trend entstünden, will man Schritt halten und deswegen die Vorschriften zur Produktsicherheit modernisieren. So soll sichergestellt werden, dass die Produkte des digitalen Zeitalters den europäischen Standards entsprechen. 

Produktsicherheit: Online-Marktplätze sollen Kontaktperson benennen

Insbesondere Online-Marktplätze werden von der Anpassung betroffen sein. Sie sollen künftig sicherstellen, dass sie die Händler kennen und wissen, welche Produkte diese anbieten. Darüber hinaus sollen sie verpflichtet werden, eine Kontaktperson zu benennen, die für die Produktsicherheit zuständig ist. Davon ab soll aber auch ein einheitliches Marktüberwachungssystem geschaffen werden, das für alle Produkte gilt. Es soll sicherstellen, dass die Wirtschaftsakteure eine verantwortliche Person für alle Produkte, die online und offline verkauft werden, benennen. Gearbeitet werden soll zudem an den Vorschriften zum Rückruf von Produkten, zu Lebensmittelimitaten und an den allgemeinen Vorschriften zum Verbraucherschutz. Mit dem Vorschlag soll die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie aus 2001 zudem in eine Verordnung umgewandelt werden – die Regelungen würden dann unmittelbar gelten, ohne dass es wie bei EU-Richtlinien eine Umsetzung der Mitgliedstaaten benötigt.

Der Vorschlag zu den neuen Regeln kommt von der EU-Kommission und stammt aus dem letzten Jahr. Wann die Änderungen in Kraft treten und wie konkret sie dann ausgestaltet sind, lässt sich zurzeit noch nicht sagen. Im nächsten Schritt werden Vertreter der Mitgliedstaaten Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen. Die Parlamentarier hatten sich am 16. Juli auf eine Verhandlungsposition geeinigt. Die sogenannten Trilog-Verhandlungen sind ein informeller Teil des europäischen Gesetzgebungsverfahrens

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Kommentare  

#2 JUS 2022-07-27 14:18
Was regt man sich auf, wir die mündigen Bürger haben die tauben Pflaumen doch gewählt.
Wat bin ich froh nur noch 2 Jahre, dann mache ich die Bude dicht und schmeiß de Schlüssel weg.
Tasche gepackt und weg aus diesem Land.
Oder, Deutschland kann mich ame Ende meiner Wirbelsäule behandeln wie eine Briefmarke!
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#1 Heidemann 2022-07-22 11:13
Wahnsinn !
wenn man das liest, kann man gleich wieder alles runterfahren.
letztendlich bleibt für die kleinsten bald nur noch das absolute Gnadenbrot - das Dir irgendeine Plattform Deine Artikel abkauft.
ob die mittleren Firmen noch Datenschutzbeau ftragten, Produktsicherhe itsexperten, Rechtsabteilung , Retourenmanagem ent und was es sonst noch alles gibt stemmen können ?
Privatverkäufe werden wohl auch bald verboten, nur noch über "Treuhändler /Kommissionäre" .
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