Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Gesetz für den „Vaterschaftsurlaub“ wird später umgesetzt

Veröffentlicht: 15.08.2022 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.10.2022
Geschäftsmann hält in der einen Hand seine Familie und in der anderen sein Notebook

Die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben soll, wie der Name es schon vermuten lässt, dafür sorgen, dass Berufstätige beispielsweise den anstehenden Nachwuchs und ihr Erwerbsleben besser unter einen Hut bekommen. Auch die Pflege von nahen Angehörigen soll damit besser mit dem Berufsleben vereinbar werden. 

Die Richtlinie sollte eigentlich bis zum 2. August 2022 umgesetzt werden. Bisher hat sich an der deutschen Gesetzeslage aber noch nichts getan. „Insbesondere durch das umfassende System aus Elterngeld und Elternzeit werden Eltern in Deutschland schon jetzt besser gestellt, als dies durch die Vereinbarkeitsrichtlinie verpflichtend wird“, heißt es zur Begründung laut Spiegel aus dem Familienministerium. 

Mindestens zehn Tage bezahlten Urlaub nach Geburt

Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass der zweite Elternteil direkt nach der Geburt des Kindes einen Anspruch auf zehn Tage bezahlten, zusätzlichen Urlaub hat. Dieser Urlaub wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als „Vaterschaftsurlaub“ bezeichnet. Der Grund liegt auf der Hand: Gebärende haben bedingt durch den Mutterschutz nach der Geburt bereits mindestens 8 Wochen „frei“. 

Neben den zehn Tagen Extra-Urlaub sieht die Richtlinie außerdem noch einen Anspruch auf mindestens vier Monate Elternurlaub je Elternteil vor. Zwei Monate davon müssen bezahlt werden.

Aktuelle Lage in Deutschland: 14 Monate bezahlte Elternzeit

In Deutschland sind Eltern schon relativ gut abgesichert. So können 14 Elterngeldmonate frei auf beide Elternteile verteilt werden, wobei ein Elternteil mindestens zwei Monate nehmen muss, ansonsten sind es lediglich zwölf Monate. Das Elterngeld bemisst sich dabei an dem Einkommen vor der Geburt des Kindes und beträgt etwa 65 Prozent, maximal aber 1.800 Euro pro Monat. Insgesamt dürfen Eltern bis zu drei Jahre zu Hause bleiben. 

Diese Regelung ist der Grund, warum das Familienministerium – salopp zusammengefasst – der Ansicht ist, dass Deutschland bereits genug für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tut. Die Umsetzung des „Vaterschaftsurlaubs“ soll laut Bundesministerium aber dennoch noch in diesem Jahr über die Bühne gehen. 

Freistellungsanträge für Pflegezeiten fristgerecht beantworten

Außerdem sieht die Richtlinie vor, dass auch pflegende Angehörige Arbeit und Pflege besser unter einen Hut bekommen. Künftig sollen Arbeitgeber von Kleinbetrieben daher Anträge von Beschäftigten zur Freistellung wegen einer Pflegezeit fristgerecht beantworten. Anträge sollten innerhalb von 4 Wochen beantwortet werden. Diese Fristenregelung soll sich künftig im Familienpflegezeitgesetz finden.

Aktuell befindet sich das gesamte Gesetzesvorhaben zur Umsetzung der EU-Richtlinie noch in der Anfangsphase. Wie die genaue Umsetzung am Ende aussieht, wird sich also noch zeigen. 

Update vom 06.10.2022: Eine vorherige Version dieses Artikels bezifferte die Höchstgrenze des Elterngeldes mit 1.600 Euro. Tatsächlich beträgt die Höchstgrenze 1.800 Euro. Die Textstelle wurde nachträglich korrigiert.

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kontaktieren Sie Sandra May

Kommentare  

#1 Bruni Maria König 2022-11-19 13:56
Hallo Frau May,
ich hätte gerne Informationen zu folgenden Fall: (aus Sicht des Arbeitgebers)

Hat ein Angestellter Anspruch auf unbezahlten/bez ahlten Urlaub während der Schwangerschaft seiner Frau?
(er sagt sie hat Rückenschmerzen und er muss helfen)
Wir sind ein kleiner Betrieb und es trifft uns ziemlich hart, wenn einer von den Mitarbeitern ausfällt.
Antrag auf Haushaltshilfe wurde von ihm gestellt und genehmigt, sie suchen noch jemanden.
ER wollte zunächst ab dem 21.11. Urlaub bis zum 17.12.22. Ab dem 18.12.22 hatte er Urlaub eingereicht und dieser wurde auch bewilligt.

Leider finde ich nichts Konkretes daß seine Aussage bekräftigt: Er kann diesen Urlaub nehmen lt. Aussage seiner Krankenkasse.

Ich wäre für Hilfe sehr dankbar.

Herzlichen Dank im Voraus und alles Liebe.

Bruni M. König

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Antwort der Redaktion

Hallo,

vielen Dank für die interessante Frage. Sonderurlaub bei Pflege von Angehörigen ist tatsächlich ein sehr komplexes Thema. Das liegt daran, dass hier verschiedene Gesetze ineinander greifen. Grundsätzlich haben Beschäftige bei kurzeitiger Arbeitsverhinde rung das Recht, bis zu 10 Tage unbezahlt der Arbeit fernzubleiben, um eine Pflege zu organisieren. Für diesen Zeitraum kann der Angestellte Pflegeunterstüt zungsgeld beantragen.

Auf der Seite Bundesgesundhei tsministeriums finden Sie mehr zu dem Thema: .../vereinbarkeit-von-pflege-u nd-beruf.html#:~:text=1%20Pfle geZG%20haben%20das%20Recht,Ver sorgung%20in%20dieser%20Zeit%2 0sicherzustellen.

Nimmt der Angestellte seinen gesetzlichen Urlaub für die Pflegezeit, so gelten die ganze normalen Regeln: Urlaub darf grundsätzlich nur dann nicht gewährt werden, wenn Sie zwingende betriebliche Gründe nachweisen können, die gegen eine Gewährung sprechen. Solche Gründe können beispielsweise in einer krankheitsbedin gten, dünnen Besetzung des Unternehmens liegen.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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