Verpackungsgesetz

Zentrale Stelle veröffentlicht neuen Mindeststandard für Recyclingfähigkeit

Veröffentlicht: 01.09.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 01.09.2022
Kartons mit Recycling-Zeichen

Wann eine Verpackung recyclingfähig ist, und wann nicht, darauf liefert der Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz Antworten. Er wird Jahr für Jahr von der Zentralen Stelle Verpackungsregister veröffentlicht und bietet nicht nur eine Hilfestellung für die ökologische Verbesserung von Verpackungen, sondern hat auch Auswirkungen auf die Entgelte, die Verpackungshersteller wie Online-Händler gegenüber den dualen Systemen entrichten. Der Mindeststandard 2022 wurde nun vorgestellt.

Viele Verpackungen sind nicht so grün wie sie scheinen

Die Zentrale Stelle nennt es einen „Trend mit faserigem Beigeschmack“: Immer mehr Endverbraucher legen Wert auf Nachhaltigkeit und insbesondere nachhaltige Verpackungen. Darauf wird anbieterseitig natürlich reagiert – allerdings nun eben nicht immer nachhaltig. Wie die Zentrale Stelle in ihrer Pressemitteilung wissen lässt, werden im Zuge des „Kunststoff-Bashings“ immer mehr faserbasierte Verpackungen produziert. Etwa für Produktverpackungen von Teigwaren, Kaffee oder Wurst. Die sehen zwar häufig nach ökologischem Mehrwert aus, sie ließen sich aber oftmals schlechter recyceln als sortenreine Kunststoffverpackungen. Wie eine faserbasierte Verpackung hier performt, hängt im Wesentlichen davon ab, ob sich die Fasern im Recyclingprozess lösen und dadurch neu verarbeitet werden können. 

Auch bei anderen Verpackungsarten können sich schnell Hindernisse für die Recyclebarkeit ergeben. Als Beispiel nennt die Zentrale Stelle Altglas: Bei richtiger Entsorgung und Sortierung lasse sich das sehr gut recyceln. Komme es jedoch etwa zu bestimmten Materialkombinationen, sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Das betreffe etwa Flaschen, die mit einem feinen Metallnetz umgeben sind, oder Korbflaschen, wie sie häufig für den Vertrieb von Wein genutzt werden. Negativ auf die Recyclingfähigkeit von Verpackungen könnten sich zudem auch Produktreste auswirken, die in den Verpackungen verbleiben, wie etwa Reste von Nagellack, Bitumen oder Wachse sowie Chemie- und Baustoffe. 

 Mindeststandard beeinflusst Höhe der Entgelte bei den dualen Systemen

Solche Eigenschaften bezüglich der Recyclingfähigkeit finden Eingang in den Mindeststandard, den die Zentrale Stelle jedes Jahr bis zum 1. September mit Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt veröffentlicht. Unternehmen, die sich mit der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen auseinandersetzen, können hierauf zurückgreifen und entsprechend ihrer Situation beurteilen. Bedeutend ist der Mindeststandard aber auch für die Entgelte, die etwa Online-Händler für die Lizenzierung ihrer Verpackungen zahlen. Die dualen Systeme sind nämlich dazu verpflichtet, auf Basis des Mindeststandards Anreize für das recyclinggerechte Design von Verpackungen zu schaffen. Unternehmen würden finanziell profitieren, wenn sie ihrer Produktverantwortung nachkommen und ihre Verpackungen konsequent nach der Abfallhierarchie ausrichten.

Hier seien in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte eingetreten. So habe eine aktuelle Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung für das Jahr 2020 ergeben, dass vier von fünf Haushaltsverpackungen recyclingfähig sind. Bei einer Erhebung im Jahr 2016 habe dieser Wert noch bei 66 Prozent gelegen. Im Jahr 2019 seien laut Angaben des Umweltbundesamtes 71,6 Prozent der Verpackungsabfälle in Deutschland recycelt worden, bei einem Plus von 2,6 Prozent zu 2018. Im internationalen Maßstab sei das eine sehr gute Quote. 

 Praktisch kein Recycling: Verpackungen aus Holz, Bambus & Co. 

Abseits der Verbundverpackungen gebe es allerdings auch noch andere Trends bei Verpackungen, die im Hinblick auf das Recycling nicht vorteilhaft seien. Hier nennt die Zentrale Stelle die zunehmenden PET-Folien und -schalen sowie beidseitig beschichtete Papierbecher. Gleiches gelte für den steigenden Anteil von Verpackungen aus Materialien wie Holz, Bambus oder Textilien, die sich als nicht nachhaltig erweisen würden. In der Sortierung der Abfälle würden diese nämlich gar nicht erst aussortiert werden. Die Recyclingfähigkeit nach Mindeststandard sei damit gleich Null. In der Praxis würden sie nicht recycelt werden, sondern verbrannt. 

Der Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen in der Ausgabe 2022 ist hier bei der Zentralen Stelle abrufbar. 

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Kommentare  

#1 lux 2022-09-07 14:27
Kunststoff ist eben doch ein verdammt cooles Zeug mit vielen tollen Eigenschaften. Aber die Leute wollen es ja immer einfach haben. Kunststoff generell zu verteufeln ist schön einfach.

Was wirklich hilft ist vermeiden, ... und damit oft auch verzichten oder zumindest unspontaner werden. Wegwerfverlösun gen sind ja typischer Weise dann notwendig, wenn man unvorbereitet ist, keinen Beutel dabei hat, keinen Trinkbecher, kein Frischenetz, keine leere Milchflasche und was es sonst noch so an Nachfülllösunge n gibt.
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