Lauterbach legt Eckpunkte vor

Kauf und Besitz von Cannabis bald straffrei

Veröffentlicht: 19.10.2022 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 05.04.2024
Würfel bilden das Wort "ILLEGAL" mit Cannabisblättern

„Handel mit CBD-Blüten vor dem BGH: Verurteilung rechtskräftig.” Solche oder ähnliche Meldungen könnten bald der Vergangenheit angehören, denn heute wurde bekannt, dass die Legalisierung von Cannabis in Deutschland wieder einen Schritt weiter gekommen ist. Im Sommer hatte sich der Gesundheitsminister angehört, was die Fachleute zur Legalisierung sagen. Im Herbst sollte das Eckpunktepapier folgen.

Cannabis kein Betäubungsmittel mehr

Den Worten folgten tatsächlich Taten, denn dem Redaktionsnetzwerk Deutschland soll dieses Eckpunktepapier nun exklusiv vorliegen. Der Kauf und Besitz von bis zu 20 Gramm Cannabis soll für Erwachsene straffrei werden. Werden Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, gilt ebenfalls die Straffreiheit, so heißt es. 

Die THC-Menge, welche für die berauschende Wirkung verantwortlich ist, soll jedoch maximal 15 Prozent betragen. Allerdings gibt es hier für Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren noch eine Einschränkung, wie das RNW berichtet. Nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent dürften dieser Gruppe verkauft werden. 

Darf Cannabis bald online verkauft werden?

Erhältlich soll das legale Cannabis möglicherweise bei Apotheken oder bei sogenannten lizenzierten Geschäften sein. Details wurde jedoch nach wie vor nicht veröffentlicht. Bislang war unklar, ob der Online-Handel bei einer Legalisierung von Cannabis außen vor bleiben wird. Hier soll es nun jedoch eine Position gaben. Die Verdrängung des Schwarzmarktes würde stärker ausfallen, „wenn Genusscannabis auch auf dem bequemen und stark an Bedeutung gewinnenden Online-Weg erworben werden könnte“, soll es in dem Eckpunktepapier heißen.

Alternativ kann man auch zum Cannabis-Selbstversorger werden, denn jeder kann bis zu zwei Cannabis-Pflanzen besitzen. Eingeschränkt wird die Legalisierung jedoch von einem Werbeverbot. „Genusscannabis wird in Umverpackungen (neutrale Verpackung) ohne werbendes Design verkauft“. Werbende Kaufanregungen durch Verkaufsstellen oder im Internet seien verboten. Weitere Bedingung für den legalen Verkauf: Das Cannabis muss „Made in Germany” sein.

Wie die Tagesschau berichtet, habe das Bundesgesundheitsministerium den RND-Bericht nicht bestätigt und auf noch laufende Abstimmungen verwiesen. "Ein abgestimmtes Eckpunktepapier liegt noch nicht vor." Für Dezember wird aber der erste Gesetzesentwurf aus dem Gesundheitsministerium erwartet.

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Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#1 gunnar 2022-10-19 15:22
ich nutze zwar solche sachen nicht.
aber es macht nicht hundertausende zu kriminelle.
und die mafia, clans usw dürften auch weniger verdienen. was ich für viel wichtiger halte.
vor allem kann man die freiwerdenden kräfte für verfolgung der mafia usw nutzen.
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