Energiekrise

Gaspreisbremse: Entlastung könne schon ab Januar greifen

Veröffentlicht: 22.11.2022 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 22.11.2022
Gashahn mit Rohrleitungssystem an der Erdgasstation

Um Privathaushalte und Unternehmen angesichts der stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung unter anderem die Einführung der sogenannten Gaspreisbremse vorgesehen: Von spätestens März 2023 bis April 2024 werden die Preise Gas und Wärme pro Kilowattstunde gedeckelt. 

Im aktuellen Gesetzesentwurf sei nun festgelegt, dass der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag für die Gas- und Wärmepreise „rückwirkend in gleichem Umfang auch für die Monate Januar und Februar“ gelten solle, melden der Spiegel und die Deutsche Presseagentur. 

Abstimmung im Bundeskabinett am Mittwoch

Der Referentenentwurf wurde jetzt in die Ressortabstimmung gegeben. Das Bundeskabinett soll am Mittwoch über die Regelung mit dem offiziellen Namen „Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz“ (EWPBG) abstimmen. Ursprünglich war die Abstimmung für die vergangene Woche geplant, musste wegen einiger noch unklarer Regelungen jedoch nochmals verschoben werden. Bis spätestens Jahresende müssen dann auch Bundestag und Bundesrat zustimmen, anschließend müssen die Energieversorger die Regelung umsetzen.

 

Diese Entlastungen sind geplant

Mit der Gaspreisbremse sollen die Preise für Erdgas und Wärme auf 12 bzw. 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt werden, dieser bereits bekannte Regelung finde sich auch weiterhin in dem Entwurf. Die Deckelung greift für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs, für die restlichen 20 Prozent gilt der vertraglich vereinbarte Preis. Ermittelt werde die Preisreduzierung aus dem Jahresdurchschnittsverbrauch. Dazu heißt es im Entwurf genauer, dass der Verbrauch „auf Basis der durchschnittlichen monatlichen Verbrauchsmengen geschätzt“ werde. Dafür würden die „am weitesten zurückliegenden Monate“ herangezogen. 

Auch für die Industrie soll es Entlastungen geben – allerdings unter besonderen Bedingungen: Wer durch die Decklungen über 2 Millionen Euro Entlastung erzielt, müsse bis zum 30. April 2025 90 Prozent der Vollzeitstellen erhalten, die seit dem 1. Januar 2023 vorhanden waren.

Die Strompreisbremse, die eine ähnliche Regelung zur Preisdeckelung für den Stromverbrauch beinhaltet, greift voraussichtlich ebenfalls ab Januar 2023. Ebenfalls für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wird der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Auch sie ist Teil des aktuellen Gesetzesentwurfs.

Über die Autorin

Hanna Behn
Hanna Behn Expertin für: Usability

Hanna fand Anfang 2019 ins Team der OnlinehändlerNews. Sie war mehrere Jahre journalistisch im Bereich Versicherungen unterwegs, dann entdeckte sie als Redakteurin für Ratgeber- und Produkttexte die E-Commerce-Branche für sich. Als Design-Liebhaberin und Germanistin hat sie nutzerfreundlich gestaltete Online-Shops mit gutem Content besonders gern.

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Kommentare  

#1 Heidemann 2022-11-23 12:04
hat schon irgendjemand herausgefunden, was passiert, wenn man nur eine Gaszentralheizu ng im Haus hat, und der Vermieter "x-hundert" Abschlagszahlun gen verlangt ?
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