Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF)

Mit Acco­unt­sperren gegen Hass im Netz?

Veröffentlicht: 14.12.2022 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 06.04.2023
Faust aus Computer

Besonders in der Öffentlichkeit stehende Personen wie Politiker oder Künstler werden mit diffamierenden Äußerungen oder gar Morddrohungen überzogen. Mit diesen respektlosen und herabwürdigenden Inhalten sinkt auch die Hemmschwelle für weitere gleichgerichtete Äußerungen. Dies führt dazu, dass sich Betroffene, auch im privaten Bereich, aus dem öffentlichen Diskurs zurückzuziehen oder ihre Meinung und Ansichten öffentlich nicht mehr äußern. Selbst vermeintlich harmlose Posts können einen Shitstorm auslösen. Damit ist der freie Meinungsaustausch im Internet gefährdet.

Eckpunktepapier für Digitales Gewaltschutzgesetz vorgestellt

Die sozialen Netzwerke sind der Hauptanlaufpunkt für Wutmenschen und damit wird ihnen eine besondere Verantwortung zuteil. Meldepflichten durch Twitter und Co. sind nur beschränkt umsetzbar. Auch eine Ausweitung des Strafrechts ist wenig zielführend, denn: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wo ein Hasskommentar gelöscht oder angezeigt wird, kommen etliche neue nach.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat gestern Eckpunkte für ein Digitales Gewaltschutzgesetz vorgestellt. „Wir dürfen dem Hass auf Twitter, Facebook und Co. nicht das Feld überlassen“, fordert Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. „Die bisherigen Instrumente können die betroffenen Menschen nicht schützen – daher muss die Politik nun endlich liefern! Eine Rechtsgrundlage für gerichtliche Accountsperren ist längst überfällig. Accountsperren sind wirksam, denn sie setzen keine Klarnamen voraus, erfordern keine unnötigen Überwachungsmaßnahmen, sind rechtsstaatlich sauber und zügig umsetzbar.“

Status quo kein wirksamer Schutz vor digitaler Gewalt

Es sei herausgekommen, dass die Bundesregierung bestimmte Pflichten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gegenüber Twitter gar nicht durchsetzt, heißt es unter anderem zur Begründung. Auch die Strafverfolgung sei kein wirksames Mittel, um akute Bedrohungen oder Beleidigungen schnell abzustellen. Die Identität der Beschuldigten ist im Internet meist nicht aufzudecken, die Verfahren dauern Jahre. Accountsperren sollen nun der ersehnte Hebel gegen Hass im Netz werden. Betroffene können sie selbst bei Gericht beantragen.

Ob das des Rätsels Lösung ist, und die Idee tatsächlich Einzug ins Gesetz hält, bleibt abzuwarten.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#2 Michael 2022-12-21 14:20
Auf den ersten Blick erscheint mir die Sperre von Konten, ein probates Mittel zu sein. Ob sich in Folge einer Account-Sperre, bei den bestraften Personen eine tiefgreifende und anhaltende Veränderung einstellt, bleibt fraglich, aber jene die noch "erreichbar" sind, werden sich ihrer Grenzen bewußt. Könnte heilsam sein...
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#1 Torsten 2022-12-15 09:10
Nur wo fängt "Hass" an? Mir wurde das schon öffentlich angedichtet, weil ich etwas gegen kriminelle Menschen sagte. Man wünschte mir daraufhin den finanziellen Ruin öffentlich auf Facebook. Sobald die eigene Meinung gegen die breite Mehrheit ist, kann es so ausgelegt werden. Dann muss man so konsequent sein und "soziale" Netzwerke generell schließen. Denn nett geht es da nur unter gleichgesinnten zu. Und was echte Gewalt und Drohungen angeht, da gibt es bereits gesetzliche Möglichkeiten.
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